taht hat geschrieben:Inwieweit da wirklich Aufstocker betroffen sind, geht doch aus den Pressemeldungen gar nicht hervor. Der Wortlaut des Urteils besagt ja lediglich, dass Personen keine Einsätze riskieren sollen, die in keinem Verhältnis zum Einkommen stehen. Ich glaube nicht, dass diese Tatsache bei Aufstockern oder ALG I-Beziehern gegeben ist, sondern sich tatsächlich auf Langzeitarbeitslose bezieht.
Wo steht denn der genaue Wortlaut? Ich konnte den trotz Aktenzeichen noch nicht finden. Nur Pressemeldungen und Interpretationen.
Nicht im Verhältnis zu Einkommen kann vieles bedeuten. Grob kann man da alles unter Existenzminimum mit meinen. Nimmt man das in dem Fall anzunehmende Schuldenrechtliche, wären das alle mit einem Einkommen unter 990€.
Meint man Hartz IV dann zählt da vieles zu. Reine echte Langzeitarbeitslose machen nur einen Teil aus. Zu Hartz IV zählen alle die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen, ganz gleich ob voll oder bei geringem Einkommen ergänzend. Da gibt es keinen Unterschied. Wer voll Arbeitet und ergänzend bezieht ist rechtlich das gleiche wie jemand der voll bezieht und zusätzliches Einkommen erzielt. Außerdem zählt dazu Sozialgeld, Leute die nicht erwerbsfähig sind, Grundsicherung im Alter ect.
Reines ALG I hat damit rein gar nichts zu tun. Ausnahme auch hier die ergänzenden Leistungen. ALG I Bezieher die aufgrund eines niedrigen Lohnes zu wenig Anspruch haben, erhalten zusätzlich ALG II, kommen damit auf den gleichen Anspruch wie ein reiner ALG II Bezieher und werden auch einzig noch vom Jobcenter betreut. Die sind damit auch unter dem Hartz IV Hut.
taht hat geschrieben:Bei solchen Angelegenheiten lässt sich ja immer von zwei Seiten argumentieren. Einerseits ist das Geld, das da "verspielt" wird nicht das eigene und sollte sorgsam gebraucht werden, weil andere dafür aufkommen.
Weil andere dafür aufkommen ist kein Argument. Ich brauche mich in Deutschland nicht über Neider beschweren, wenn umgekehrt nicht einmal eine Grundsicherung gegönnt wird. Neid und Missgunst gehen hier in alle Richtungen. Diese Leistungen sind für alle da und jeder kann irgendwann davon betroffen sein. Es gibt auch Akademiker die von ALG II leben.
Glücklich schätzen sollten sich diejenigen die nicht darauf angewiesen sind. Denn einmal da angekommen, steht man den gleichen Vorurteilen gegenüber. In der Situation ist man nämlich mittlerweile automatisch Asi, säuft, raucht, ist faul und verjubelt die Stütze. Schuldig im Sinne der Anklage, die Unschuld wäre zu beweisen. Psychologisch eine fatale asoziale und demotivierende Einstellung.
Wenn wir jetzt auch noch anfangen den Leuten klein in klein jeden Cent zu reglementieren, alles zu verbieten was den Leuten ein bisschen Spaß macht, sie sogar dafür verurteilen, ist das definitiv nicht Zielführend. Denn damit ändert man nichts an der Situation, man treibt damit nur die Rate an psychisch erkrankten in die Höhe. Auf dem Weg sind wir bereits.
Und wenn man es schon von der finanziellen Seite allein sieht, ich schrieb es schon, Gewinne sind Einkommen und entlasten damit die Einzahler.
Und noch ein Punkt. Man kann sich ja gerne über zu hohe Kosten bei den Sozialleistungen beschweren. Man kann da aber nicht ständig einzig und allein auf ALG II Beziehern herum hacken. Die machen an dem Kuchen von derzeit aktuell 143,2 Milliarden nur ca. 35 Milliarden bzw. 24% aus. Darin auch wieder Aufstocker etc. (reine Leistungen). Der große Rest geht für Verwaltung und andere Sozialleistungen wie Kindergeld etc. drauf.
taht hat geschrieben:Trotzdem darf man an eine gewisse Maßhaltigkeit appellieren. Wer regelmäßig "sein" Geld verspielt, sollte dann auch nicht über fehlende Altersvorsorgespielräume etc. lamentieren.
Genau das ist es wieder. Die Mehrheit weiß was sie zu machen hat. Ich muss da an niemanden appellieren und deren Mündigkeit anzweifeln. Für wirklich bekannte Sucht erkrankte gab und gibt es schon immer Auflagen und Betreuer, die brauchen keine Stammtischblockwarte.
Und du musst dir auch keine Sorgen um die Altersvorsorge machen. Die wirklich lukrativen Anlageformen sind beim ALG II Bezug ohnehin nicht drin. Entweder zählen die als Einkommen und müssen aufgebraucht werden, oder sind schlicht zu teuer um sie auch bei hartem Sparen aus dem Regelsatz bedienen zu können. Alles andere wirft so wenig ab, dass die Leute am Ende ohnehin in der Grundsicherung im Alter landen.