TIMBO hat geschrieben:Zu ziehst aber alles auch ein wenig auseinander und verharmlost alles.
Hm, nö.
TIMBO hat geschrieben:1. Das es Jahrzehnte her ist, spielt doch mal keine Rolle. Vergewaltigt ist Vergewaltigt. So was kann man doch nicht als "Jugendsünde" abstempeln.
2. Selbst wenn alle bis auf ein Punkt zurückgenommen werden, ist das doch der schwerwiegendste.
Nochmal zum Verständnis: der Punkt Vergewaltigung wurde fallengelassen. Was Bestand hatte war am Ende nur noch "ungesetzlicher Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen". Das stellt in seinem Tatbestand ganz genau zwei Kriterien auf: 1.) Nur einer der Sexualpartner hat das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten, 2.) Es fand ein Geschlechtsakt statt. All die Merkmale einer Vergewaltigung wie wir uns das als Horrorszenario einer Frau vorstellen können, wurden vor der Verhandlung fallen gelassen. Keine Nötigung, Freiheitsberaubung, einhergehende Körperverletzung, nichts.. Ich finde schon, dass die anderen Punkte schwerer gewogen hätten. So ist es nur ein Mann und ein Mädchen und Sex - aber keine direkte Schädigungshandlung
TIMBO hat geschrieben:3. Kannst du eine Vergewaltigung doch nicht ernsthaft mit einer freiwilligen Beziehung zwischen z.B. einem 20 und einer 16 jährigen vergleichen.
Du benutzt schon wieder das V-Wort, das nichteinmal zur Anklage stand. Den Vergleich mache ich nur deshalb auf, weil es das US-Recht eben nicht tut. Dem verbleibenden Anklagepunkt ist das nämlich komplett egal wie groß der Altersunterschied ist. Ob es 17 + 27 oder 12 + 22 ist, oder 13 +53; das ist für die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale vollkommen Schnuppe. Und an einem Gesetz, das mit so einfachen Beispielen schon so grotesk verzerrt wirkt, versucht man jetzt seit über 30 Jahren Polanski wieder in die USA zu angeln.
TIMBO hat geschrieben:4. Das sie das Trauma überwinden konnte, kannst du doch nicht Polanski zugute rechnen. Das ist wunderbar für sie, entlastet aber doch nicht ihn.
Hatte sie denn ein Trauma? Woher weißt du das?
TIMBO hat geschrieben:5. Und mir (und ich denke auch den anderen) geht es wohl weniger um die "Kunst" als viel mehr das Unverständnis dafür, dass er einfach zu "weiterarbeiten" kann. Er dreht große Filme mit Starbesetzung und verdient Massig. Das macht nicht den Eindruck, wie sonst so "normale" Vergewaltiger von der Öffentlichkeit ausgestoßen werden. Also ist Polanski halt doch wieder nur etwas anderes, weil er Berühmt ist. Die selbe Geschichte von nem Unbekannten: "Sperrt das Schwein weg" ... :? Das ist die eigentliche Heuchelei.
Nein, die eigentliche Heuchelei ist, dass der Volksmund keinerlei Differenzierung bei Sexualstraftat kennt und sich dann ungeachtet aller Einzelheiten oder Prozessergebnisse auf den schlimmsten, reißerischsten Begriff stürzt, der zugleich die Verurteilung miteinschließt: Vergewaltiger.
Dass das hier in sehr vielen Punkten aber überhaupt nicht passt ist X-fach dokumentiert, wird aber mindestens 10 mal so oft zu Gunsten von Hörensagen ignoriert.
Polanski ist eben kein "normaler Vergewaltiger", laut Anklage ist das nicht mal mehr ein "Vergewaltigungsprozess". Da fehlt schon das assault in sexual assault.
Dass er vor der US-Justiz geflohen ist, kann man verurteilen und man kann es auch komisch finden, dass er jetzt einfach so weiterarbeiten kann. Aber andererseits sind wir dann wieder bei meinen 50 Artikeln aus dem Supermarkt von Firmen und Herstellern, die trotz noch ganz, ganz anderer Sachen weitermachen können.