The Rock hat geschrieben:redlock hat geschrieben:dass das Landgericht Leipzig schon das Sehen von streaming videos auf "illegalen Seiten" (hier war's kino.to) schon für eine Straftat hält.
Ah, das wird bestimmt durch ein paar weitere Instanzen gehen. Und bis dahin?
Wenn, dann nur noch durch eine und überhaupt? Warum sollte es? Egal ob Amts oder Landgericht...die Urteile sind für niemanden bindend. Das Amtsgericht Deppenhausen kann da auch zum gegenteiligen Schluss kommen, auch wenn ich gar nicht verstehe, dass es jemanden verwundert, dass solche Urteile gesprochen werden...
Bindend sind die Urteile nicht, aber sie geben schon ein Signal. Würde morgen in einem ähnlichen Verfahren eine Entscheidung getroffen werden und die Rechtslage ist nicht eindeutig, wird mit Sicherheit das Urteil des Amtsgerichts Leipzig als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Kommt das Gericht daraufhin zum gleichen Ergebnis, entsteht daraus irgendwann die "Herrschende Meinung" - und dann wird es auch in der nächsthöheren Instanz schwierig, ein anderes Urteil zu bekommen.
Dass irgend ein Amtsrichter mit dem Urteil einfach nur in die Medien wollte, möchte ich mal anzweifeln :lol: