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Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 15:19
von Langschläfer
Hallo Forengemeinde,
nachdem ich heute einen interessanten Artikel in einem lokalen Blättchen über einen möglichen Wahlbetrug entdeckt habe, möchte ich gerne von euch wissen, ob ihr am 27.09. wählen wart und ob die Daten von eurer Wahlbenachrichtigungskarte mit den Daten vom Personalausweis überprüft worden sind.
In dem Artikel ging es übrigens darum, dass in vielen Wahlbezirken (in diesem Fall in Frankfurt) kein Personalausweis verlangt wurde und somit fast jeder die Möglichkeit hätte für einen anderen wählen zu gehen. Dabei wurden Szenarien durchgespielt, dass z.B. bestimmte Parteien die Wahlkarten von Nichtwählern kaufen könnten, um für sie abzustimmen (was natürlich den Vorteil hätte, dass die Zahl der Nichtwähler nach unten geht

)
Ich persönlich habe am Wahltag vor Ort gewählt und der Wahlleiter wollte nicht meinen Perso sehen, obwohl er mich gar nicht kannte. :|
Wie erging es Euch ?? Bei der Umfrage bitte ich um ehrliche Antworten, also nur von Foren-Mitglieder, die auch bei der Bundestagswahl teilnahmeberechtigt waren.
Danke !
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 15:26
von LilyValley
Ja, da ging doch glatt einer mit mehreren Wahlscheinen in den jeweiligen Bezirken wählen. Das konnte er auch problemlos, da er seinen Perso nicht vorzeigen musste. Wunderbar. :|
Ich musste den übrigens auch nicht vorzeigen, was nicht so dragisch war, da mich eine der Damen mich pers. kannte. Bei der Europawahl hingegen kannte mich keine und musste ihn trotzdem nicht vorzeigen :?
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 15:29
von vicaddict
Habe per Briefwahl gewählt, allerdings wollte bei sämtlichen Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen zuvor (seit Okt. 2001) auch niemand meinen Perso sehen. Kennen tut mich da niemand, nur den Wahlschein haben sie mit ihrer Liste verglichen.
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 15:33
von Nachtrose
Der Wahlschein wurde verlangt der Perso jedoch nicht,obwohl ich niemanden dort kannte.
Überaschte mich auch etwas,da meine Mutter die mit mir wählen war,ihren vorzeigen musste.
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 15:41
von Maddi
nun, den Perso NICHT zu verlangen scheint ja gängig Praxis bzw. die Regel zu sein.
Ich musste meinen soweit ich mich zurückerinnern kann und seit ich wählen darf, was ja nun auch schon ne Weile ist, noch nie zeigen.
Bei dem Typen , in Magdeburg wars glaub ich, fällts ja zumindest hinterhr auf wenn er die Wahlscheine an sich gefälscht hat. Auch wenn das schon mindestens mal peinlich ist.
die Möglichkeit aber einfach Unmengen Wahlscheine zu kaufen, und dann quasi von Parteigenossen mit selbigen "richtig" abstimmen zu lassen, ist hiermit absolut gegeben, und ohne Persokontrolle auch praktisch nicht verhinderbar/nachvollziehbar.
Es sei denn, was seltenst vorkommen dürfte, jemand im Wahlbüro kennt dich persönlich.
Verwundern tut mich das auch, zumal nen Perso zu kontrollieren ja nun nicht sooooooooo viel Zeit kostet.
Aber gut, wir wählen auch mit verfassungswidrigen Überhangmandaten, was kümmerts uns da wenn wahlzettel gekauft werden :roll:
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 15:50
von Poffel
Ich war in meinem Wahlbezirk im Wahlvorstand, Schriftführer. Daher war ich dafür zuständig die Schreiben und Ausweise mit der Liste zu vergleichen. Ich habe immer kontrolliert. Ich habe auch Leute, obwohl sie sich beschwerten, wieder nach hause geschickt. Bei einem Mädchen hab ich ausnahmsweise einen Schülerausweis mit Foto (so eine neuere Plastikkarte) zugelassen.
Ich versteh nicht wieso so viele das nicht ernst nehmen. Da könnte ja der Nachbar die Post abgefangen haben und damit wählen gehen.
Bei der Europawahl mussten wir sogar einen behinderten im Rollstuhlsitzenden wieder wegschicken, wei ler sich nicht ausweisen kann. Also alle drei Wahlvorsteher, denen ich bisher unterstellt war, waren da sehr streng.
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 15:56
von AliAs
Kann mich nicht erinnern schon mal einen Perso gezeigt zu haben ... :shock:
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 16:09
von Onkel Ludwig
Langschläfer hat geschrieben:
In dem Artikel ging es übrigens darum, dass in vielen Wahlbezirken (in diesem Fall in Frankfurt) kein Personalausweis verlangt wurde und somit fast jeder die Möglichkeit hätte für einen anderen wählen zu gehen. Dabei wurden Szenarien durchgespielt, dass z.B. bestimmte Parteien die Wahlkarten von Nichtwählern kaufen könnten, um für sie abzustimmen (was natürlich den Vorteil hätte, dass die Zahl der Nichtwähler nach unten geht
)
Ist der Artikel irgendwo online? Falls nicht, in welchem Lokalblättchen war das denn? Ich würde ihn jedenfalls gerne mal lesen...
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 16:24
von Maeth
Ich musste meinen Personalausweis auch nicht vorzeigen.
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 16:30
von Eisbär
Passt ja zum Thema, unser Vorzeigedemokrat Hamid Karzai zeigt mal wie Wahlbetrug in richtig großen Stil funktioniert - und die UNO wie man damit machtpolitisch-korrekt umgeht.
http://www.timesonline.co.uk/tol/news/w ... 861064.ece
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Di 6. Okt 2009, 23:41
von Langschläfer
Onkel Ludwig hat geschrieben:Langschläfer hat geschrieben:
In dem Artikel ging es übrigens darum, dass in vielen Wahlbezirken (in diesem Fall in Frankfurt) kein Personalausweis verlangt wurde und somit fast jeder die Möglichkeit hätte für einen anderen wählen zu gehen. Dabei wurden Szenarien durchgespielt, dass z.B. bestimmte Parteien die Wahlkarten von Nichtwählern kaufen könnten, um für sie abzustimmen (was natürlich den Vorteil hätte, dass die Zahl der Nichtwähler nach unten geht
)
Ist der Artikel irgendwo online? Falls nicht, in welchem Lokalblättchen war das denn? Ich würde ihn jedenfalls gerne mal lesen...
Ich habe mal eben unter blitztip.de nachgeschaut, konnte aber den Artikel online nicht finden. Habe ihn aber noch auf der Arbeit liegen. Vlt. kann ein Kollege ihn einscannen oder ich tipp die paar Zeilen ab, wenn ich Zeit habe.
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 00:43
von boonkerz
Hallo,
Ich war Wahlleiter bei uns in der Gemeinde (sehr kleine).
So bald der Wahlschein gültig ist kann man wählen. Der Personalausweiß muß nicht vorgelegt werden, außer er hat keinen Wahlschein.
Außerdem liegen Listen aus wo Namen abgeglichen werden.
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 02:36
von Wolpers
Der Wahlschein alleine berechtigt zur Wahl. Der Personalausweis ist nur dann notwendig, wenn kein Wahlschein vorgelegt werden kann. Das war schon immer so und hat auch einen Grund: Das Wahlrecht besteht auch dann, wenn jemand keinen oder einen abgelaufenen Personalausweis hat; deswegen ist der Wahlschein entscheidend.
Und es ist auch logisch, warum der Wahlschein alleine reicht: Ein gefälschter Wahlschein (fremder Name) fliegt sehr schnell auf, wenn die tatsächliche Person mit ihrem echten Wahlschein auftaucht (oder Personalausweis bei z.B. Diebstahl eines Wahlscheins) - jeder Wähler wird auf der Liste durchgestrichen und kommt jemand zweimal, ist der Wahlbetrug festgestellt. Und mit Sicherheit wird so ein Vorfall zur Anzeige gebracht und staatsanwaltschaftlich verfolgt. Und die Wahlhelfer können ggf. sich daran erinnern, wer unter einem Namen als Wähler auftrat und ein Phantombild erstellen lassen.
Signifikanter Wahlbetrug kann erst bei der Auszählung oder Übermittlung der gezählten Stimmen stattfinden. Und dann müssen die Wahlhelfer schon sicher sein, nicht erwischt zu werden. Deswegen gibt es z.B. das Recht eines jeden Bürgers, bei der Auszählung dabei zu sein. Selbst wenn es häufig nicht passiert, das jemand anwesend ist - die Möglichkeit diszipliniert ebenfalls schon. Zumal man bei der Papierauszählung (im Gegensatz zur elektronischen bzw. computergestützten) die Zahlen einem Wahlhelfer zuordnen kann - also droht auch hier die Strafverfolgung für die einzelne Person, die Wahlbetrug versucht.
Wobei man sogar hier sagen muss: Die einzelnen Wahlkreise sind ggf. so klein, dass Wahlbetrug durch die anderen Wahlkreise zu einem Teil wieder ausgeglichen wird, wenn die Werte dort stimmen (was dann wiederum auch ein gutes Kontrollmittel ist, wenn hier ggf. ein Wahlkreis völlig abweichende Zählungen zu den anderen aufweist).
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 09:24
von Maddi
Wolpers erklärung ist einleuchtend.
Verhindert aber dennoch nicht, dass "echte" Wahlscheine abgekauft werden, und dann von jemand anderem "gewollt" benutzt werden.
im übrigen stand auf meinem dass er bei verlust nicht ersetzt wird.
übrigens: das selbe hab ich bei meiner sparkasse. geh ich da zum Schalter, und lass mir statt vom Automaten Bar auszahlen, muss ich auch nur unterschreiben, und keinen Perso zeigen. Ist auch nicht die sicherste Methode.
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 09:48
von Poffel
Wolpers hat geschrieben:Der Wahlschein alleine berechtigt zur Wahl. Der Personalausweis ist nur dann notwendig, wenn kein Wahlschein vorgelegt werden kann. Das war schon immer so und hat auch einen Grund: Das Wahlrecht besteht auch dann, wenn jemand keinen oder einen abgelaufenen Personalausweis hat; deswegen ist der Wahlschein entscheidend.
Und es ist auch logisch, warum der Wahlschein alleine reicht: Ein gefälschter Wahlschein (fremder Name) fliegt sehr schnell auf, wenn die tatsächliche Person mit ihrem echten Wahlschein auftaucht (oder Personalausweis bei z.B. Diebstahl eines Wahlscheins) - jeder Wähler wird auf der Liste durchgestrichen und kommt jemand zweimal, ist der Wahlbetrug festgestellt. Und mit Sicherheit wird so ein Vorfall zur Anzeige gebracht und staatsanwaltschaftlich verfolgt. Und die Wahlhelfer können ggf. sich daran erinnern, wer unter einem Namen als Wähler auftrat und ein Phantombild erstellen lassen.
Signifikanter Wahlbetrug kann erst bei der Auszählung oder Übermittlung der gezählten Stimmen stattfinden. Und dann müssen die Wahlhelfer schon sicher sein, nicht erwischt zu werden. Deswegen gibt es z.B. das Recht eines jeden Bürgers, bei der Auszählung dabei zu sein. Selbst wenn es häufig nicht passiert, das jemand anwesend ist - die Möglichkeit diszipliniert ebenfalls schon. Zumal man bei der Papierauszählung (im Gegensatz zur elektronischen bzw. computergestützten) die Zahlen einem Wahlhelfer zuordnen kann - also droht auch hier die Strafverfolgung für die einzelne Person, die Wahlbetrug versucht.
Wobei man sogar hier sagen muss: Die einzelnen Wahlkreise sind ggf. so klein, dass Wahlbetrug durch die anderen Wahlkreise zu einem Teil wieder ausgeglichen wird, wenn die Werte dort stimmen (was dann wiederum auch ein gutes Kontrollmittel ist, wenn hier ggf. ein Wahlkreis völlig abweichende Zählungen zu den anderen aufweist).
Dies ist nicht korrekt. Der Wahlschein berechtigt nicht zu Wahl! Steht sogar drauf, dass man einen Ausweis mitbringen muss.
Sorry aber das Gesetz-Buch zur Bundestagswahl ist recht dick, und ich musste teile davon lesen und war bei einer Schulung(rofl).
Nur ein Ausweis berechtigt zur Wahl! Ob der abgelaufen ist oder nicht ist ja egal, weil er trotzdem deine Identität bestätigt.
Ein Wahlschein bestätigt deine Identität eben nicht, kein Foto, nicht fälschungssicher. Niemand kann bestätigen , dass du es bist der den Wahlschein in der Hand hat.
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 09:49
von Langschläfer
Wolpers hat geschrieben:Der Wahlschein alleine berechtigt zur Wahl. Der Personalausweis ist nur dann notwendig, wenn kein Wahlschein vorgelegt werden kann. Das war schon immer so und hat auch einen Grund: Das Wahlrecht besteht auch dann, wenn jemand keinen oder einen abgelaufenen Personalausweis hat; deswegen ist der Wahlschein entscheidend.
Ich rede hier ja nicht von gefälschten Wahlscheinen, sondern von echten, die aber der rechtmäßige Eigentümer nicht verwendet, weil er nicht zur Wahl geht.
Ich selber habe vor ein paar Wochen die Briefkästen meiner Nachbarn geleert, da 2 Familien im Urlaub waren. Hatte also in meiner Wohnung insgesamt 6 Wahlscheine liegen. Wenn ich jetzt weiß, dass die Nachbarn sowieso nicht wählen gehen, hätte ich die Dinger an andere Leute verteilen können und die wären dann an deren Stelle zur Wahl gegangen.
Ich habe zwar jetzt keine Wahlbenachrichtigungskarte mehr vorliegen, bin mir aber ziemlich sicher, dass dort draufsteht, dass man ein Lichtbildausweis mitzubringen hat oder ?
EDIT: Sehe gerade, Poffel hat meine Vermutung bestätigt.
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 09:55
von Poffel
Sie können an der Wahl teilnehmen
1.
gegen Abgabe des Wahlscheines und unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des auf dem Wahlschein bezeichneten Wahlkreises
oder
2.
gegen Einsendung des Wahlscheines an die für Sie zuständige, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle des auf dem Wahlschein bezeichneten Wahlkreises durch Briefwahl.
Zitat Bundeswahlordnung
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 15:09
von Poffel
Hab mal beim Wahlamt angefragt
Sehr geehrter Herr xxxxx,
die Bundeswahlordnung führt dazu folgendes aus:
§ 56 Abs. 1: Wenn der Wähler den Wahlraum betritt, erhält er einen
amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass er hierzu
seine Wahlbenachrichtigung vorzeigt.
§ 56 Abs. 3: Danach tritt der Wähler an den Tisch des Wahlvorstandes.
Auf Verlangen hat er seine Wahlbenachrichtigung abzugeben und,
insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, sich über
seine Person auszuweisen.
ABER !!!
In den Hinweisen für Wahlvorstände des Landeswahlleiters in Berlin heißt
es unter
Nr. 22 Der Wahlakt, c) Vor Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne hat
der Wahlvorstand von den Wahlberechtigten am Vorstandstisch -soweit
nicht persönlich bekannt- die Vorlage ihres Personalausweises .... zu
verlangen.
Also wenn der Wahlvorstand es verlangt, muss der Wähler vorzeigen, egal ob mit Wahlbenachrichtigung oder nicht. Die Entscheidung obliegt allerdings dem Wahlvorstand. Desweiteren wird hingewiesen, dass das Ausweisen insbesondere bei Leuten ohne Wahlbenachrichtung zu erfolgen hat, aber eben nicht ausschließlich.
Soweit laut Bundeswahlordnung. In Berlin gibt es zusätzlich die Anweisung immer den Ausweis zu kontrollieren.
Re: Betrugsmöglichkeit bei Wahlen ?
Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 15:59
von revo
AliAs hat geschrieben:Kann mich nicht erinnern schon mal einen Perso gezeigt zu haben ... :shock:
Geht mir genauso. Ich musste den auch noch nie vorzeigen.