von silvio.martin
#1570839
"Dadurch darf der Film hierzulande weder regulär in Kinos gezeigt noch über Streamingdienste, Fernsehsender oder den Einzelhandel vertrieben werden. "

Wieder einmal so nicht richtig.

Filme ohne FSK Freigabe dürfen sowohl im Kino gezeigt, als auch auf DVD oder BluRay veröffentlcht werden. Wie der Name "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft"schon sagt, ist die Prüfung völlig freiwillig und keine Vorschrift oder gar Gesetz. Nur werden Filme ohne Freigabe in der Regel von den Kinos nicht ins Programm aufgenommen und würden auch nicht in den Verkauf gehen. Eine Nichtaufführung würde passieren, wenn der Film beschlagnahmt oder verboten worden wäre, was in diesem Fall "noch" nicht passiert ist.

Anders verhält es sich mit SPIO/JK geprüften Filmen, diese dürfen tatsächlich nicht öffentlich auf aufgeführt oder angeboten oder beworben werden.

Recherche, das A und O von gutem Journalismus. Aber wem sage ich das.