- Fr 3. Sep 2010, 13:10
#873028
Dass man an meiner ehemaligen Schule meinem Antrag auf Einsichtnahme in meine Abiturklausuren bis auf Weiteres nicht stattgeben möchte.
"Erst nach zehn Jahren möglich". WTF? Zehn Jahre beträgt die Aufbewahrungsfrist, die damit auch die einzige Beschränkung des Rechts auf Einsichtnahme darstellt. Vielleicht haben die auch einfach noch nicht kapiert, dass ich seit zwei Jahren kein Schüler mehr bin und die speziellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für mich nicht mehr gelten… :roll:.
"Erst nach zehn Jahren möglich". WTF? Zehn Jahre beträgt die Aufbewahrungsfrist, die damit auch die einzige Beschränkung des Rechts auf Einsichtnahme darstellt. Vielleicht haben die auch einfach noch nicht kapiert, dass ich seit zwei Jahren kein Schüler mehr bin und die speziellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für mich nicht mehr gelten… :roll:.




