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Das Ding aus einer anderen Welt
Verfasst: Di 14. Nov 2006, 11:13
von Doug Heffernan
Ich habe gelesen, dass kabel eins den indizierten Film "The Thing" UNCUT und um 22.00 Uhr mit der Ansage "Nicht freigegeben unter 16 Jahren" ausgestrahlt hat.
Das verstößt gegen das JSG und zweitens dürfen eigentlich indizierte Filme überhaupt nicht Uncut im TV ausgestrahlt werden.
Ob das rechtliche Konsequenzen für kabel eins zur Folge hat? :lol:
Antwort von kabel eins
Verfasst: Di 14. Nov 2006, 14:33
von Doug Heffernan
""Nach Rücksprache mit unserem Jungenschutzbeauftragten können wir Ihnen Folgendes mitteilen. Bei der von uns ausgestrahlten Version des Films "Das Ding aus einer anderen Welt" handelte es sich zwar um die ungeschnittene Fassung - da kabel eins für die Ausstrahlung über eine Sondergenehmigung der FSF ("Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen") verfügt, war es dem Sender gestattet, diese Fassung zu zeigen. Es handelt sich also nicht um ein Versehen o.ä.

""
Re: Antwort von kabel eins
Verfasst: Di 14. Nov 2006, 20:17
von Animefan
Doug Heffernan hat geschrieben:""Nach Rücksprache mit unserem Jungenschutzbeauftragten können wir Ihnen Folgendes mitteilen. Bei der von uns ausgestrahlten Version des Films "Das Ding aus einer anderen Welt" handelte es sich zwar um die ungeschnittene Fassung - da kabel eins für die Ausstrahlung über eine Sondergenehmigung der FSF ("Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen") verfügt, war es dem Sender gestattet, diese Fassung zu zeigen. Es handelt sich also nicht um ein Versehen o.ä.
""
Respekt machen nicht alle Sender.
Re: Antwort von kabel eins
Verfasst: Di 14. Nov 2006, 20:49
von Produzent
Doug Heffernan hat geschrieben:""Nach Rücksprache mit unserem Jungenschutzbeauftragten können wir Ihnen Folgendes mitteilen. Bei der von uns ausgestrahlten Version des Films "Das Ding aus einer anderen Welt" handelte es sich zwar um die ungeschnittene Fassung - da kabel eins für die Ausstrahlung über eine Sondergenehmigung der FSF ("Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen") verfügt, war es dem Sender gestattet, diese Fassung zu zeigen. Es handelt sich also nicht um ein Versehen o.ä.
""
Das war dann die "berühmte" einmalige Ausnahme innerhalb von 10 Jahren, schade das Kabel1 diese Ausstrahlung nicht entsprechend beworben hat.
So wie es derzeit Pro7 mit Harry Potter macht
Aber hier stehen ja Regularien wieder mit einem anderem Blatt dazwischen
Solche "Ausnahmen" als Regel einzuführen wäre aber sicher noch "Marktlücke" unter den Sendern, quasi Megaviele Filme - so gut wie immer - uncut. Meinetwegen auch mit Werbung. Und die FSF zeigt dann auch mal ihre positive Seite :lol:
Verfasst: Mi 15. Nov 2006, 08:28
von Doug Heffernan
Also ich glaube nicht, daß die FSF eine Sondergenehmigung erteilt hat.
Dann hätte man ja auch "Tanz der Teufel" UNCUT bringen können. Der Film §The Thing" wurde gerade diesen Monat wieder "neu" auf den Index gesetzt. Wahrscheinlich gab es die Genehmigung nur für die 16-er Kinofassung, die ja auch nicht so stark gekürzt ist. Vielleicht ein falsches Master verwendet und jetzt versucht man den Schaden zu mindern, bevor es noch eine Anzeige gibt. Nach dem neuen JuschG gibt es keine Sondergenehmigungen mehr für indizierte Fassungen. Vielleicht stammt die Sondergenehmigung noch von vor 2003.
Ausserdem, was nützen dann noch Indizierungen, wenn jeder den Film Aufbehmen kann. Ich habe mir vor einem Jahr die UNCUT DVD aus Österreich bestellt, da Indizierte Filme in Dtl. verboten sind bzw. dürfen sie nicht in Kaufhäusern verkauft werden und schon gar nicht im TV gesendet werden.
Verfasst: Mi 15. Nov 2006, 10:12
von Produzent
Doug Heffernan hat geschrieben:Also ich glaube nicht, daß die FSF eine Sondergenehmigung erteilt hat.
Dann hätte man ja auch "Tanz der Teufel" UNCUT bringen können. Der Film §The Thing" wurde gerade diesen Monat wieder "neu" auf den Index gesetzt. Wahrscheinlich gab es die Genehmigung nur für die 16-er Kinofassung, die ja auch nicht so stark gekürzt ist. Vielleicht ein falsches Master verwendet und jetzt versucht man den Schaden zu mindern, bevor es noch eine Anzeige gibt. Nach dem neuen JuschG gibt es keine Sondergenehmigungen mehr für indizierte Fassungen. Vielleicht stammt die Sondergenehmigung noch von vor 2003.
Ausserdem, was nützen dann noch Indizierungen, wenn jeder den Film Aufbehmen kann. Ich habe mir vor einem Jahr die UNCUT DVD aus Österreich bestellt, da Indizierte Filme in Dtl. verboten sind bzw. dürfen sie nicht in Kaufhäusern verkauft werden und schon gar nicht im TV gesendet werden.
14.11.2006 - 17:08 Uhr schrieb filmmaniac
Also ich glaube nicht, daß die FSF eine Sondergenehmigung erteilt hat. Der Film wurde gerade diesen Monat wieder "neu" auf den Index gesetzt. Wahrscheinlich gab es die Genehmigung nur für die 16-er Kinofassung, die ja auch nicht so stark gekürzt ist. Vielleicht ein falsches Master verwendet und jetzt versucht man den Schaden zu mindern, bevor es noch eine Anzeige gibt. Nach dem neuen JuschG gibt es keine Sondergenehmigungen mehr für indizierte Fassungen. Vielleicht stammt die Sondergenehmigung noch von vor 2003.
Quelle: :arrow:
http://www.schnittberichte.com/news.php ... 9012d0c2f7
Was für eine Ähnlichkeit

:lol:

Verfasst: Mi 15. Nov 2006, 15:22
von Big_M
Ich teile euch mal lieber nicht mit, was ich über Privatpersonen denke, die sich für das Jugendschutzgesetz interessieren.
