- Di 24. Mär 2009, 16:04
#655764
Als Besitzer oder Mieter der Wohnung hast du das Hausrecht und bestimmst, wer in deine Wohnung darf und wer nicht. Wenn du es verbietest, dann darf niemand herein, sonst stellt das einen Hausfriedensbruch dar. Du musst nur jemanden hereinlassen, wenn derjenige auch einen Durchsuchungsbefehl dabei hat, das ist allerdings bei der GEZ nicht zu erwarten, denn sowas kostet enorm viel Geld bzw. Aufwand.
Des Weiteren muss man nicht beweisen, dass man "unschuldig" ist, denn es gibt in Deutschland zum Glück die Unschuldsvermutung, d.h. die GEZ muss mit legalen Mitteln beweisen, ob jemand einen Fernseher hat oder nicht. Meist geschieht das dadurch, dass jemand die Tür aufmacht und im Hintergrund läuft der Fernseher, darauf spekulieren auch die meisten Fahnder, weshalb sie manchmal auch abends kommen.
Des Weiteren muss man nicht beweisen, dass man "unschuldig" ist, denn es gibt in Deutschland zum Glück die Unschuldsvermutung, d.h. die GEZ muss mit legalen Mitteln beweisen, ob jemand einen Fernseher hat oder nicht. Meist geschieht das dadurch, dass jemand die Tür aufmacht und im Hintergrund läuft der Fernseher, darauf spekulieren auch die meisten Fahnder, weshalb sie manchmal auch abends kommen.