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von Zach
#1052416
Es ist das Amtsgericht Leipzig und nicht das Landgericht!

sueddeutsche

Und so ein einfacher Amtsrichter haut gerne mal ne komische Entscheidung raus. Immerhin ist er damit jetzt in die Presse gekommen :roll:
von The Rock
#1052433
redlock hat geschrieben:dass das Landgericht Leipzig schon das Sehen von streaming videos auf "illegalen Seiten" (hier war's kino.to) schon für eine Straftat hält.

Ah, das wird bestimmt durch ein paar weitere Instanzen gehen. Und bis dahin?
Wenn, dann nur noch durch eine und überhaupt? Warum sollte es? Egal ob Amts oder Landgericht...die Urteile sind für niemanden bindend. Das Amtsgericht Deppenhausen kann da auch zum gegenteiligen Schluss kommen, auch wenn ich gar nicht verstehe, dass es jemanden verwundert, dass solche Urteile gesprochen werden...:)
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von redlock
#1052641
phreeak hat geschrieben:Und trotzdem wird nie ein Nutzer dieser Sachen jemals erwischt werden.

Och, erwischen ist nicht das Problem (schließlich hat die Staatsanwaltschaft Leipzig ja die Daten von kino.to). Die Frage ist, ob sie die Nutzer belangen werden. Oder ob ein paar Abmahnanwälte sich der Sache annehmen, oder ob die Film und Fernsehbranche mal an einem Nutzer ein Exemple statuieren will (wie es die Musikbranche in den USA vor ein paar Monaten getan hat).

Das Urteil hat -- bis Beschwerde oder Revison einlegt wird -- für den Amts- oder Landgerichtsbezirk Leipzig -- schon seine Gültigkeit.
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von vicaddict
#1052656
redlock hat geschrieben:
phreeak hat geschrieben:Und trotzdem wird nie ein Nutzer dieser Sachen jemals erwischt werden.

Och, erwischen ist nicht das Problem (schließlich hat die Staatsanwaltschaft Leipzig ja die Daten von kino.to). Die Frage ist, ob sie die Nutzer belangen werden. Oder ob ein paar Abmahnanwälte sich der Sache annehmen, oder ob die Film und Fernsehbranche mal an einem Nutzer ein Exemple statuieren will (wie es die Musikbranche in den USA vor ein paar Monaten getan hat).

Das Urteil hat -- bis Beschwerde oder Revison einlegt wird -- für den Amts- oder Landgerichtsbezirk Leipzig -- schon seine Gültigkeit.

...und wird am Ende doch daran scheitern, dass den Nutzern kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Damit hat sich das dann alles auch erledigt. Zumal die Gerichte sich auch anschließend gleich damit beschäftigen dürfen, ob nicht das bloße Surfen im Internet einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt, da bei jedem Besuch einer Seite, diese, wie die Streams auch, kurzzeitig auf dem Rechner gespeichert werden. Das ganze ist ein verlorener Kampf und nichts anderes.
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von phreeak
#1052667
redlock hat geschrieben:
phreeak hat geschrieben:Und trotzdem wird nie ein Nutzer dieser Sachen jemals erwischt werden.

schließlich hat die Staatsanwaltschaft Leipzig ja die Daten von kino.to.
Klar hat sie die, aber die Daten sind alle verschlüsselt mit TrueCrypt und die Staatsanwalt wird paar tausend Jahre damit beschäftigt sein, es zu entschlüsseln. :lol:

So oder so hat man als normaler User nix zu befürchten, nur mal drauf gehen ist ja nicht Strafbar. Hab auch irgendwo gelesen, das Kino.to keine IPs geloggt hat und wenn sind diese eh verschlüsselt.
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von JackieZ
#1052672
The Rock hat geschrieben:
redlock hat geschrieben:dass das Landgericht Leipzig schon das Sehen von streaming videos auf "illegalen Seiten" (hier war's kino.to) schon für eine Straftat hält.

Ah, das wird bestimmt durch ein paar weitere Instanzen gehen. Und bis dahin?
Wenn, dann nur noch durch eine und überhaupt? Warum sollte es? Egal ob Amts oder Landgericht...die Urteile sind für niemanden bindend. Das Amtsgericht Deppenhausen kann da auch zum gegenteiligen Schluss kommen, auch wenn ich gar nicht verstehe, dass es jemanden verwundert, dass solche Urteile gesprochen werden...:)
Bindend sind die Urteile nicht, aber sie geben schon ein Signal. Würde morgen in einem ähnlichen Verfahren eine Entscheidung getroffen werden und die Rechtslage ist nicht eindeutig, wird mit Sicherheit das Urteil des Amtsgerichts Leipzig als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Kommt das Gericht daraufhin zum gleichen Ergebnis, entsteht daraus irgendwann die "Herrschende Meinung" - und dann wird es auch in der nächsthöheren Instanz schwierig, ein anderes Urteil zu bekommen.
Dass irgend ein Amtsrichter mit dem Urteil einfach nur in die Medien wollte, möchte ich mal anzweifeln :lol:
von Duffman
#1052739
Eine Lektion die man nicht oft genug lernen kann:
Schwerkraft, harter Boden und voll beladene Arme mit Gläser sind eine schlechte Kombination.
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von Scooter
#1111919
Es its nchit witihcg, in wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, das ezniige was wcthiig ist, ist, dass der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion snid. Der Rset knan ein ttoaelr Bsinöldn sien, tedztorm knan man ihn onhe Pemoblre lseen.
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von Atum4
#1111923
Scooter hat geschrieben:Es its nchit witihcg, in wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, das ezniige was wcthiig ist, ist, dass der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion snid. Der Rset knan ein ttoaelr Bsinöldn sien, tedztorm knan man ihn onhe Pemoblre lseen.
Wusste ich zwar schon aber immer wieder beängstigend :shock:
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von phreeak
#1111924
Scooter hat geschrieben:Es its nchit witihcg, in wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, das ezniige was wcthiig ist, ist, dass der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion snid. Der Rset knan ein ttoaelr Bsinöldn sien, tedztorm knan man ihn onhe Pemoblre lseen.

Was steht auf der Taste links neben der Leertaste? :mrgreen:
Zuletzt geändert von phreeak am So 3. Jun 2012, 19:58, insgesamt 1-mal geändert.
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von Basil
#1111932
phreeak hat geschrieben:
Scooter hat geschrieben:Es its nchit witihcg, in wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, das ezniige was wcthiig ist, ist, dass der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn Pstoiion snid. Der Rset knan ein ttoaelr Bsinöldn sien, tedztorm knan man ihn onhe Pemoblre lseen.

Was ist steht auf der Taste links neben der Leertaste? :mrgreen:
Deine Mutter.
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von Atum4
#1111970
phreeak hat geschrieben:Also bei mir steht Alt. :|
was? :shock: Bei mir steht auch "Deine Mutter" !! :shock:
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von alexx
#1111991
Wusstet ihr das es 2 alt, 2 strg, 2 shift aber nur eine CAPS LOCK Taste gibt, welche man haeufiger unabsichtlich drueckt als alle 6 anderen Tasten?
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von phreeak
#1112002
Atum4 hat geschrieben:
phreeak hat geschrieben:Also bei mir steht Alt. :|
was? :shock: Bei mir steht auch "Deine Mutter" !! :shock:

Komische Tastaturen habta. Ihr kommt sicher ausm Osten.
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von phreeak
#1113544
Es sterben im Jahr mehr Menschen durch umfallende Getränkeautomaten als bei Haiattacken.


danke Facebook. Immer diese tollen Seiten, wo Leute unnütze Fakten posten :D
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von AliAs
#1113555
phreeak hat geschrieben:Es sterben im Jahr mehr Menschen durch umfallende Getränkeautomaten als bei Haiattacken.


danke Facebook. Immer diese tollen Seiten, wo Leute unnütze Fakten posten :D
... und durch was sind diese Fakten begründet/bewiesen? :shock:
von TIMBO
#1113559
AliAs hat geschrieben:
phreeak hat geschrieben:Es sterben im Jahr mehr Menschen durch umfallende Getränkeautomaten als bei Haiattacken.


danke Facebook. Immer diese tollen Seiten, wo Leute unnütze Fakten posten :D
... und durch was sind diese Fakten begründet/bewiesen? :shock:
An den Leuten, die es anschließend auf Facebook posten ;-)
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von phreeak
#1113560
AliAs hat geschrieben:
phreeak hat geschrieben:Es sterben im Jahr mehr Menschen durch umfallende Getränkeautomaten als bei Haiattacken.


danke Facebook. Immer diese tollen Seiten, wo Leute unnütze Fakten posten :D
... und durch was sind diese Fakten begründet/bewiesen? :shock:

Na durch Studien.... 1000 Leute werden von Studenten 1 Jahr begleitet. Danach wird ausgezählt, woran die 1000 Leute gestorben sind. Was sonst?! :D
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