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Gewinnspiele Einschränkungen?
Verfasst: Mo 31. Jan 2005, 16:47
von Odin
Mich würde mal interessieren, ob es ähnlich wie bei Werbeblöcken, für Gewinnspiele rechtliche Einschränkungen gibt? Oder können die Sender, das handhaben wie sie wollen?
Streng genommen, ist das ja nichts anderes als ein interaktives Glücksspiel (hängt vom Zufall ab, ob man durchkommt oder nicht).
Verfasst: Mo 31. Jan 2005, 16:50
von Inu Yasha
Also neuerdings muss ein Sender wie 9Live bei einer bestimmten Institution Referenzlösungen zu ihren Spielen abgeben, damit im zweifelsfall nachgewiesen werden kann, wied as Spiel zu verstehen war!
Vor einiger ZEit wurde 9Live ja verklagt, weil es angeblich meherer Lösungen für ein Rätsel gab, und sie gewartet haben, bis nur noch eine übrig blieb um diese dann als die einzig richtige anzugeben!
Verfasst: Mo 31. Jan 2005, 17:57
von Odin
Ja sowas ähnliches meinte ich.
Gibts das auch für andere Gewinnspiele? Also zb. nicht mehr als 1 Gewinnspiel/Tag? Oder ist das völlig offen?
Verfasst: Mo 31. Jan 2005, 18:41
von The Red Umbrella
Die Bibel des dt. Fernsehens: Der "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland" (Siebenter Rundfunkänderungsstaatsvertrag - 25./26. September 2003).
http://www.mdr.de/DL/169175.pdf
Verfasst: Mo 31. Jan 2005, 19:25
von Odin
Sehr guter Verweis, danke dir.
Dann wäre das ganze doch laut (§7/Abs. 1) eh schon verboten, da irreführend.
Verfasst: Di 1. Feb 2005, 13:54
von saschap
§44, Abschnitt 1: Dagegen verstieß RTL 2 mehrmals, als sie Klingeltonwerbung als Lauftextzeile bei Detective Conan und Inu Yasha einfügten.
Aber eigentlich hast du recht, wie legitimieren sich denn:
9 live
Call II Win
RTL Nachtquiz
usw.?
Verfasst: Mi 2. Feb 2005, 17:38
von Odin
Na wer sagts denn, endlich kann man ein Gesetz auch mal sinnvoll nützen.
Daraufhin MÜSSEN die Kabelanbieter RTL 2.de einspeisen, weil diese Formate gegen das Gesetz verstossen.
Wer hätte gedacht, dass das so einfach ist, tja RTL 2 Austria Pech gehabt.
Verfasst: Fr 4. Feb 2005, 16:24
von saschap
So einfach ist es nicht: Sieht man CALL II Win als Teleshopping an, so ist es gestattet, davon 3 Stunden lang täglich zu senden. Jedoch ist Call II Win und andere Sendungen (Quiznacht ORF z.b.) bereits negativ aufgefallen, weswegen sich nach der TV-Media bereits das Ministerium für neue Medien beschäftigt

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