- Mo 1. Aug 2011, 08:38
#1006104
revo hat geschrieben:Also ich habe das mal in einem Fernsehbericht gesehen, der Gesetzesauszug von alexx deckt sich mit deren Aussage. Solange man die Musik nicht zu laut stellt, ist es in Ordnung.Der Auszug aus dem Gesetzestext hätte mich jetzt auch überzeugt, aber die Polizei wird ja nicht ohne Gesetzesgrundlage die Fahrradfahrer abkassieren? Wie bereits gesagt: da genügt schon der Tatbestand, dass Kopfhörer im Ohr sind, damit du bezahlen musst. Ich denke mal, dass es ähnlich ist, wie Stefan es sagt. Es wird von einer Beeinträchtigung des Gehörs ausgegangen, wenn Kopfhörer im Ohr sind. Eigentlich müssten sie sich vorher die Kopfhörer selbst reinstecken und die Lautstärke prüfen :lol:
Im Internet findet man aber tatsächlich einige Fälle mit Bußgeld. Würde mich mal interessieren, wie die Polizei das dann begründet. Ich täte denen jedenfalls was husten...




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