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Duzurteil für Bohlen

Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 18:38
von BelgiumTV
Es geht bergab :evil: Ich hätte ihm die Gerichtskosten aufgebrummt und bestraft :P

Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 19:13
von Palmolive
Bin ich einfach nur dumm oder ist es normal, dass ich kein Wort in dem Eingangspost verstehe?

Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 19:15
von Godfather
Nein, ich hab auch absolut keine Ahnung

Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 19:15
von NoSu
Thema? Quelle? Fragezeichen? :? :? :?

Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 19:27
von hezup

Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 19:30
von freakazoid
Naja - ehrlich gesagt -was solls.
Es gibt im moment echt wichtigeres Dinge über die man sich Sorgen machen sollte, als über Dieter Bohlens Umgangsformen.

Es ist doch allgemein so, dass Promies gewisse Vorzüge genießen - berechtigt oder nicht!

Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 19:30
von NoSu
hezup hat geschrieben:http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,399643,00.html :wink:
Danke :D . Aber das Urteil ist natürlich ein Witz... :roll:

Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 20:32
von Godfather
Vor dem Gesetz sollte trotzdem jeder gleich behandelt werden, Promi hin oder her
Das ist ein Witz, ich hoffe das wird noch aufgehoben

Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 20:33
von Confuse
Ich habs vorhin gerade im TV gesehen! Echt witzig. :D
Aber so schlimm kann das doch nicht sein. Da wird meines Erachtens zu viel Theater gemacht.

Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 21:34
von BelgiumTV
Sorry das ich nicht mehr dazu geschrieben habe vorher :cry:

Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 21:53
von cooky
BelgiumTV hat geschrieben:Sorry das ich nicht mehr dazu geschrieben habe vorher :cry:
Du warst bestimmt so aufgebracht, dass du direkt was schreiben musstest, was ;) ?

Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 23:34
von BelgiumTV
Genau erwischt :oops:

Verfasst: Do 9. Feb 2006, 11:39
von Produzent
Ach der liebe dieter mal wieder ...... 8)
Heute darf er duzen, morgen wieder schlagen und übermorgen ist er noch Präsident , oder wie ? :wink:

Verfasst: Do 9. Feb 2006, 15:28
von Melly
Es würde mir NIE ein "Du" über die Lippen kommen, wenn ich mit einem Polizisten rede. Ich würde die alle nur " Siezen". :shock: Wie redet man eigentlich einen solchen Beamten richtig an ? "Herr Polizist" oder was ? :P Meine Mama meint, das könnte man so schon sagen...ich bin mir allerdings nicht sicher, ob man den Herren so anreden soll/darf. :roll: :?

Verfasst: Do 9. Feb 2006, 15:46
von BelgiumTV
Herr Wachmeister :D

Verfasst: Do 9. Feb 2006, 16:04
von Melly
BelgiumTV hat geschrieben:Herr Wachmeister :D
Jetzt echt ? :shock:

Verfasst: Do 9. Feb 2006, 17:11
von MT50
Bin selbst bei der Polizei und hab da so meine eigene Meinung.
Wenn Herr Bohlen meint, er müsse auch die Polizei duzen und das Gericht bestätigt ihm das auch noch, mit der Begründung "es handelt sich um seine übliche Umgangsform", dann DARF er mich eben duzen.

Das Urteil ist in keinsterweise ein Schlag für die Polizei! Nein, vielmehr ein Schlag für Bohlen selbst. Das Gericht zeigt sozusagen auf, wie unglaublich ungebildet, gar dumm und einfältig dieser Herr Bohlen ist, wenn er nicht mal das bisschen Hirn besitzt, um zu erkennen, dass es sich gehört einen Polizisten zu siezen. Der Verlierer dieses Gerichtsurteils ist also "de Dieter" selbst, der sogar duzen darf, weil er nicht in der Lage ist zu erkennen (wie jeder andere durchschnittlich gebildete Bürger), dass ein Polizist ein Hoheitsträger ist, welcher gesitzt werden sollte. Wenn schon kein Respekt dem Polizisten gegenüber vorliegt, dann vielleicht noch Manieren. Aber Bohlen besitzt leider nicht die nötige Intelligenz zu beidem...

Armer Bohlen. Man könnte also sagen, der Dieter hat seine Dummheit gerichtlich bestätigt bekommen!


PS: Die Anrede "Herr Wachtmeister", ist heutzutage sehr unüblich und auch nicht richtig (schließlich ist ein Wachtmeister in der Hierarchie sehr weit unten angesiedelt, und den Titel gibt es so kaum noch). Entweder ihr guckt mal auf die Schulterklappen: grün = Polizeimeister; silber = Polizeikommissar; oder ihr sagt einfach gar keinen Titel dazu. Ein "guten Tag" oder "Entschuldigen Sie", genügt völlig!

Verfasst: Do 9. Feb 2006, 23:19
von saschap
Das Urteil sagt doch nur aus, dass es nicht bestraft wird, dass Dieter Bohlen den Polizisten in der Situation mit "du" angesprochen hat. Beleidigen darf er sie ja immer noch nicht, und man könnte auch sagen: "vielleicht ist dem Bohlen das du nur rausgerutscht, weil er überrascht war und nicht genau wusste, wie er jetzt ansprechen muss".

aber klar, bei dieter bohlen regt sich jeder auf, bei anderen wäre es sicher egal :D

Verfasst: Fr 10. Feb 2006, 10:51
von Melly
MT50 hat geschrieben: PS: Die Anrede "Herr Wachtmeister", ist heutzutage sehr unüblich und auch nicht richtig (schließlich ist ein Wachtmeister in der Hierarchie sehr weit unten angesiedelt, und den Titel gibt es so kaum noch). Entweder ihr guckt mal auf die Schulterklappen: grün = Polizeimeister; silber = Polizeikommissar; oder ihr sagt einfach gar keinen Titel dazu. Ein "guten Tag" oder "Entschuldigen Sie", genügt völlig!
Danke "Herr zukünftiger Polizeikommissar". :D :wink:

Verfasst: Fr 10. Feb 2006, 11:01
von cooky
Also ungerecht ist es schon, aber eingentlich gehts mir so ziemlich am Arsch vorbei ;)
Sollen se den Bohlen duzen lassen.

Verfasst: Fr 10. Feb 2006, 12:04
von RickyFitts
Mein erster Gedanke dazu ging auch in die Richtung von MT50

Hier wird nicht dem Image der Polizei geschadet sondern dem von Bohlen (wenn das überhaupt noch möglich ist). Hier wurde gerichtlich bescheinigt, dass Dieter Bohlen nicht zu den einfachsten Umgangsformen fähig ist. Dass er dabei sogar von einem zweifelsfrei begangenen Vergehen freigesprochen wurde, kann man schon als ein Urteil auf Schuldunfähigkeit deuten, was letztlich nicht viel anderes heisst als Unzurechnungsfähigkeit.

Schön, dass das endlich mal von offizieller Seite festgestellt wurde.

Verfasst: Fr 10. Feb 2006, 12:56
von Produzent
RickyFitts hat geschrieben:Mein erster Gedanke dazu ging auch in die Richtung von MT50

Hier wird nicht dem Image der Polizei geschadet sondern dem von Bohlen (wenn das überhaupt noch möglich ist). Hier wurde gerichtlich bescheinigt, dass Dieter Bohlen nicht zu den einfachsten Umgangsformen fähig ist. Dass er dabei sogar von einem zweifelsfrei begangenen Vergehen freigesprochen wurde, kann man schon als ein Urteil auf Schuldunfähigkeit deuten, was letztlich nicht viel anderes heisst als Unzurechnungsfähigkeit.

Schön, dass das endlich mal von offizieller Seite festgestellt wurde.
Die Blöße die er sich jetzt gegeben hat ist schon beachtlich ..... 8)

Es zeigt eindeutig , das gute Schulbildung (wie er die wiederfahren hat, ist mir allerings immer noch schleierhaft .... :lol: ) nicht immer mit guten Marnieren gleich zu setzen ist. Genauso umgekehrt 8)

Verfasst: Fr 10. Feb 2006, 16:58
von Sid
Auch wenn es sicherlich wichtigere Dinge gibt, so habe ich mich dennoch aufgeregt. Vor allem die Begründung, Bohlen sage ja zu jedem "du", und deshalb sei es legitim stoß mir sauer auf. Gewohnheit ist noch lange keine Rechtfertigung. :!:

Verfasst: Fr 10. Feb 2006, 18:34
von The Rock
Mhhh seh ich auch so...

Heute Morgen hab ich auch was lustige Aussage gehört.
"Wenn einer aus Gewohnheit Autos klaut, sollen wir ihn deshalb laufen lassen?"

Verfasst: So 12. Feb 2006, 15:55
von BelgiumTV
Ein Kleptomane (oder wie man das schreibt*g*à darf ungeschoren klauen oder? Zumindest mit sanfter Bestrafung und anschliessernder Therapie :D