- Do 24. Feb 2011, 13:12
#951819
und noch kurz nachgeschoben: Arbeit Nr. 5 und 6. vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages hat Dr. a.D. zu Guttenberg NICHT (mit quellen etc.) gekennzeichnet:
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 25,00.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 25,00.html
Denn wie es aussieht, hat Guttenberg in seiner Doktorarbeit stärker auf Expertisen des Bundestagsdienstes zurückgegriffen als bislang bekannt. Der Minister nutzte neben vier in der Dissertation erwähnten Expertisen zwei weitere Dokumentationen des Bundestagsdienstes. Man könnte das nun als Erbsenzählerei abtun, wenn die neuen Beispiele nicht anders gelagert wären als die bereits bekannten vier. Anders - und möglicherweise problematischer.
Warum? Guttenberg kopierte äußerst freizügig aus den beiden Expertisen, ohne sie aber an irgendeiner Stelle in der Dissertation zu erwähnen. Anders als im Falle der vier bekannten Bundestags-Papiere findet sich weder in einer Fußnote noch im Literaturverzeichnis ein Hinweis auf die Ausarbeitungen der Beamten. Sie sind, wenn man so will, ein Zufallsfund.