Kellerkind hat geschrieben:
Es geht um Personen, die ein Volk von über 80 Mio führen sollen.
Es geht um eine Person, die den deutschen Recht unterstellt ist. Gibt meines Wissens nach keinen Passus im StGB der mit den Worten "Personen, die ein Volk von über 80 Mio führen gehören gehängt. Unter 80 Mio? Nur lebenslänglich." beginnt. Natürlich ist mein Wissen als Informatiker dahingehend auch beschränkt.
Dafür sollte es einen hohen moralischen Standard geben.
Den gibt es. Der nennt sich Gesellschaft. Wenn sich das Strafrecht nun auch noch mit moralischen Fragen (ja wessen Moral eigentlich?) auseinandersetzen würde, dann bräuchten wir keine Justiz. Wenn die Mehrheit Raubkopiererei cool findet, dann ist es in Ordnung, wenn Plagiate von Ministern allerdings uncool sind, sind sie es nicht.
So funktionierts nun mal nicht.
Der ist hier nicht mehr gegeben und damit werden zB Amt und Ansehen der Funktionen verletzt.
Deshalb ist er ja auch nicht mehr im Amt.
Wenn "der kleine Mann" sagen kann "wenn die da oben das machen können, kann ich das auch" und sich am Ende alle gegeneinander betrügen
(oder zumindest die Gefahr besteht, weil wir miese, miese Vorbilder haben), betrachte ich das als großen Schaden. Das ist im Kern eine Frage von Verantwortung.
Aber eben keine Frage der Staatlichkeit.
Es geht auch nicht darum, den feinen Herrn bis zum Lebensende zu quälen,
Ach, nicht?
aber öffentliche Ämter sollten für solche gewissenlosen Gestalen tabu sein.
Dass ist wohl eine Form der Diskiminierung, wenn jedes Jahr Fälle von Amtsmissbrauch bekannt werden, man sich aber nur an einem aufhängt.
Wenn 10 Leute ein Auto klauen, aber nur der Ausländer dafür bestraft werden soll, würde ich das ja auch als moralisch nicht korrekt werten. Auf Vroniplag sind ein Haufen anderer Politiker aufgeflogen, aber Strafanzeige hast aus dem Forum wohl noch niemand gestellt. Warum eigentlich?
Für Staatsbedienstete gibt es ebenfalls Sonderregelung, aber auch die greifen nur, wenn jemand ein Grund sieht, diese geltend zu machen.
Wenn der Oberst Klein in Afghanistan ein paar Leute Hopps gehen lässt, schreit keiner nach Bestrafung, aber Hauptsache der Guttenplag kommt als Staatsdienstler in den Bau.

Die Logik hinter der Geschichte kann ich einfach nicht nachvollziehen?!
Welches negativen Folgen hat er denn nun aufgrund seines Verhaltens? Keine.
Stimmt...ist ja auch nichts passiert. Kann mich gar nicht daran erinnern, dass die Bundeswehr aufgelöst wurde, weil der Piepenfritz zurückgetreten ist. Hat der Verfassungsschutz also schon wieder geschlampt!
Und selbst wenn 20.000 bei der Krebshilfe besser angesiedelt sind, als bei Beamten, kommt Herr von und zu damit zu billig weg. Wo ist der Lerneffekt?
Der Lerneffekt von was? Eine Einstellung des Verfahrens ist ja kein Schuldspruch. Wenn du einen Autounfall baust, hast du doch auch keinen-keinen Lerneffekt, wenn du dafür nicht verurteilt wirst.
vicaddict hat geschrieben:
Was glaubst du, müsste unsereins zahlen, wenn er das tun würde?
EDIT: Merke gerade, dass ich es falsch gelesen habe.
Aber auf die Frage....
Nix? Wem solltest du denn etwas zahlen und wieso? Ich glaube nicht, dass der Staat Strafanzeige gegen dich oder mich Popelfritzen stellen würde, weil wir abschreiben?! Der Staatsanwalt ist doch nur tätig geworden, weil da ein besonderes öffentliches Interesse zum Zuge kam. Soll heißen, wir wären nicht mal bis dahin gekommen, wohin der Guttenberg gekommen ist und zwar, weil wir eben nicht prominent sind.
Und eine Schadensersatzforderung? Wenn du von mir abschreibst, müsste ich dich anzeigen, 1. einen Anspruch geltend machen, 2. einen Schaden haben (wenn es sich überhaupt für mich lohnen soll) und 3. bin ich noch dazu verpflichtet dir Vorsatz, oder zumindest Fahrlässigkeit nachzuweisen. Und wenn das alles nichts bringt, zahle ich am Ende die Kosten meiner Anwälte, deiner, sowie die Prozesskosten. Da käme ich dann vllt wirklich auf 20 000 Euro und das nur bei der ersten Instanz.
Natürlich gibt es Gesetze, die das Urheberrecht schützen, aber ich habe noch nie gehört, dass es in Deutschland hohe Geld oder Haftstrafen gegeben hätte, für diese Art von Vergehen (kann man da von Verbrechen reden? Denke fast nicht).
Von einem
Udo Vetter weiß man, dass in seiner Laufbahn (laut eigener Aussage) ein Mal eine Geldstrafe in Höhe von 5000€ verhängt wurde und das für einen Gruppenleiter, der zehntausendfach gegen das Urheberrecht verstieß. Bei nicht gewerblicher Nutzung illegaler Kopien steht, meines Wissens, eine max. Haftstrafe von 3 Jahren im Raum, aber auch da hab ich noch nie gehört, dass man sowas mal fürs Abschreiben bekommen hat?! (Hab grad extra noch gegoogelt.)
Wer soll denn vor Gericht beweisen, was der Guttenberg in den letzten 10 Jahren alles gemacht, oder nicht gemacht hat? Dem würden die vllt noch Fahrlässigkeit, aber bestimmt nicht Vorsatz unterjubeln können und über zwei Instanzen hinaus, doch nicht mal mehr das.