- Mo 9. Okt 2017, 23:10
#1511451
Nein, das siehst du nicht richtig. Ich habe keine Pflegschaft, aber einen Schutzvertrag.
Ja, es ist elend kompliziert.
Die meisten Tierschutz-Organisationen machen sogenannte Schutzverträge, deren Rechtsgültigkeit aber unter anderem aus dem Grund fraglich ist, dass sie laut denen das Eigentum für die Tiere behalten, obwohl der Halter für die Tiere zahlt und Unterhalt und Tierarztkosten etc zu übernehmen hat.
Eine meiner beiden Anwältinnen hat dazu was verfasst: https://www.kanzlei-sbeaucamp.de/schutz ... oder-nein/
Die im Moment häufigere Rechtsprechung (ich sage bewusst nicht gängige Rechtsprechung) ist, dass solche Schutzverträge nicht statthaft sind, weil sie den Halter schwer benachteiligen.
Kurzer Einschub: ich habe zwei Anwältinnen, weil Frau Beaucamp, eine der kompetentesten in Deutschland bezüglich Tierrecht, zu weit weg ist, um den Fall vor Gericht übernehmen zu können. Sie engagiert sich immer noch in meinem Fall, hat mir aber von einer reinen Terminsvertretung abgeraten. Eine Anwältin vor Ort könnte im weiteren Verlauf sinnvoll sein. Deshalb arbeiten jetzt beide dran, zusammen.
Die erste Frage, die in unserem Fall zu klären sein wird, ist also, ob die Klage überhaupt berechtigt ist, ob das Eigentum bei denen verblieben sein kann.
Meine beiden Anwältinnen sind der Überzeugung, dass dem nicht so ist und allein deshalb schon die Klage abgewiesen werden müsste.
Aber: Es gibt keine gängige Rechtsprechung. Der Richter könnte auch das Eigentum bei der Organisation sehen. Sprich sie hätten theoretisch Recht auf Herausgabe.
Dann ginge es in den nächsten Schritt.
Denn die Forderung nach Herausgabe muss auch in dem Fall, dass sie das Eigentum haben, begründet werden.
Warum ich den Vertrag überhaupt unterschrieben habe? Man bekommt im Tierschutz in der Regel keinen Kaufvertrag, nur Schutzvertrag. Heißt: man unterschreibt das oder gar nichts und bekommt entsprechend die Katze nicht.. Da wir seit 10 Jahren eine Katze von dieser Organisation haben und es nie Probleme gab, hatten wir keine Bedenken, den Vertrag zu unterschreiben, hielten die Organisation für seriös.
Fun Fact am Rande: im Vertrag für die 10 Jahre alte Katze wurde, damals wußte ich es noch nicht besser, festgehalten, dass der Besitz bei der Organisation verbleibt. Die haben zwar auch auf Herausgabe dieser Katze geklagt (weil wir mit der anderen nicht beim Tierarzt gewesen wären, siehe oben) , aber da ist der Vertrag so offensichtlich nichtig, das ist nicht der Rede wert.
Soweit verstanden? Dann kommt morgen Teil 2, deren konkrete Argumente und warum die laut meiner beiden Anwältinnen rechtlich nicht haltbar sind.
Ja, es ist elend kompliziert.
Die meisten Tierschutz-Organisationen machen sogenannte Schutzverträge, deren Rechtsgültigkeit aber unter anderem aus dem Grund fraglich ist, dass sie laut denen das Eigentum für die Tiere behalten, obwohl der Halter für die Tiere zahlt und Unterhalt und Tierarztkosten etc zu übernehmen hat.
Eine meiner beiden Anwältinnen hat dazu was verfasst: https://www.kanzlei-sbeaucamp.de/schutz ... oder-nein/
Die im Moment häufigere Rechtsprechung (ich sage bewusst nicht gängige Rechtsprechung) ist, dass solche Schutzverträge nicht statthaft sind, weil sie den Halter schwer benachteiligen.
Kurzer Einschub: ich habe zwei Anwältinnen, weil Frau Beaucamp, eine der kompetentesten in Deutschland bezüglich Tierrecht, zu weit weg ist, um den Fall vor Gericht übernehmen zu können. Sie engagiert sich immer noch in meinem Fall, hat mir aber von einer reinen Terminsvertretung abgeraten. Eine Anwältin vor Ort könnte im weiteren Verlauf sinnvoll sein. Deshalb arbeiten jetzt beide dran, zusammen.
Die erste Frage, die in unserem Fall zu klären sein wird, ist also, ob die Klage überhaupt berechtigt ist, ob das Eigentum bei denen verblieben sein kann.
Meine beiden Anwältinnen sind der Überzeugung, dass dem nicht so ist und allein deshalb schon die Klage abgewiesen werden müsste.
Aber: Es gibt keine gängige Rechtsprechung. Der Richter könnte auch das Eigentum bei der Organisation sehen. Sprich sie hätten theoretisch Recht auf Herausgabe.
Dann ginge es in den nächsten Schritt.
Denn die Forderung nach Herausgabe muss auch in dem Fall, dass sie das Eigentum haben, begründet werden.
Warum ich den Vertrag überhaupt unterschrieben habe? Man bekommt im Tierschutz in der Regel keinen Kaufvertrag, nur Schutzvertrag. Heißt: man unterschreibt das oder gar nichts und bekommt entsprechend die Katze nicht.. Da wir seit 10 Jahren eine Katze von dieser Organisation haben und es nie Probleme gab, hatten wir keine Bedenken, den Vertrag zu unterschreiben, hielten die Organisation für seriös.
Fun Fact am Rande: im Vertrag für die 10 Jahre alte Katze wurde, damals wußte ich es noch nicht besser, festgehalten, dass der Besitz bei der Organisation verbleibt. Die haben zwar auch auf Herausgabe dieser Katze geklagt (weil wir mit der anderen nicht beim Tierarzt gewesen wären, siehe oben) , aber da ist der Vertrag so offensichtlich nichtig, das ist nicht der Rede wert.
Soweit verstanden? Dann kommt morgen Teil 2, deren konkrete Argumente und warum die laut meiner beiden Anwältinnen rechtlich nicht haltbar sind.
The Closer You Look The Less You See!