Sid hat geschrieben:Hm, könnte es etwa sein, dass ich mit meiner Aussage, man müsste den Film gehörig missverstehen, um ihn als gewaltverherrlichend zu erachten, einen gezielten Seitenhieb auf die Entscheidung der Behörden getätigt habe ..? Nee, unmöglich ... :roll:
Aus dem Kontext war der Hinweis auf Behörden nicht ersichtlich, da es eine Allgemeinaussage war.
Sonst hätte ich das nicht ergänzen wollen.
Es gab schließlich seinerzeit auch Kritiken, die in als zu herb empfanden.
Quotermain hat geschrieben:
Frage an den Autor:
Wurde dieser Film vom Distributor kostenlos zur Verfügung gestellt, geschnitten/ungeschnitten, oder wurde eine Version aus dem Ausland geschaut?
Oder bezieht sich dieser Artikel auf die unwissentlich geschaute Schnittversion?
Sid hat geschrieben:
Nein zu allem.
Dass der Film in Deutschland z.B. ungeschnitten im Kino lief, hast du beim Überfliegen von Schnittberichte und Wikipedia wohl überlesen?
Naja, ein wenig Recherche hätte dir auch geholfen, sonst hättest Du die Beschlagnahme ja erwähnen können.
Ok, egal, also handelt es sich bei diesem Artikel um eine Rezension auf einen vor 5 Jahren im Kino gesichteten Film. Gutes Gedächtnis für einen beschlagnahmten Film.
Legal gibt es den ja ungeschnitten hier nirgendwo.
Hätte ja sein können, daß ein Mitbringsel aus den USA gesichtet wurde.
Hier darf man ja nun 30 Jahre warten, bis der aus Altersgründen legalisiert wird, falls überhaupt.
Neuantrag wird dann von irgendeinem B-Label gestellt, wenn der Hauptdarsteller gerade seinen 65sten Geburtstag gefeiert hat.
Ein Prost auf die Zensurkultur..