#589880
Die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek ist in Kraft getreten !!!

Also, liebe Leute, ab heute müßt ihr alles was ihr ins Internet stellt,
kopieren und auf eigene Kosten an die Deutsche Nationalbibliothek senden....sonst gibt das Bussgeld !!!!

Diese Regel wird noch für viel Ärger sorgen: Eine neue Verordnung der Bundesregierung verpflichtet Betreiber von Webseiten, Kopien ihres Angebotes bei der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern.
Fast jede Webseite, samt Bildern, Texten und sogar Audiodateien soll die Deutsche Nationalbibliothek archivieren, im Auftrag der Bundesregierung. Das Kopieren und Abspeichern sollen die Bundes-Bibliothekare aber nicht übernehmen. Das sollen die Seitenbetreiber machen.


http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 36,00.html

und

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2013.pdf
#589901
ich frage mich dann aber echt, wie die das alles speichern wollen und vor allem auch überprüfen wollen? Gut, das wäre natürlich auch ein Weg, die Arbeitslosigkeit zu senken....
... aber der Aufwand für beide Seiten ist ja enorm.
Wer hat sich denn dieses Gesetz ausgedacht? Der gehört in die Irrenanstalt.
#589945
Die speichern ja nur relevante Webseiten, so wie mir gestern im Radio erklärt wurden. Foren und Blogs z.B. fallen nahezu komplett weg.
Ich sehe schon den nächsten Internet-Schwanzvergleich, wenn etwa Pfotenmeter* an TWTL* rantritt: "Ällabätsch, wir müssen unsere Seite archivieren, und ihr, ihr Loser?"



*Die Namen sind rein fiktional. Sämtliche Ähnlichkeiten mit real existierenden Webseiten sind rein zufällig und liegen nicht im Ermessen des Autors.
#589982
teddyholidays hat geschrieben: Wer hat sich denn dieses Gesetz ausgedacht? Der gehört in die Irrenanstalt.

das ist ehrlich gesagt auch das einzige was mir dazu spontan einfällt.

ganz abgesehen von der technischen realisierung(und der kostenübernahme, und der strafbarkeit etc. etc.) - wo liegt der sinn?

gibts da überhaupt einen? ich mein, wenn ich zum mond fliegen will, muss das doch auch nen praktischen zweck haben wenn sich alle den aufwand machen sollen.
#589984
vicaddict hat geschrieben:
teddyholidays hat geschrieben:Wer hat sich denn dieses Gesetz ausgedacht? Der gehört in die Irrenanstalt.
Ich habe bis dato nichts weiter zu dem Thema gehört oder gelesen aber rein spekulativ vermute ich den Urheber auf 2 Rädern...
ich tippe ja eher auf den freestyler... :wink:
#590114
Maddi hat geschrieben:ich tippe ja eher auf den freestyler... :wink:
Muha :mrgreen:

Ich hatte das auch nur zufällig über einen Mailverteiler für soziales mitbekommen. Da kommen auch ab und an mal die neusten Schnüffelideen rüber. Solche Schnapsideen schneidet man meist erst dann mit, wenn sie Gesetz sind und keiner mehr etwas tun kann. Soviel zur Intransparenz unserer Fachidioten.

Ich hielt das ganze ehrlich gesagt auch erst für einen Scherz, musste aber feststellen, die meinen das tatsächlich ernst. Bestimmte Anbieter müssen nun ihre Angebote in PDF Form abgeben. Wer das nach einer Übergangszeit nicht tut, kann sogar abgemahnt werden. Also eine ABM für Rechtsanwälte / Bundestagsabgeordnete die nebenberuflich RA sind.

Ich blicke da aber auch noch nicht ganz durch. Vor allem die Abgrenzung zwischen Privat und kommerziell ist mal wieder sowas von undurchsichtig. Da soll wohl auch Software drunter fallen. Ich habe da nun ein Angebot was privat ist, aber Freeware für einen Nutzerkreis von ca. einer halben Million User vertreibt. Zum einen betrifft es mich nicht, zum anderen doch. Man munkelt noch.

Dann frage ich mich auch, wie man das technisch realisieren will. Da kommen Datenmengen zusammen... Wer trägt überhaupt die Kosten dafür?
#590118
naja wobei, bei Saturn etc. werden dir die externen Festplatten ja schon hinterhergeschmissen :mrgreen:

andererseits, vielleicht kommt auch noch ein Gesetz nach, dass jeden Bundesbürger verpflichtet, wenn die Bundesbibliothek mal kein Speicherplatz mehr übrig hat, das abrufbereit auf seinem Rechner zu speichern, und dann bereit zu stehen, falls sich der Staat mal zur kontrolle anmeldet :wink:
#590581
Ich weiß gar nicht was ihr habt. Die Deutsche NationalBibliothek ist definitiv was anderes als Google, der Datenkrake. Hierbei geht es um deutsches Kulturgut, welches für die Zukunft gesichert werden soll. Und da geht es nicht um die Tokio-Hotel-Fanseite.
#590594
ikone hat geschrieben:Hierbei geht es um deutsches Kulturgut, welches für die Zukunft gesichert werden soll.
Dann soll man es auch genau so formulieren. Im Momen fällt unter Umständen auch die "Tokio Hotel Fanseite" darunter.

Auch ist die Bürokratische Seite wieder einmal suboptimal gewählt. Der deutsche Webmaster wird ohnhin schon gegängelt und gemaßregelt wie kein anderer. Ihm wird hier in Zukunft gleich garkeine Wahl mehr gelassen, zu entscheiden, was er archivieren möchte und was nicht. Alles was unter diese Regel fällt ist abzuliefern. Ansonsten hat man mit einer kostenpflichtigen Abmahnung zu rechnen.

Das ist in einigen Fällen totaler Mumpitz. Ich wähle da mal mein Beispiel. Die "alte" Kunt ist endlich und findet einen finalen Abschluß. Munk hat z.B. seinen Schrei gemalt und ab da war es beendet. Ich baue nun reale hostorische Sachen nach, ihm Rahmen der technischen Möglichkeiten auch immer virtuell analog zum Vorbild technisch funktionsfähig. Schützenswert? Irgendwo schon, da die Vorbilder teilweise schon nicht mehr existieren. Ob Kunst oder nicht sollen andere entscheiden. Diese Sachen haben aber kein Ende. Die Technik schreitet voran und die Arbeit wächst dabei mit. Wenn ich die Werke aus 2001 mit denen von heute Vergleiche, das hat wahrliche Quantensprünge. Laut jetziger Umschreibung wäre aber jeglicher veröffentlichte Entwicklungsstand ablieferungspflichtig. Das ginge solange bis ich den Kopf zu mache. Das macht so keinen Sinn und bewirkt effektiv nur eine Menge Datenmüll.

Das ganze gehört grundlegend geändert. Eine klarere Formulierung muss her. Auch sollte man selbst entscheiden dürfen was man wann und in welchem Umfang "archivieren" möchte. Eine neue Einnahmequelle für RA gehört da gleich garnicht hinein.
#590606
Na ich weiß nicht, ob man das alles sichern muss, um wirklich Kulturgut zu erhalten.

Wenn man die Regelung mal halbwegs eng definiert sieht, dann fällt da jeder halbwegs redaktionelle Inhalt des deutschsprachigen Internets rein, der durch die Anbringung von Werbung nicht mehr als privat sondern als kommerziell gelten kann.

Das wäre ein totaler Irrsinn. Denn nach der Definition könnten da in der Tat auch besser gemachte Fansiten reinfallen, vor allem aber unbedingt jede Internetpräsenz von Musikern, Künstlern, Firmen oder Autoren. Also deren Teile von MySpace auch? Schon wieder ein harter Grenzfall. Und was ist allein mit YouTube?

Und wer archiviert und ordnet den ganzen Krempel? Ist ja nicht damit getan, dass die Nationalbibliothek dann monatlich ein paar tausend Datenträger zugeschickt bekommt. Damit so eine Sammlung auch Sinn macht, muss man die Inhalte ja auch wieder finden können. Und das heißt Katalogisieren von Beiträgen. Allein da schwappt doch dann die gesammelte Flut von hundertausenden News-Beiträgen von Seiten allmöglicher Zeitschriften und Magazine über die zusammen. Wenn man die nicht einfach nur mit dem Titel der Publikation in eine Kiste steckt, was ich ziemlich wertlos fände, sondern da auch gezielt nach Schlagwörtern katalogisiert, dann muss das ALLES nochmal gesichtet werden. Ein ungeheurer Arbeitsaufwand für den hunderte Mitarbeiter nötig wären.
#590941
Das wäre im Prinzip nichts anderes als ein staatliches Google auf Festplatte. Der einzige Vorteil, den ich daraus ziehen könnte, wäre das Sichern von temporären Angeboten/Seiten/Unterseiten von Internetangeboten, die einige ihre Inhalte nach einiger Zeit löschen. Aber das ist noch lange keine Rechtfertigung für das Speichern des Internets :shock: . Aber so wie wir es inzwischen gewohnt sind: Es wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Wahrscheinlich läuft es am Ende dahin hinaus, dass Seiten ab X Mio. Aufrufen pro Monat als gesondert wichtig gelten und für die Zukunft gesichert werden sollen.
#590960
Fabi hat geschrieben:Der einzige Vorteil, den ich daraus ziehen könnte, wäre das Sichern von temporären Angeboten/Seiten/Unterseiten von Internetangeboten, die einige ihre Inhalte nach einiger Zeit löschen.
Da braucht sich keiner drum kümmern, das gibt es schon lange. Um genau zu sein seit über 10 Jahren. http://www.archive.org/

http://web.archive.org/web/*/http://www.quotenmeter.de :mrgreen:

Ist zwar teilweise noch nicht ganz ausgereift weil einige Inhalte nicht ganz gespeichert werden. Aber der Ansatz ist da, umfasst alle Angebote und lässt einem die Wahl. Wer das nicht möchte kann einfach den ia_archiver auf disallow setzen und wird so nicht archiviert.
#595960
Zudem muss ab 1. Januar jedes Gespräch auf einem digitalen Medium festgehalten und an die Deutsche Tonbibliothek geschickt werden, wenn man sich über kulturelle Themen unterhält. :lol:
#595974
Onkel Ludwig hat geschrieben:Zudem muss ab 1. Januar jedes Gespräch auf einem digitalen Medium festgehalten und an die Deutsche Tonbibliothek geschickt werden, wenn man sich über kulturelle Themen unterhält. :lol:
heisst das, wenn ich in einer Männerrunde über die neuesten Erwachsenenfilme :wink: philosophiere, und ein Diktiergerät dabei ist, sollte ich denen das auch schicken? :mrgreen:
#596287
Muss ich der Nationalbibliothek dann auch meine kulturell wertvolle Sammlung "Weißes Rauschen im Laufe der Zeit" zukommen lassen? Da kommen nämlich locker 20 Jahre Material zusammen, natürlich unkomprimiert für den vollen Hörgenuss, hoffentlich haben die genug Festplatten. :lol: