So, Gedanken einigermaßen geordnet und etwas Zeit, sie hier unterzubringen. Vieles wurde - auch von Fernsehfohlen - schon gesagt, dem ich völlig zustimmen kann.
Gestern wurde hier ein Beitrag gelöscht, weil er die AGBs von Quotenmeter Plus verletzte, indem er die zusätzlichen zwei Sätze (!) zitierte, die ihn vom einfachen Artikel unterschied.
Manuel Weis hat geschrieben:In den AGBs steht ausdrücklich, dass Plus-Inhalte nicht zitiert oder weitergegeben werden dürfen. Wer hier also exklusive Inhalte für Jedermann zugänglich macht, muss damit rechnen, dass die entsprechenden Stellen gelöscht werden. Die Kunden, die sich bereits jetzt für ein Abo entschieden haben, sind sonst richtigerweise sauer.
Ich stelle fest: Manuel Weis ist der Meinung, dass QM Plus-Abonnenten kein Zitatrecht besitzen. Als Abonnent würde mich
exakt das sauer machen, und nicht der andere Umstand.
Daraufhin habe ich mir mal die
AGBs durchgelesen. Ich hoffe, mein Beitrag wird nicht gelöscht, wenn ich jetzt einiges daraus zitiere.
1. Quotenmeter Plus steht dem Kunden uneingeschränkt zur Verfügung. Die Weitergabe und / oder Vervielfältigung an Dritte ist nicht gestattet.
Aha. Schon mal ein Widerspruch in sich, vor allem, wenn man §5 hinzunimmt:
2. Die Nutzung von Quotenmeter Plus ist zu privaten und geschäftlichen Zwecken zulässig. Wenngleich die Weitergabe an Dritte ist untersagt ist [sic.!], unabhängig von Zweck und Art.
Wenn ich nun Journalist bin, und das ist ja wohl die Hauptzielgruppe, dann ist mein Geschäft das Verbreiten von Informationen. Wenn ich der Meinung bin, dafür die Inhalte von QM Plus verwenden zu müssen, mache ich mich also eurer Meinung nach
strafbar.
Davon abgesehen, dass ihr eure Nutzungsbedingungen mal korrekturlesen solltet; Es gibt nicht nur das Urheber-, sondern auch das Zitatrecht. Wenn ich einen Beitrag verfasse, wie diesen hier, oder wie der User, dessen Beitrag gelöscht wurde, dann habe ich das Recht, Teile aus eurem Angebot zu zitieren, wenn eine eigene Aussage damit verbunden ist.
§ 51 UrhG Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
(1) Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
(2) einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Und nun erklärt mir mal, wieso ich als Nutzer aus einem Artikel, der bis auf 2 Sätze haargenau im kostenlosen Teil steht, genau diese 2 Sätze nicht zitieren können soll. Ich wäre ja als Abonnent sogar verpflichtet, exakt diese 2 Sätze rauszufiltern. Ihr könnt mit euren AGBs kein geltendes Recht außer Kraft setzen. Torsten Dewi wartet diesbezüglich noch auf Anwaltspost von euch, habt ihr das etwa vergessen?
Übrigens: Wieso nehmt ihr - im Falle der Quotenchecks - für euch Urheberrecht in Anspruch für Inhalte, die euch Media Control liefert?
falke16 hat geschrieben:Wo kommen wir denn dahin? Wenn das jede Seite machen würde, würde das Internet langsam zu Grunde gehen!
Irrtum: Nicht das Internet, die Seiten werden zugrundegehen.
Wenn man keine Ahnung über den Hintergrund einer Person hat, sollte man einfach mal Nichts sagen.
F. Riedner
Ich mag Kritik, aber sie muss zu meinen Gunsten ausfallen.
M. Twain
