- Mi 13. Apr 2016, 15:52
#1467205
Die Bundesregierung könnte sinngemäss Folgendes mitteilen: "Die Bundesregierung hat sich entschlossen, die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach §103 StGB nicht zuzulassen, da wir Majestätsbeleidungsparagraphen wie §90 StGB und §103 StGB als nicht mehr zeitgemässe Relikte des deutschen Rechts betrachten, die längst abgeschafft sein sollten.
Wir bedauern, dass dies in der Vergangenheit nicht längst geschehen ist. Die Bundesregierung wird nun aber unverzüglich versuchen, entsprechende Gesetzesänderungen verabschieden zu lassen.
Die Bundesregierung hält derartige Paragraphen auch schlicht für unnötig, da §90 und §103 StGB lediglich Spezialfälle des allgemeinen §185 StGB darstellen, der nach wie vor gültig ist und nach dem Herr Erdogan genau wie jeder Bundesbürger selbstverständlich Strafanzeige stellen kann. Die Verweigerung der Strafverfolgung nach §103 StGB ist daher nicht als Verweigerung einer Strafverfolgung Jan Böhmermanns durch die Bundesregierung zu verstehen, sondern soll lediglich zum Ausdruck bringen, dass wir nicht §103, sondern §185 StGB für den richtigen Weg zur rechtlichen Klärung dieses Falls halten."
Ein derartiges Statement könnten die Deutschen der Bundesregierung meiner Meinung nach nicht ankreiden, das klingt nachvollziehbar und fair und würde auch nicht den Eindruck entstehen lassen, dass Böhmermann hier eine als Angestellter des deutschen Staatsfernsehens eine Sonderbehandlung bekommt.
Problem wäre in diesem Fall allerdings immer noch, dass Erdogan nun mal angepisst ist (und meiner Meinung nach: zurecht), und die diplomatischen Verwicklungen mit der Türkei dadurch in keinster Weise aus der Welt geschafft sind. Was das betrifft, wird es in der Praxis wohl ohne ein informelles Entgegenkommen hinter den Kulissen nicht gehen.
Teil des Entgegenkommens dürfte u.A. sein, dass Böhmermann und das deutsche Staatsfernsehen im Allgemeinen in nächster Zeit wohl deutlich neutraler und/oder seltener über Erdogan reden werden. Bei Böhmermann im Speziellen gehe ich sogar davon aus, dass man dem vorerst einen kompletten Erdogan-Maulkorb verordnen wird, und der in nächster Zeit den Namen Erdogan so gut wie gar nicht mehr öffentlich aussprechen wird. Von dem werdet ihr in nächster Zeit keine scharfen Provokationen mehr in Richtung Erdogan hören, da würde ich meinen Arsch drauf verwetten.
Familie Tschiep hat geschrieben:Ich bin gegen die Besonderheit, dass die Beleidigung eines Regierungschef mehr Gewicht hat, als eine Beleidigung von uns.Das sehe ich ja ganz ähnlich. Eine Möglichkeit, da noch halbwegs gesichtswahrend aus der Geschichte herauszukommen, sehe ich mittlerweile aber doch noch:
Außerdem bringt es die Regierung nur in ein unauflösbares Dilemma. Wie sie sich entscheidet, sie entscheidet sich falsch.
Die Bundesregierung könnte sinngemäss Folgendes mitteilen: "Die Bundesregierung hat sich entschlossen, die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach §103 StGB nicht zuzulassen, da wir Majestätsbeleidungsparagraphen wie §90 StGB und §103 StGB als nicht mehr zeitgemässe Relikte des deutschen Rechts betrachten, die längst abgeschafft sein sollten.
Wir bedauern, dass dies in der Vergangenheit nicht längst geschehen ist. Die Bundesregierung wird nun aber unverzüglich versuchen, entsprechende Gesetzesänderungen verabschieden zu lassen.
Die Bundesregierung hält derartige Paragraphen auch schlicht für unnötig, da §90 und §103 StGB lediglich Spezialfälle des allgemeinen §185 StGB darstellen, der nach wie vor gültig ist und nach dem Herr Erdogan genau wie jeder Bundesbürger selbstverständlich Strafanzeige stellen kann. Die Verweigerung der Strafverfolgung nach §103 StGB ist daher nicht als Verweigerung einer Strafverfolgung Jan Böhmermanns durch die Bundesregierung zu verstehen, sondern soll lediglich zum Ausdruck bringen, dass wir nicht §103, sondern §185 StGB für den richtigen Weg zur rechtlichen Klärung dieses Falls halten."
Ein derartiges Statement könnten die Deutschen der Bundesregierung meiner Meinung nach nicht ankreiden, das klingt nachvollziehbar und fair und würde auch nicht den Eindruck entstehen lassen, dass Böhmermann hier eine als Angestellter des deutschen Staatsfernsehens eine Sonderbehandlung bekommt.
Problem wäre in diesem Fall allerdings immer noch, dass Erdogan nun mal angepisst ist (und meiner Meinung nach: zurecht), und die diplomatischen Verwicklungen mit der Türkei dadurch in keinster Weise aus der Welt geschafft sind. Was das betrifft, wird es in der Praxis wohl ohne ein informelles Entgegenkommen hinter den Kulissen nicht gehen.
Teil des Entgegenkommens dürfte u.A. sein, dass Böhmermann und das deutsche Staatsfernsehen im Allgemeinen in nächster Zeit wohl deutlich neutraler und/oder seltener über Erdogan reden werden. Bei Böhmermann im Speziellen gehe ich sogar davon aus, dass man dem vorerst einen kompletten Erdogan-Maulkorb verordnen wird, und der in nächster Zeit den Namen Erdogan so gut wie gar nicht mehr öffentlich aussprechen wird. Von dem werdet ihr in nächster Zeit keine scharfen Provokationen mehr in Richtung Erdogan hören, da würde ich meinen Arsch drauf verwetten.
If we don't believe in freedom of expression for people we despise, we don't believe in it at all.