von baumarktpflanze - Mo 10. Nov 2014, 15:44
- Mo 10. Nov 2014, 15:44
#1396900
Der Streit darum, inwieweit das IZA-Institut unabhängig ist - und auch hier im Forum von Trötenflöter und mir geführt wurde -, wird nun vor Gericht ausgetragen.
Wie das Handelsblatt von heute berichtet, hatte das Institut hatte im Rahmen der Berichterstattung über den Mindestlohn mehrere Medien mit Unterlassungserklärungen aufgefordert, Behauptungen zu unterlassen, nach denen das IZA eine Lobbygruppe sei ("stern") bzw. Mittel von einem einzigen wirtschaftsnahen Arbeitgeber (der Deutschen Post Stiftung) zu erhalten ("FAZ"). Beide Medien haben die Unterlassungserklärung unterschrieben.
In der aktuellen Klage geht es um die Behauptung eines Publizisten, der das IZA faktenwidrig als unabhängig bezeichnete und dem IZA Lobbyarbeit unterstellte. Diese Behauptungen stellte er in den "Blättern für deutsche und internationale Politik" auf, die die Unterlassung unterschrieben haben, aber auch in der "Neuen Rheinischen Zeitung", die sich geweigert hat. Ein entsprechender Vergleich war vor Gericht gescheitert - nun fällt Ende November das Urteil.
Der Artikel ist nur im gedruckten Handelsblatt erschienen.
Die Internetseite des Beklagten
Seite des IZA-Instituts
Informationen zum IZA in der Lobbypedia
Wie das Handelsblatt von heute berichtet, hatte das Institut hatte im Rahmen der Berichterstattung über den Mindestlohn mehrere Medien mit Unterlassungserklärungen aufgefordert, Behauptungen zu unterlassen, nach denen das IZA eine Lobbygruppe sei ("stern") bzw. Mittel von einem einzigen wirtschaftsnahen Arbeitgeber (der Deutschen Post Stiftung) zu erhalten ("FAZ"). Beide Medien haben die Unterlassungserklärung unterschrieben.
In der aktuellen Klage geht es um die Behauptung eines Publizisten, der das IZA faktenwidrig als unabhängig bezeichnete und dem IZA Lobbyarbeit unterstellte. Diese Behauptungen stellte er in den "Blättern für deutsche und internationale Politik" auf, die die Unterlassung unterschrieben haben, aber auch in der "Neuen Rheinischen Zeitung", die sich geweigert hat. Ein entsprechender Vergleich war vor Gericht gescheitert - nun fällt Ende November das Urteil.
Der Artikel ist nur im gedruckten Handelsblatt erschienen.
Die Internetseite des Beklagten
Seite des IZA-Instituts
Informationen zum IZA in der Lobbypedia
Wir haben so viel Glück auf dem Gewissen.