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von AlphaOrange
#271364
Odin hat geschrieben:
AlphaBolley hat geschrieben:
Odin hat geschrieben:zu dem schwulen Bürgermeister:
Sowas ist wohl nur in Deutschland möglich, unfassbar.
Joar.
Können wir eigentlich stolz auf unser Land sein.
Ja und wie, ca. genauso wie auf eure hervorragendes Gesundheitssystem, Hartz IV und andere von Gutmenschen dieser Art ins Leben gerufenen Errungenschaften..*kopfschüttel*

Mittlerweile würde es eh kaum noch jemanden wundern, wenn eines Tages auch Inzest erlaubt wird, der Inzestler wird dann wahrscheinlich der nächste Präsident *lach*
Wer weiß, was sich die Gutmenschen noch so alles verrücktes einfallen lassen :wink:
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von houellebecq!
#271366
jo, und mir wird das auch langsam etwas zu albern hier. da ich es etwa ablehne, menschen jeglicher art als monster zu bezeichnen, auch wenn sie schweres unrecht begangen haben.
Zuletzt geändert von houellebecq! am Sa 3. Mär 2007, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
von Quotentreter
#271369
Bei euch hätte das ja mit Jörg Haider fast geklappt :lol:
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von Odin
#271397
jo, und mir was auch langsam etwas zu albern hier. da ich es etwa ablehne, menschen jeglicher art als monster zu bezeichnen, auch wenn sie schweres unrecht begangen haben.
Diesen Mist erzählst am besten mal den Angehörigen der Opfer.
Bei euch hätte das ja mit Jörg Haider fast geklappt Laughing
Schröder, Kohl, Merkel etc...wenn Du schon auf diese Art antworten willst...

Außerdem bist Du auch noch falsch informiert, Gewinner der Wahl 2000 war Jörg Haider, nicht nur ein schlechter sondern auch noch falscher Vergleich.
von Delaoron
#271479
AlphaBolley hat geschrieben:
Odin hat geschrieben:zu dem schwulen Bürgermeister:
Sowas ist wohl nur in Deutschland möglich, unfassbar.
Joar.
Können wir eigentlich stolz auf unser Land sein.
Vaterland, es heißt Vaterland, du Gutmensch!
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von Shocknonstop
#271521
houellebecq! hat geschrieben:jo, und mir was auch langsam etwas zu albern hier. da ich es etwa ablehne, menschen jeglicher art als monster zu bezeichnen, auch wenn sie schweres unrecht begangen haben.
Aber bei solch Perverslingen wie Uwe K. (Der mutmaßliche Mörder des neunjährigen Mitja) fällt es sehr schwer, diese nicht als Monster zu bezeichnen. Denn irgendwie ist das ja wohl ein Verbrechen, was nicht mehr viel mit Menschlichkeit zu tun hat. Aber genauso sollte hier in diesem Fall mal beleuchtet werden, warum der mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestrafte überhaupt wieder so handeln konnte :

http://www.stern.de/politik/panorama/:F ... 83791.html

Haben da nicht auch Richter, Psychodoktoren etc eine Mitschuld? Warum durfte sowas überhaupt noch in einem Schulzoo arbeiten?
von Waterboy
#271524
währe das nicht eher was für nen eigenes thema ?

Immerhin gehts hier ja "eigentlich" um das Thema Inzest bzw. um das Geschwister Paar, aber eigentlich dreht es sich schon seit einigen Post nur noch um Homosexualität bzw. schon wieder mal wer welche Politik bevorzugt :roll:
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von Shocknonstop
#271613
Ja klar, war bloss mal so ein Einwand...aber du siehst, die Treads leben...sie werden immer grösser.....und vielfältiger. :lol:
von The Rock
#271705
ikone hat geschrieben:
The Rock hat geschrieben: Inzucht ist ein Tabu, genau wie Mord und früher Homosexualität. Dies sind jedoch keine angeborenen, sondern erlernte Werte und ein fehlen dieser Werte muss in meinen Augen keine Perversität darstellen.
Vor 60 jähren hätte man uns (wenn auch noch nicht alle) als abnormal bezeichnen, weil wir Homosexualität akzeptieren und als normal betrachten.
Mord ist in der Gesellschaft verboten, jedoch wird dieser dennoch in Form von staatlichen Maßnahmen wie dem Selbstschutz (Bundeswehr) geduldet und toleriert.
Inzucht stellt möglicherweise eine Grenze da, die keine Notwendigkeit zur Aufhebung beinhaltet, weshalb ich mit der Gesetzteslage auch keine Probleme habe.

Wie gesagt, ich glaube in unserem Land könnte die Selbsbestimmung eines Individuums ausreichend sein um die "richtige" Wahl zu treffen...
Sorry, aber um Inzucht zu vermeiden werden in der Natur immer männliche und/oder weibliche Nachkommen vertrieben. Das ist garantiert kein anerzogenes Tabu sondern genetisch bedingt. Zu Recht, wie man an den Kindern der Beiden sieht.


Diese Sachsen ich habs ja schon immer geahnt. :roll:
Genauso wie die Fortpflanzung beim Menschen nur zwischen verschiedenen Geschlechtern funktioniert. Homosexualität ist jedoch eine anerkannte Neigung, auch wenn sie laut deiner Aussage, gegen die Natur spricht.
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von Odin
#271789
Schocknonstop:
Aber bei solch Perverslingen wie Uwe K. (Der mutmaßliche Mörder des neunjährigen Mitja) fällt es sehr schwer, diese nicht als Monster zu bezeichnen. Denn irgendwie ist das ja wohl ein Verbrechen, was nicht mehr viel mit Menschlichkeit zu tun hat. Aber genauso sollte hier in diesem Fall mal beleuchtet werden, warum der mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestrafte überhaupt wieder so handeln konnte :

http://www.stern.de/politik/panorama/:F ... 83791.html

Haben da nicht auch Richter, Psychodoktoren etc eine Mitschuld? Warum durfte sowas überhaupt noch in einem Schulzoo arbeiten?
/unterschreib - habe ich leider vollkommen vergessen zu erwähnen, diese Personen sollte eine erhebliche Mitschuld zugelassen werden. Ein Psychodoktor, welcher in solchen Fällen ein OK gibt macht sich ganz klar der Mittäterschaft schuldig, denn schließlich ist es seine Aufgabe, den Zustand einzuschätzen.

zum Thema:
Inzest ist nach wie vor verboten - Punkt, Aus, Ende. Ganz gleich wie die genaueren Hintergründe aussehen es ist nunmal so, das ist Fakt.
von Waterboy
#271864
Inzest ist nach wie vor verboten - Punkt, Aus, Ende. Ganz gleich wie die genaueren Hintergründe aussehen es ist nunmal so, das ist Fakt.
schön und gut, nur wenn wie im aktuellen Fall dafür gesorgt ist das keine weiteren Kinder gezeugt werden können, was geht es denn den Staat überhaupt an was die da im Bett treiben ? Was geht es dich oder mich an ?

Klar hat jeder dazu eine andere Meinung , aber letztendlich haben wir nicht das Recht ihnen ihre Gefühle zu verbieten.

Gleiches gilt auch für Schwule, Lesben oder sonst was.

Natürlich müssen Straftaten bestraft werden, keine Frage, aber wie im aktuellen Fall oder aber weil ja hier auch gern gegen Schwule/Lesben gewettert wird, sehe ich das anders.
von Waterboy
#471873

Laut Karlsruhe bleibt Inzest in Deutschland strafbar
Karlsruhe (dpa) - Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Inzest in Deutschland weiter strafbar. Der Paragraf, der den Geschlechtsverkehr unter Geschwistern und anderen leiblichen Verwandten unter Strafe stellt, sei mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Karlsruher Richter. Die Vorschrift diene dem Schutz von Ehe und Familie und solle dem Risiko von Erbschäden entgegenwirken. Damit wies das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines verurteilten Mannes ab, der mit seiner Schwester vier Kinder hat.
http://www.focus.de/panorama/welt/verfa ... 64968.html
von TIMBO
#471921
mal was anderes, aber ähnliches:
ich hatte sowas irgendwie schon mal im hinterkopf, aber habs jetzt nochmal gelesen, dass es wirklich so ist. eine beziehung (und auch heirat) mit seiner cousine, seinem cousin ist erlaub. stell sich dass mal einer vor. deine schwiegermutter ist auch deine tante. also dass wäre mir immernoch zu sehr verwandtschaft. (wobei man ja den fluch von atraktiven cousinen kennt ;-) )
von Stefan
#472135
Hi!

also.. ich seh mich selbst eigentlich schon als sehr weltoffen - ich stimme mit vielen von odins meinungen NICHT überein -- bin schwulen und lesben gegenüber auch total offen und gut .. ich mein .. das wort "normal" ist halt blöd.. was ist normal? Was die mehrheit macht ist normal - die mehrheit ist hetero .. lol -- aber ich würde nie sagen dass homosexuelle menschen krank wären oder was dafür können .. sie sind halt wie sie sind und das ist auch vollkommen in ordnung :)

aber .. bei inzest hört meine offenheit ehrlich gesagt auch auf ... kann es gar nicht glauben dass ihr hier alle voll die "inzest-befürworter" seid :shock:

es ist ja schön und gut zu sagen "man darf die sexuelle freiheit von erwachsenen nicht beschränken" .. und dass hier sogar leute sagen -- vater/tochter wäre in ordnung.. OMG

habt ihr schonmal überlegt, dass bestimmte autoritätspersonen eine bestimmte macht ausüben können - dass selbst eine tochter denkt sie will das .. obwohl sie es eigentlich gar nicht will - sowas DARF NIEMALS erlaubt werden! (also vater/tochter) ;-)

bruder/schwester ... ja .. keine ahnung.. also für die kinder tut mir sowas leid... erstens haben sie sehr hohe chancen mit behinderungen auf die welt zu kommen - und dann die disskreminierung der restlichen menschen ...

ne aber wie gesagt.. ich find das leider auch ziemlich abartig - tut mit leid ..

cu
Stefan
von Delaoron
#472142
Wenn ich richtig informiert bin, ist es bei dem Paar so, dass sie ihre Kindheit nicht miteinander verbracht haben. Wenn man nun da ansetzt, dass Inzest auch verboten sein sollte, weil die betroffenen Personen eine emotionale Bindung in ihrer Kindheit zueinander aufgebaut haben, (das gehört wohl zur Ächtung des Inzests aus moralischer Perspektive) fällt das bei dem Beispiel schonmal raus. Sie haben sich mit ~ 20 oder was weiß ich nicht kennengelernt, vllt. da schon ineinander verliebt, und dann kam erst raus, dass sie Geschwister sind. Da wär es aus meiner Sicht heraus unsinnig, das aus rein moralischen Ansichten heraus zu verbieten.

Das mit den Behinderungen bei den Kindern ist natürlich ein Punkt, den man ihnen vorwerfen kann. Aber.. das ist schon geschehen, dafür saß er schon hinter Gittern, und er ist mittlerweile auch sterilisiert glaub ich.

Von daher wär mMn. Erlauben von Inzest bei zeugungsunfähigen Paaren/Geschwistern in Ordnung.
von TIMBO
#472146
hab nicht alles durchgelesen, da aber laut stefans aussage hier einige "offen" für inzest sind :shock: muss ich doch nochmal betonen, dass ich inzest für absolut inakzeptabel halte. klar bin ich auch offen, was das "liebesleben" angeht, aber das geht doch wirklich zu weit. ich find es voll in ordnung, dass dies in deutschland auch verboten ist und bestraft wird.

ich meine gut, wo die liebe halt hinfällt. aber kann man sowas wirklich verantworten ? ich bin den meinung, dass nicht.
von Waterboy
#472150
es geht doch gar nicht darum das hier Inzest befürwortet wird.

( auch wenn die Diskussion schon nen Jahr zurück liegt ).


Eigentlich geht es nur um die Frage, ob man Liebe zwischen zwei erwachsenen Menschen wirklich verbieten kann ? Von ihnen verlangen kann das sie ihre Gefühle verdrängen nur weil es der Ethik nicht entspricht...


Auch ich bin gegen Inzest, vor allem wegen der Folgen für die Inzest entstandene Kinder.


Dieses Geschwisterpaar ist eh geistig ein wenig daneben, zumindest die Frau. Damit meine ich nicht ihre Gefühle und ihren Inzest, sondern ihr Verhalten allgemein ( BRuder war kaum im Knast, da lässt sie sich von irgend einen alten Mann schwängern ) .

auch ihre Klage auf ein Verbot des Inzestgesetzes unterstütze ich nicht.


Was ich mich aber frage ist, wie gesagt ob man ihnen ihre Gefühle wirklich verbieten kann ? Denn dies wurde ja u.a. heute in allen möglichen NEws Sendungen besprochen.


Wie gesagt, der Mann ist jetzt sterilisiert, schade das er dies erst gemacht hat nachdem ( ich glaube 3 ? ) Kinder gezeugt wurden.
von Stefan
#472169
Delaoron hat geschrieben:Von daher wär mMn. Erlauben von Inzest bei zeugungsunfähigen Paaren/Geschwistern in Ordnung.
na ja.. ich mein - das kann halt sehr problematisch werden - ich mein, bei dem speziellen Fall haben sich die zwei ja erst kennen gelernt als sie 20 waren - und ich find es einfach unverantwortlich von ihnen, dass sie Kinder gezeugt haben .. ich mein Gefühle und Liebe hin und her .. wenn ich erfahre dass die Person, mit der ich ne Beziehung hab, meine leibliche Schwester ist - dann brech ich die Beziehung ab - eben wegen den Gefahren für die Kinder!

das aber nur zu diesem Paar.

Was ja generell bei nem Geschwisterpaar einfach problematisch ist, ist eben die psychische Ebene - inwieweit kann ein älterer Bruder seine jüngere Schwester bearbeiten, dass diese wirklich denkt, dass sie diese Beziehung will? Oder auch umgekehrt (also ältere Schester/jüngerer Bruder) .. Oder, inwieweit nutzt ein Bruder die geschisterliche Liebe seiner Schwester aus .. und bedroht sie sonst, sie für immer zu verlassen, wenn sie nicht mit ihm schläft.

Da kann man doch nicht einfach sagen - hey, jedem das seine, wenn beide wollen -sollen sie doch. So einfach ist das einfach nicht.

Und wenn ihr jetzt meint - hey, wenn sie alt genug sind, müssen sie das selber wissen - will ich nur mal auf die ganzen Paare hinweisen, in der ein Partner vom anderen misshandelt wird - und trotzdem bleiben sie in der Beziehung ....

und ja, zu der Vater/Tochter aussage .. verkneif ich mir weitere ausführungen - so was bescheuertes und unüberlegtes hab ich echt schon lang nicht mehr gesehen

cu
Stefan
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von Fabian
#472205
Natürlich ist das unverantwortlich, dass sie mit diesem Wissen Kinder gezeugt haben, die Behinderungen haben. Allerdings hat sich der Mann sterilisieren lassen, sodass ich da derzeit keine weitere Gefahr sehe.
#473120
Sollte man eigentlich den Beischlaf zwischen geistig und körperlichen Behinderten genauso bestrafen, bzw. solche Menschen, wenn sie es wagen, miteinander zu schlafen, für einige Jahre in den Knast schicken?

Zum Thema ein Interview im Spiegel mit der Jura-Professorin Tatjana Hörnle, die an der Uni Bochum den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie leitet:
SPIEGEL: Was haben Sie an den konkreten Gründen, die das Verfassungsgericht nennt, auszusetzen?

Hörnle: Beim Schutz der Familie ist klar ersichtlich, dass die Strafnorm darauf nicht zugeschnitten ist. Das Strafverbot erstreckt sich nur auf den leiblichen Beischlaf mit leiblichen Kindern, Eltern oder Geschwistern. Der soziale Schutzraum der Familie wird aber auch zerstört, wenn es innerhalb der Familie sexuelle Beziehungen zu Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder gibt, und keinesfalls nur beim Beischlaf. Wenn überhaupt, kann man sich also eine Strafnorm vorstellen, die sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie unter Strafe stellt. Eine solche Strafnorm gibt es aber schon.

[...]

SPIEGEL: Und was ist mit dem sogenannten "eugenischen Gesichtspunkten", auf die sich die Richtermehrheit ja auch ausdrücklich stützt?

Hörnle: Das ist die Begründung, die dem Inzest-Paragrafen ersichtlich am besten entspricht. Es ist die plausibelste, aber gleichzeitig auch die problematischste Rechtfertigung. Denn dieses Argument basiert letztlich darauf, dass es besser wäre, die Entstehung eines Kindes zu verhindern, bei dem man befürchten muss, dass es nicht völlig gesund sein wird. Das ist dieselbe Logik, die auch dem Begriff des "lebensunwerten Lebens" im Nationalsozialismus zugrunde lag. [...] Ich bin bisher eigentlich davon ausgegangen, dass unser Grundgesetz das nicht zulässt. Wenn sich eine Strafnorm auch damit rechtfertigen lässt, dass sie erbkranke Kinder verhindert, bin ich mal gespannt, wie die Behindertenverbände darauf reagieren. Wenn man das ernst nähme, hätte das weitreichende Konsequenzen. Man müsste geradezu die Präimplantationsdiagnostik vorschreiben.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 28,00.html


Telepolis schreibt:
Genau dieser abstrakte Familienbegriff, mit dem heute überwiegend religiöse Fundamentalisten und konservative Sexualgegner gegen die eingetragene Lebenspartnerschaft, alias "Homo-Ehe", und ungebundene Sexualität wettern, wird auch jetzt vom Verfassungsgericht aufrecht erhalten und als Grundlage für die Strafverfolgung einvernehmlicher Sexualität anerkannt, die, zumindest bei konsequenter Verhütung, eine opferlose Straftat ist. Und damit bleibt auch die Vielzahl oft willkürlich behaupteter, abstrakter "Gefährdungen" als potentielle Straftatbestände bestehen.

Gerade diese Abstraktion von gesellschaftlichen Werten und angeblichen "Gefährdungen" stellt das größte Problem bei der verfassungsmäßigen Absicherung der sexuellen Selbstbestimmung und anderer individueller Freiheiten dar. So genannte "abstrakte Gefährdungsdelikte" bilden den größten Teil der fragwürdigen opferlosen Straftatbestände, mit denen willkürliche Sitten- und Normvorstellungen selbst im Privatbereich oder gesellschaftliche Machtansprüche erzwungen werden sollen.

[...] Ein Affront gegen jegliche Freiheit ist die Behauptung des Verfassungsgerichts, dass es geradezu geboten sei, ein gesellschaftliches Tabu mit staatlichen Strafgesetzen durchzusetzen. Genau dies bestärkt das Bild, dass das Verfassungsgericht hier ein willkürliches Sittenstrafrecht absegnen wollte. Viele abweichende Formen von Sexualität stoßen bei der Gesellschaftsmehrheit auf Unverständnis und Abscheu, ob Homosexualität, Sado-Maso-Sex oder Inzest. Den Fehlschluss, daraus Strafbarkeit abzuleiten, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten erkannt, so dass Strafgesetze gegen Homosexualität und außerehelichen Verkehr heute nicht mehr existieren, aber er hat eben nicht überall dazu gelernt, so dass der §173 in der alten Form noch heute existiert.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27502/1.html


Die TAZ schreibt:
Wer in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen eingreifen will, sollte gute Gründe haben. Um es gleich zu sagen: Für das Inzestverbot liegen solche Gründe nicht vor.

Wen man (körperlich) liebt und wen nicht, geht niemanden etwas an. Schon gar nicht den Staat. Deshalb wurde das Inzestverbot in Frankreich bereits 1810 unter Napoleon aufgehoben. Heute existiert es auch in Holland oder Spanien nicht mehr.

Das Inzesttabu hat seinen rechtlichen Ursprung im Alten Testament und war eine Regel, mit der sich damals das jüdische Volk gegen die Ägypter abgrenzte, deren Pharaonen traditionell Geschwister ehelichten. Über weitere Gründe kann man heute nur noch spekulieren. Aber diese religiöse Tradition der Verdammung der "Blutschande" ist die Ursache, dass es heute noch im Strafgesetzbuch steht: kein guter Grund, Menschen ins Gefängnis zu werfen.

Zur Rechtfertigung des Inzestverbots werden heute vor allem drei Gründe angeführt: Erstens steigt unter engen Verwandten die Wahrscheinlichkeit, Krankheiten zu vererben. Das ist zwar richtig, doch dann müsste man auch (gesunden) Elternpaaren, die ein Gen für die tödliche Mukoviszidose tragen, den Sex verbieten. Und Allergiker müssten sich nichtallergische Partner suchen, da ihre Kinder sonst mit doppelter Wahrscheinlichkeit Allergiker werden.

Das wäre unerhört: Einem Paar die Fortpflanzung zu verbieten, verstößt gegen die Menschenwürde.
http://www.taz.de/1/leben/alltag/artike ... d4157db5c5

Der Stern meint:
Alles darf ich mit meiner erwachsenen Schwester machen: Schmusen und Petting, bis der Arzt kommt, wir dürfen Oralverkehr haben, ohne dass sich der Staat in unser Privatleben mischt, natürlich auch anal, wenn uns danach ist - selbst Kinder dürften wir per künstlicher Befruchtung miteinander haben. Nur den klassischen Beischlaf, egal ob mit oder ohne Kondom, verbietet uns das Strafgesetzbuch. Dafür droht leiblichen Geschwistern nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Aktenzeichen 2 BvR 392/07) auch in Zukunft eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Sie wollen keine weiteren Einzelheiten von mir und meiner Schwester wissen? Es schüttelt Sie bei dem Gedanken? Mich auch. Wie die meisten Leute finde ich nahe Verwandte aus einem vermutlich evolutionären Instinkt heraus sexuell nicht besonders interessant und habe, davon abgesehen, nicht mal eine Schwester. Trotzdem braucht man genau diese Vorstellungskraft, um die Absurdität der aktuellen Entscheidung zu verstehen. Dann versteht man vielleicht auch den Fall der sächsischen Geschwister, die vier Kinder miteinander haben – aber eben nicht dafür verurteilt wurden, sondern allein dafür, dass sie sich mehr lieben, als es das gesunde Volksempfinden erlaubt, an dem sich auch die höchsten deutschen Richter orientiert haben.
http://www.stern.de/politik/panorama/:I ... 14091.html