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von AliAs
#993874
TIMBO hat geschrieben:
CommanderNOH hat geschrieben:
TIMBO hat geschrieben:1+1+1+1+1+1+1+1+1+1-1+1+1+1+1+1+1x0 = ?
versteckter Inhalt:
Die Mehrheit der Facebook-Nutzer meinen 0 :?
Wieso versteh ich den Smiley in deinem Spoiler nicht?
Ich weiß nicht. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass ich es komisch finde, dass so viele behaupten, es sei 0.
Das Schlimme ist, dass hier alle diesen *** kennen, da sieht man mal wie viele user man mit so einem Schwachsinn erreichen kann. Das taucht die letzten Tage zum gefühlten 100sten mal auf meiner facebook Seite auf ... :roll:
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von Tangaträger
#994106
zvenn hat geschrieben:
TIMBO hat geschrieben:Ich weiß nicht. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass ich es komisch finde, dass so viele behaupten, es sei 0.
Punkt-vor-Strich ist halt total out :(
Da frage ich mich allerdings, wer den Shit eingefuehrt hat. Warum gilt halt in diesem Fall Punkt-vor-Strich? Ich lese auch nicht zuerst den Ende eines Satzes, nur weil dieser Teil fett markiert ist... :?
von Stefan
#994270
Cristóbal hat geschrieben:Pssst, ich teile manchmal heimlich durch Null :shock: .
du lebst ja sowieso in deiner eigenen Welt :mrgreen:
von Stefan
#994285
Cristóbal hat geschrieben:Na und? Ich find's schön hier, man kennt mich, das ist schon in Ordnung :D
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von capo status
#999325
Ich hab doch mal mitbekommen, dass hier User Jura studieren.

Zu meiner Frage. Meine alte Hausverwaltung hat mir fälschlicherweise zu viel Kaution ausbezahlt. Jetzt ist denen aufgefallen, dass noch Kosten offen waren und diese wollten sie von meinem Mieterkonto abbuchen, was ja allerdings schon auf null war.

Vor zwei Wochen bekam ich einen Mahnbescheid, wohlgemerkt ohne vorherige Rechnung mit Aufschlüsselung dieser zu zahlenden Summe und darauf sind nochmal paarn 50 Euro Mahngebühren enthalten.

Muss ich die Gebühren bezahlen? Haben die überhaupt einen Anspruch auf die gesamten Kosten?
von Stefan
#999326
Ich studiere zwar nur Jura.. aber ich würde die offenen Kosten begleichen und die Mahngebühren ignorieren - überhaupt, wenn davor keine Rechnung gekommen ist
von TIMBO
#999327
Würde es so machen, wie Stefan es sagt. Ich ignoriere selbst die Mahngebühr bei Mahnungen wo ich vorher ne Rechnung bekam und selbst da bekam ich nie ne negative Rückmeldung.
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von vicaddict
#999330
Ich würde mich vorher erstmal vergewissern, von wann diese Kosten sind. IMHO muss man nämlich keine Nachzahlung leisten, wenn die letzte Mietkostenabrechnung älter als ein Jahr ist. Wenn du zuvor noch nichtmal irgendwas bekommen hast, könnte das durchaus der Fall sein. Mahngebühren sind jedenfalls keine zu zahlen. Wofür auch?
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von rosebowl
#999332
Also entscheidend ist erstmal, ob du eine Mahnungoder einen Mahnbescheid bekommen hast. Wenn du gegen den Mahnbescheid nichts unternimmst, bekommst du einen Vollstreckungsbescheid - und das ist ein Titel, die Kosten mußt du also auf jeden Fall tragen... Sollte es ein Mahnbescheid sein - schnellstmöglich Widerspruch einlegen...

Und dann würde ich eine vernünftige Kautionsabrechnung verlangen. Wenn tatsächlich noch Kosten offen sind, mußt du die natürlich zahlen, aber die Mahngebühren würde ich auch ignorieren. Wenn du keine Abrechnung bekommen hast, waren die Ansprüche deines ehemaligen Vermieters noch gar nihct fällig, also keine Grundlage für Mahngebühren...
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von capo status
#999337
So wie es da steht. Es ist ein Mahnbescheid vom Amtsgericht. Die 50 Euro sind Gerichts und Anwaltskosten. Das kann doch überhaupt nicht von mir bezaht werden müssen, wenn die einen internen Fehler gemacht haben, oder doch?

Einfach widersprechen kann ich doch auch nicht, wenn die Kosten erstmal rechtens sind.
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von rosebowl
#999338
Naja, dir bleibt nur ein Widerspruch oder zahlen... Das Mahnverfahren ist ein Weg, ohne Gerichtsverhandlung an einen Titel zu kommen - sprich: Entweder du akzeptierst die Forderung mit allen Nebenforderungen, oder du mußt Widerspruch einlegen. Dann geht das ganze ans zuständige Gericht - und nur dann kannst du prüfen lassen, ob die Forderung tatsächlich besteht...
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von capo status
#999343
puhh danke erstmal, obwohl ich irgendwie immer noch keine Ahnung hab was ich genau machen soll und für nen Anwalt isses jetzt zu spät,weil ich das morgen bezahlen muss.

ich überleg , ob ich mich im nachhinein nochmal beraten lassen werde, weil das ist eine interne Buchung von denen gewesen und ich hab da ja kein Überblick.

gerade die Sache mit den 50 Euro Zusatzgebühren, welche ja nur durch einen Fehler der Hausverwaltung entstanden sind werd ich nicht überweisen.
von Commi
#999346
Wenn du schon morgen zahlen musst, isses für den Widerspruch wohl eh schon zu spät.
Auch wenn es natürlich ärgerlich ist - aber ich bezweifel, ob sich wegen 50 Euro so ein Aufwand lohnt.

Edith sagt, dass ihr aufgefallen ist, dass die 50 Euro nur die Mahngebühren sind.
Aber mal ehrlich - wie kann man denn einen Mahnbescheid vom Gericht einfach mal 2 Wochen lang liegenlassen??
Zuletzt geändert von Commi am Mo 4. Jul 2011, 13:37, insgesamt 1-mal geändert.
von Stefan
#999349
Achso.. na gut, nen Mahnbescheid vom Gericht sollte man natürlich nicht einfach ignorieren :oops: :lol:
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von capo status
#999360
Zach hat geschrieben:Du musst schon die gesamte Forderung bezahlen, da sind ja auch die Gerichtskosten mit drin, die du zahlen musst.
Naja, aber diese Forderungen basieren doch auf einem Fehler der Hausverwaltung, welche das übersehen hat beim abschließenden Ausgleichs meines Mietkontos. Wieso sollte ich dann diese Gebühren bezahlen oder seh ich da was falsch?
von Commi
#999361
capo status hat geschrieben:
Zach hat geschrieben:Du musst schon die gesamte Forderung bezahlen, da sind ja auch die Gerichtskosten mit drin, die du zahlen musst.
Naja, aber diese Forderungen basieren doch auf einem Fehler der Hausverwaltung, welche das übersehen hat beim abschließenden Ausgleichs meines Mietkontos. Wieso sollte ich dann diese Gebühren bezahlen oder seh ich da was falsch?
Wenn du nicht die Gesamtforderung bezahlst, kriegen sie dich auch noch für die 50 Euro dran. Völlig egal, wer da einen Fehler machte. Das Ding ist ein gerichtlicher Mahnbescheid.
Wenn du beweisen kannst, dass du keinen Fehler gemacht hast, bezahl erstmal die Gesamtforderung und erbring der Hausverwaltung dann die Beweise, dass sie den Fehler machten und nicht du.

Ich versteh leider wirklich nicht, wieso du nicht sofort nach dem Brief vom Gericht Widerspruch eingelegt hast?
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von capo status
#999363
CommanderNOH hat geschrieben:
capo status hat geschrieben:
Zach hat geschrieben:Du musst schon die gesamte Forderung bezahlen, da sind ja auch die Gerichtskosten mit drin, die du zahlen musst.
Naja, aber diese Forderungen basieren doch auf einem Fehler der Hausverwaltung, welche das übersehen hat beim abschließenden Ausgleichs meines Mietkontos. Wieso sollte ich dann diese Gebühren bezahlen oder seh ich da was falsch?
Wenn du nicht die Gesamtforderung bezahlst, kriegen sie dich auch noch für die 50 Euro dran. Völlig egal, wer da einen Fehler machte. Das Ding ist ein gerichtlicher Mahnbescheid.
Wenn du beweisen kannst, dass du keinen Fehler gemacht hast, bezahl erstmal die Gesamtforderung und erbring der Hausverwaltung dann die Beweise, dass sie den Fehler machten und nicht du.

Ich versteh leider wirklich nicht, wieso du nicht sofort nach dem Brief vom Gericht Widerspruch eingelegt hast?
Weil ich eine Gerichtsverhandlung vermeiden möchte, denn die ursprünglichen Kosten sind ja auch von mir verursacht wurden. Desweiteren zieh ich in 3 Wochen um, meine Hausverwaltung hatte mir sogar am Telefon erklärt, dass eigentlich alle Kosten beglichen waren und hatte gerade Prüfungen, da hab ich mich nich mit dem Mist weiter beschäftigt und hab gedacht, dass ich mit der Bestätigung über mein ausgeglichenes Mietkonto alles geklärt hätte.

Jetzt sagen die mir, dass sie das nich richtig gebucht hatten. naja ich werd auch erstmal alles bezahlen und die Verwaltung hat mir den Erlass der 50 euro in Aussicht gestellt.
von Commi
#999365
Ach so, na gut. Lief halt alles eher suboptimal. Bleibt dir aber wohl im Moment nix anderes übrig, als die Gesamtforderung zu begleichen.
Ansonsten treibste die Kosten nur noch weiter in die Höhe, denk ich.
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von rosebowl
#999372
CommanderNOH hat geschrieben:Ach so, na gut. Lief halt alles eher suboptimal. Bleibt dir aber wohl im Moment nix anderes übrig, als die Gesamtforderung zu begleichen.
Ansonsten treibste die Kosten nur noch weiter in die Höhe, denk ich.
So isses...
Würde ich dir auch als Anwalt raten. Das mit dem Widerspruch hast du wohl verbaselt - also ist das die beste Möglichkeit der Schadensbegrenzung. Und wenn die dir schon einen Erlaß in Aussicht stellen, sieht es ja gar nicht so schlecht aus...
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