Das Thema Urheberrecht ist ziemlich komplex, die Seite iRights.info erklärt den Sachverhalt allerdings soweit als möglich auch für Laien sehr gut.
[...] Es ist wichtig zu unterscheiden, ob man ein geschütztes Werk aus einer Tauschbörse herunter lädt oder dort zur Verfügung stellt. Wenn ein privater Nutzer zum Beispiel ein Musikstück aus einer Tauschbörse zieht, ist das erstmal eine „Vervielfältigung“. Wird die Kopie nur für private Zwecke gemacht, ist sie erlaubt – solange sie nicht von einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ gemacht wurde. Ist es allgemein erkennbar, dass eine Datei nicht hätte kopiert werden dürfen, darf sie auch nicht herunter geladen werden.
Dies wird im Zweifel der Fall sein, wenn das Werk, also der Film oder das Musikstück, noch gar nicht offiziell auf dem Markt angeboten wird. Das trifft etwa auf Filme zu, die hierzulande noch nicht im Kino laufen, könnte aber auch für solche Filme gelten, die nur kopiergeschützt auf den Markt kommen. Ist ein Film aber bereits im Fernsehen gelaufen, kann die in einer Tauschbörse angebotene Datei auch eine rechtmäßig hergestellte Privatkopie sein. Diese wurde also im Zweifel nicht „offensichtlich“ rechtswidrig hergestellt. Das Beispiel zeigt, dass diejenigen Fälle, in denen im Grunde jedermann klar ist oder klar sein müsste, dass eine Kopie nicht hätte gemacht werden dürfen, eher die Seltenheit sein werden. In allen anderen Situationen wurde das Werk eben nicht „offensichtlich“ rechtswidrig hergestellt und der Download zu privaten Zwecken ist zulässig.[...]
von
http://www.irights.info/index.php?id=84
Man kann das ganze jetzt von Film auf Serie umwälzen, allerdings ist der Sachverhalt einfach zu komplex. Faktum ist, dass das Downloaden/Konsumieren von Serien im Internet, die vom Rechteinhaber nicht offiziell zur Verfügung gestellt werden, deren Rechte verletzt. Ob das ganze jetzt straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden kann oder wird, steht auf einem anderen Blatt.