- Mi 1. Jun 2011, 13:44
#989626
jetzt hat Herr Schwenn jedenfalls genug Zeit sich um Monsieur Strauss-Kahn zu kümmern

Maddi hat geschrieben:jetzt hat Herr Schwenn jedenfalls genug Zeit sich um Monsieur Strauss-Kahn zu kümmern![]()
Waterboy hat geschrieben:das macht sie aber nur pro Forma. die schriftliche Urteilsbegründung gibbet erst später, fragt sich einer warum - naja, Revision einlegen können beide Seiten so sie es denn wollen aber nur binnen einer Woche nach Urteilsspruch. Man kann die Revision aber auch jederzeit zurückziehen.Maddi hat geschrieben:jetzt hat Herr Schwenn jedenfalls genug Zeit sich um Monsieur Strauss-Kahn zu kümmern![]()
Sieht nicht so aus![]()
Die Staatsanwaltschaft geht laut Medienberichten in Revision :roll:
Maddi hat geschrieben:das macht sie aber nur pro Forma. die schriftliche Urteilsbegründung gibbet erst später, fragt sich einer warum - naja, Revision einlegen können beide Seiten so sie es denn wollen aber nur binnen einer Woche nach Urteilsspruch. Man kann die Revision aber auch jederzeit zurückziehen.Ganz einfach - weil der Richter nicht nur den einen Fall auf dem Tisch hat und so eine Urteilsbegründung nicht in 3 Stunden geschrieben ist...
Insofern kann man davon ausgehen dass die Revision, so sie denn seitens der Staatsantwaltschaft überhaupt erfolgt, später wieder zurückgezogen wird. Alles andere wäre ja bei der Faktenlage ja auch seltendämlich.
rosebowl hat geschrieben:Moment - das sind zwei Dinge, die da immer wieder vermischt werden: Das OLG hat ihn bei der Haftprüfung rausgelassen. Das bedeutet aber nur, daß sie keine Haftgründe gesehen haben. Zur Schuld sagt das gar nichts!Das mag richtig sein, aber wenn das OLG ihn bei gleicher Beweislage auf freien Fuß setzen will, wie das Mannheimer Gericht und dann selbst das Mannheimer Gericht zähneknirschend den Freispruch spricht... ich kann mir nicht vorstellen, dass das OLG da anders entscheiden würde, zumal ja wirklich mehr als genug Zweifel bestehen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Fortsetzung dieses Schmierentheaters irgendwem nützen wird. Weder dem "Opfer", nicht der Justiz selbst und Kachelmann auch nicht... der stellt sich am End womöglich noch als Märtyrer hin...
Sogar jemand, der eine Straftat gestanden hat, kann auf freien Fuß zu setzen sein - einfach, weil keine Haftgründe (Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr etc) vorliegen. Die Entscheidung über die U-Haft hat absolut garnichts damit zu tun, ob derjenige schuldig ist oder nicht...
Maddi hat geschrieben:so zynisch das auch wäre, immerhin gehts hier um nen ernsten vorwurf, es wurde ja auch bemängelt, was dieses Verfahren nun dem Staat kostet. ich könnte mir fast vorstellen, dass so ein Staatsanwalt an nem langen Verfahren, auch wenn es für ihn aussichtslos ist mehr verdient als mal eben schnell nen Autoknacker zu belangen.Ich kenne keine Anwälte, nur ne Richterin, aber ich glaube nicht, dass es da einen Unterschied gibt.
Maddi hat geschrieben:so zynisch das auch wäre, immerhin gehts hier um nen ernsten vorwurf, es wurde ja auch bemängelt, was dieses Verfahren nun dem Staat kostet. ich könnte mir fast vorstellen, dass so ein Staatsanwalt an nem langen Verfahren, auch wenn es für ihn aussichtslos ist mehr verdient als mal eben schnell nen Autoknacker zu belangen.Quatsch! Der Staatsanwalt bekommt seine Arbeitszeit wie jeder "Staatsdiener" bezahlt, egal ob er in so einem Fall im Sitzungssaal sitzt oder ob er einen ganzen Tag lang Kleinkram verhandelt...