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von Fabi
#1375273
Blitz-Musik-Quiz #4
Jeder Teilnehmer bekommt ein Songpaket mit 25 Songs, von denen allerdings jeweils nur die ersten Sekunden zu hören sind. Der Teilnehmer muss die gesuchten Songs und deren Interpreten erkennen und seine Antworten innerhalb der Frist beim Spielleiter einreichen. Nach Ende der Frist wertet der Spielleiter die Runde aus, wer am meisten Songs und Interpreten (jeweils 0,5 Punkte) richtig erkannt hat, gewinnt.

Musikerkennungsprogramme sind selbstredend nicht zu nutzen.
Link zum Paket*:
http://www56.zippyshare.com/v/47168960/file.html

Passwort: homeoffice

Einsendeschluss ist Dienstag, 15. Juli, 2014, 23.00 Uhr!

*An dieser Stelle einen Dank an die unsichtbare Grand Dame dieser Karpaten hier namens Kell für ihre Unterstützung bei Datei und Auswahl. Auch wenn sie nicht mehr hier ist, will ich es nicht unter den Tisch fallen lassen.
#1375300
Theologe hat geschrieben:Song 23 muss ich dann wohl aus meiner Liste für die nächste Runde entfernen.
So gehts mir bei der 10 und 19. Und einen der anderen Interpreten werde ich dann wohl auch vernachlässigen. Soll mir aber recht sein. Mehr Platz für andere Titel. Hatte mich eh schwer mit der Auswahl getan.

Hiermit kündige ich gleich mal eine Runde für Ende Juli an.
#1376260
Nachdem ich in der letzten Runde, trotz der netten Einladung von Fohlen, nicht dazu gekommen bin, versuche ich nun zum ersten mal mein Glück. Und ich finde das Spiel jetzt schon ärgerlich, wenn ich die Melodie kenne, aber nicht auf den Interpreten und den Titel komme. Arg... :twisted:

:mrgreen:
#1376325
Da es meine erste Runde ist, hätte ich nochmal eine Frage zu den Regeln.

Da steht ja, dass ein Musikerkennungsprogramm verboten ist.
Was ist aber z.B. wenn ich die Melodie kenne, aber nur Bruchteile des Textes kann, darf ich dann den Songtitel an Hand der Textstellen googeln? Oder wenn ich z.B. bei dem Interpreten sicher bin, darf ich dann alle seine Alben durchhören, bis ich auf den richtigen Song stoße? :mrgreen: Oder ist jegliche Suche verboten?
#1376381
jotobi hat geschrieben:Da es meine erste Runde ist, hätte ich nochmal eine Frage zu den Regeln.

Da steht ja, dass ein Musikerkennungsprogramm verboten ist.
Was ist aber z.B. wenn ich die Melodie kenne, aber nur Bruchteile des Textes kann, darf ich dann den Songtitel an Hand der Textstellen googeln? Oder wenn ich z.B. bei dem Interpreten sicher bin, darf ich dann alle seine Alben durchhören, bis ich auf den richtigen Song stoße? :mrgreen: Oder ist jegliche Suche verboten?
Das wurde im Detail noch gar nicht diskutiert, aber ich finde das in Ordnung und habe das auch immer so gemacht, wenn ich eine Ahnung hatte. Darin liegt nach meiner Ansicht auch so ein bisschen der Spaß dabei: Es liegt einem auf der Zunge, man grübelt, hat eine Idee, sucht bei YouTube solange, bis man fündig wird. Oder eben nicht. :mrgreen:

Solang man sein Handy nicht mit Shazam vor die Boxen hält, sollte alles im grünen Bereich sein.
#1376440
jotobi hat geschrieben:Da es meine erste Runde ist, hätte ich nochmal eine Frage zu den Regeln.

Da steht ja, dass ein Musikerkennungsprogramm verboten ist.
Was ist aber z.B. wenn ich die Melodie kenne, aber nur Bruchteile des Textes kann, darf ich dann den Songtitel an Hand der Textstellen googeln? Oder wenn ich z.B. bei dem Interpreten sicher bin, darf ich dann alle seine Alben durchhören, bis ich auf den richtigen Song stoße? :mrgreen: Oder ist jegliche Suche verboten?
Ich höre nicht die Songs eines Interpreten durch, aber bei den Songtiteln schau ich schon nach.

PS: PN ist raus. :o
#1376755
Fabi hat geschrieben:
jotobi hat geschrieben:Da es meine erste Runde ist, hätte ich nochmal eine Frage zu den Regeln.

Da steht ja, dass ein Musikerkennungsprogramm verboten ist.
Was ist aber z.B. wenn ich die Melodie kenne, aber nur Bruchteile des Textes kann, darf ich dann den Songtitel an Hand der Textstellen googeln? Oder wenn ich z.B. bei dem Interpreten sicher bin, darf ich dann alle seine Alben durchhören, bis ich auf den richtigen Song stoße? :mrgreen: Oder ist jegliche Suche verboten?
Das wurde im Detail noch gar nicht diskutiert, aber ich finde das in Ordnung und habe das auch immer so gemacht, wenn ich eine Ahnung hatte. Darin liegt nach meiner Ansicht auch so ein bisschen der Spaß dabei: Es liegt einem auf der Zunge, man grübelt, hat eine Idee, sucht bei YouTube solange, bis man fündig wird. Oder eben nicht. :mrgreen:

Solang man sein Handy nicht mit Shazam vor die Boxen hält, sollte alles im grünen Bereich sein.
Da ich in der ersten Runde nur die Shazam-Regel vorgegeben habe, sollte das auch implizieren, dass ruhig Hilfsmittel einsetzen kann, wenn man eine Idee hat. Wenn man also den Text im Kopf singen kann, dann darf man den natürlich auch googlen. Wenn jetzt ein Songausschnitt Text hätte, dürfte man den natürlich nicht googlen. Aber bisher gab es ja auch noch keinen Text, den man hätte googeln können.

Ich habe übrigens das nächste Quiz vorbereitet und würde dann Mittwoch starten.