- Mi 8. Feb 2006, 18:38
#97841
Es geht bergab :evil: Ich hätte ihm die Gerichtskosten aufgebrummt und bestraft 
hezup hat geschrieben:http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,399643,00.htmlDanke
MT50 hat geschrieben: PS: Die Anrede "Herr Wachtmeister", ist heutzutage sehr unüblich und auch nicht richtig (schließlich ist ein Wachtmeister in der Hierarchie sehr weit unten angesiedelt, und den Titel gibt es so kaum noch). Entweder ihr guckt mal auf die Schulterklappen: grün = Polizeimeister; silber = Polizeikommissar; oder ihr sagt einfach gar keinen Titel dazu. Ein "guten Tag" oder "Entschuldigen Sie", genügt völlig!Danke "Herr zukünftiger Polizeikommissar".
RickyFitts hat geschrieben:Mein erster Gedanke dazu ging auch in die Richtung von MT50Die Blöße die er sich jetzt gegeben hat ist schon beachtlich .....
Hier wird nicht dem Image der Polizei geschadet sondern dem von Bohlen (wenn das überhaupt noch möglich ist). Hier wurde gerichtlich bescheinigt, dass Dieter Bohlen nicht zu den einfachsten Umgangsformen fähig ist. Dass er dabei sogar von einem zweifelsfrei begangenen Vergehen freigesprochen wurde, kann man schon als ein Urteil auf Schuldunfähigkeit deuten, was letztlich nicht viel anderes heisst als Unzurechnungsfähigkeit.
Schön, dass das endlich mal von offizieller Seite festgestellt wurde.