von S!lent
#1144232
Natürlich, es gilt genauso rechts vor links...die Fahrtrichtung ist dabei unerheblich.
von Duffman
#1144233
S!lent hat geschrieben:Natürlich, es gilt genauso rechts vor links...
So war auch meine Denke. Aber Kiddows Argumentation klingt auch plausibel.
von TIMBO
#1144234
Duffman hat geschrieben:
TIMBO hat geschrieben:Hat ein Auto, dass von rechts rückwärts in eine Kreuzung einfährt Vorfahrt ?
What? Ist die gerade einer draufgefahren? Solange kein Schild irgendwo steht, würde ich aus dem Bauch raus ja sagen. :|
Ne. Ich habe ihm aber keine Vorfahrt gegeben. Für mich muss der, der Rückwärts fährt immer warten. Denk ich mir jedenfalls so. Aber er kam eh aus ner Verkehrsberuhigten Straße, die haben eh nie Vorfahrt. Aber die Frage kam dann doch bei mir auf.
von S!lent
#1144235
Es ist grundsätzlich so, dass die Fahrtrichtung absolut unerheblich ist, wenn die rechts vor links-Regelung gilt.

Das rückwärtsfahrende Auto unterliegt zwar der besonderen Sorgfaltspflicht, aber das schließt nicht die Vorfahrt in so einer Situation aus.

Grundsatz: die Vorfahrt bleibt hiervon unberührt.
von Stefan
#1144267
Wer fährt denn Rückwärts in eine Kreuzung ein? Und wozu? :shock: :shock:
von Duffman
#1144283
Stefan hat geschrieben:Wer fährt denn Rückwärts in eine Kreuzung ein? Und wozu? :shock: :shock:
Ich muss zugeben, dass ich das mache. Ich fahre rückwärts aus meinem Parkplatz raus und bin gleich in der Kreuzung. Und bevor ich zu der Wendeplatte vor fahre, fahr ich kurz im Rückwärtsgang in die Kreuzung.
Aber da ich in einem Neubaugebiet wohne, wo alles verkehrsberuhigt ist und alle Jubeljahre ein Auto vorbei kommt, ist es bei mir nicht so kritisch
Benutzeravatar
von TomR.
#1144290
Ich hatte denselben Gedanken wie Stefan! Das muss ja eigentlich nicht sein, bzw. könnte mit der nicht ausreichenden Übersicht an manchen Stellen auch gefährlich werden.
Grundsätzlich empfehle ich das rückwärtige Einparken, das ist überall praktischer.
Benutzeravatar
von Fabi
#1144319
TomR. hat geschrieben:Ich hatte denselben Gedanken wie Stefan! Das muss ja eigentlich nicht sein, bzw. könnte mit der nicht ausreichenden Übersicht an manchen Stellen auch gefährlich werden.
Grundsätzlich empfehle ich das rückwärtige Einparken, das ist überall praktischer.
Da will ich doch mal verneinen, zumindest beim Einkaufen. Es gibt nichts Unpraktischeres als ein rückwärts eingeparktes Auto, wenn man den Kofferraum beladen will. ;)
Benutzeravatar
von TomR.
#1144340
Fabi hat geschrieben:
TomR. hat geschrieben:Ich hatte denselben Gedanken wie Stefan! Das muss ja eigentlich nicht sein, bzw. könnte mit der nicht ausreichenden Übersicht an manchen Stellen auch gefährlich werden.
Grundsätzlich empfehle ich das rückwärtige Einparken, das ist überall praktischer.
Da will ich doch mal verneinen, zumindest beim Einkaufen. Es gibt nichts Unpraktischeres als ein rückwärts eingeparktes Auto, wenn man den Kofferraum beladen will. ;)
Das ist natürlich richtig, aber: wenn man so viel Platz hat, dass man mit dem Einkaufswagen schön an den Kofferraum rankommt, dann geht das da auch. Ich gebe aber zu, dass ich, wenn's zum Einkaufen geht, auch größtenteils vorwärts in die Parklücke reinfahre.
von Stefan
#1144412
Duffman hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:Wer fährt denn Rückwärts in eine Kreuzung ein? Und wozu? :shock: :shock:
Ich muss zugeben, dass ich das mache. Ich fahre rückwärts aus meinem Parkplatz raus und bin gleich in der Kreuzung. Und bevor ich zu der Wendeplatte vor fahre, fahr ich kurz im Rückwärtsgang in die Kreuzung.
Aber da ich in einem Neubaugebiet wohne, wo alles verkehrsberuhigt ist und alle Jubeljahre ein Auto vorbei kommt, ist es bei mir nicht so kritisch
Und auf welcher Spur fährst du dann Rückwärts? Das wär auch bei der Ursprungsfrage interessant - wenn der auf der falschen Spur rückwärts kam, hat er definitiv keinen Vorrang :lol:
Benutzeravatar
von Fabi
#1144420
Also rein intuitiv schaue ich bei rechts vor links doch sowieso immer, ob da einer rauskommt - ob da einer vorwärts oder rückwärts kommt, ist dann doch egal. Da brems ich doch lieber, als dass ich einen Unfall riskiere?
von TIMBO
#1144427
Stefan hat geschrieben:
Duffman hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:Wer fährt denn Rückwärts in eine Kreuzung ein? Und wozu? :shock: :shock:
Ich muss zugeben, dass ich das mache. Ich fahre rückwärts aus meinem Parkplatz raus und bin gleich in der Kreuzung. Und bevor ich zu der Wendeplatte vor fahre, fahr ich kurz im Rückwärtsgang in die Kreuzung.
Aber da ich in einem Neubaugebiet wohne, wo alles verkehrsberuhigt ist und alle Jubeljahre ein Auto vorbei kommt, ist es bei mir nicht so kritisch
Und auf welcher Spur fährst du dann Rückwärts? Das wär auch bei der Ursprungsfrage interessant - wenn der auf der falschen Spur rückwärts kam, hat er definitiv keinen Vorrang :lol:
Da es eher ne Seitenstraße war, war die eh was enger. Aber technisch gesehen, war er auf der falschen Seite. Also die Schnauze zeigte in dcie richtige Richtung, nur fuhr er in die falsche ...
Alles in allem fand ich das ganze Fahrverhalten etwas fragwürdig.
von Stefan
#1144442
TIMBO hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:
Duffman hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:Wer fährt denn Rückwärts in eine Kreuzung ein? Und wozu? :shock: :shock:
Ich muss zugeben, dass ich das mache. Ich fahre rückwärts aus meinem Parkplatz raus und bin gleich in der Kreuzung. Und bevor ich zu der Wendeplatte vor fahre, fahr ich kurz im Rückwärtsgang in die Kreuzung.
Aber da ich in einem Neubaugebiet wohne, wo alles verkehrsberuhigt ist und alle Jubeljahre ein Auto vorbei kommt, ist es bei mir nicht so kritisch
Und auf welcher Spur fährst du dann Rückwärts? Das wär auch bei der Ursprungsfrage interessant - wenn der auf der falschen Spur rückwärts kam, hat er definitiv keinen Vorrang :lol:
Da es eher ne Seitenstraße war, war die eh was enger. Aber technisch gesehen, war er auf der falschen Seite. Also die Schnauze zeigte in dcie richtige Richtung, nur fuhr er in die falsche ...
Alles in allem fand ich das ganze Fahrverhalten etwas fragwürdig.
Dann hatte er keinen Vorrang - er darf auf dieser Seite ja in diese Richtung gar nicht fahren - würd ich jetzt sagen :oops: :mrgreen:
von Stefan
#1144455
TorianKel77 hat geschrieben:Natürlich kann er so fahren, im Prinzip versucht er ja wohl zu wenden. Auf der anderen Seite wäre das ja noch verrückter.
Du darfst doch nicht auf der rechten Fahrbahn RÜCKWÄRTS in eine Kreuzung einfahren, damit bist du doch ein "Geisterfahrer" und fährst in die falsche Richtung - wenn dir dann ein anderer Autofahrer auf das Auto auffährt, dann kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass das seine schuld ist - damit kann man doch nicht rechnen

Ich würd dazu jetzt echt gern nen Polizisten fragen, das würd mich wirklich interessieren :oops: :lol:
Benutzeravatar
von TorianKel77
#1144460
Natürlich darfst du rückwärts nicht wie ein irrer da rumkurven selbst wenn du eventuell Vorfahrt hast :lol: , der Typ müsste sich auf jeden Fall langsam in die Kreuzung reintasten und den Verkehr beachten.
von S!lent
#1144486
TorianKel77 hat geschrieben:Natürlich darfst du rückwärts nicht wie ein irrer da rumkurven selbst wenn du eventuell Vorfahrt hast :lol: , der Typ müsste sich auf jeden Fall langsam in die Kreuzung reintasten und den Verkehr beachten.
Es steht ja auch nirgends, dass er wie ein Irrer in die Straße reingefahren ist.

Fakt ist: Es gilt rechts vor links, ob er nun vorwärts, rückwärts oder seitwärts in die Kreuz einfährt.
Natürlich hat er eine besondere Sorgfaltspflicht, aber es spricht doch nichts dagegen rückwärts zu wenden, wenn genau an der Kreuzung bsp. seine Ausfahrt ist.

Sollte es zu einem Unfall kommen, dann sind natürlich unter Umständen beide dran, weil beide ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, denn beide sind im Kreuzungsbereich zu defensiver Fahrweise angehalten, so zumindestens wird beide eine Teilschuld treffen sollte es zu einem Unfall kommen.

Aber Rückwärtsfahren oder andere Tatbestände heben nicht die Regelung "rechts vor links" auf, EGAL wie der andere in die Kreuzung einfährt.
von Stefan
#1144491
S!lent hat geschrieben: Aber Rückwärtsfahren oder andere Tatbestände heben nicht die Regelung "rechts vor links" auf, EGAL wie der andere in die Kreuzung einfährt.
Wenn der als Geisterfahrer auf der falschen Straßenseite anfährt, kann der doch nicht Vorrang haben - er kann ja gerne Rückwärts fahren, dann muss er aber auf der richtigen Straßenseite sein.

Aber ja, ich bin natürlich kein Experte :oops:
von S!lent
#1144494
Es ist ja wirklich lustig im deutschen Recht, aber doch, prinzipiell hätte ein Geisterfahrer Vorrang, weil DU angehalten bist defensiv zu fahren und auf andere zu achten.

Du würdest also bei einem Unfall u.U. eine Teilschuld bekommen, wenn du mit Absicht die Vorfahrt nicht gewährst.
von Quotentreter
#1144495
Timbo schrieb doch, dass der Typ aus einer verkehrsberuhigten Zone kam. Da hätte er so oder so warten müssen, da greift Rechts vor Links nicht. Wenden mit rückwärts rein fahren ist möglich, allerdings nur wo das auch problemlos möglich ist, nur von der Vorfahrtsstraße in eine Seitenstraße und dabei gilt streng das Rechtsfahrgebot. Das wird in der Fahrschule heute viel geübt. Und ist es eine Ausfahrt, vielleicht noch schlecht einsehbar, wäre er streng genommen sogar verpflichtet, einen Einweiser da hinten hinzustellen, zieht also auch nicht.

Hätte es geknallt, wäre der Typ komplett schuld gewesen und Timbo hätte wohl ein neues Auto.
von S!lent
#1144496
Wenn TIMBO ohne Rücksicht auf Verluste vorbeibrettert, weil er sich denkt, dass er Vorfahrt hat, wird mindestens eine Teilschuld bekommen.
von Stefan
#1144497
S!lent hat geschrieben:Es ist ja wirklich lustig im deutschen Recht, aber doch, prinzipiell hätte ein Geisterfahrer Vorrang, weil DU angehalten bist defensiv zu fahren und auf andere zu achten.

Du würdest also bei einem Unfall u.U. eine Teilschuld bekommen, wenn du mit Absicht die Vorfahrt nicht gewährst.
Ja wer spricht denn von "Absicht" - davon gehe ich ja nichtmal aus, da ich niemandem Absichtlich die Vorfahrt nehmen würde - ich ging jetzt einfach mal davon aus, dass man diesem Auto auffuhr, weil man es zu spät sah .. resultierend aus der Situation, dass der "Geisterfahrer" auf der falschen Seite in eine Kreuzung einfuhr und ich nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte ;)

Und ja, bei ner verkehrsberuhigten Zone zieht die Regel doch sowieso nicht - da hat der Treter recht
von S!lent
#1144498
Ich ging auch vom "Normalfall" einer normalen Kreuzung aus.
von Quotentreter
#1144499
S!lent hat geschrieben:Wenn TIMBO ohne Rücksicht auf Verluste vorbeibrettert, weil er sich denkt, dass er Vorfahrt hat, wird mindestens eine Teilschuld bekommen.
Jein, wenn von weitem zu erkennen ist, da kommt einer raus, muss er natürlich aufpassen. Grundsätzlich musst du aber nicht an jeder Ausfahrt vorbei schleichen. Jeder Fahrlehrer wird dir heute in den Hintern treten, wenn du an Kreuzungen auch zig mal die Ausfahrten abcheckst, wo verkehrsrechtlich keiner kommen darf, bevor du vorbei bist.

Wenn der nicht schon 50 m vor Timbo auf der Straße stand, hat der 100% Schuld. Da wurde ja alles falsch gemacht.
von S!lent
#1144500
Klar, wenn er normal fährt und er dort die Vorfahrt nicht beachten muss, weil es ein beruhigter Bereich ist, trifft ihn natürlich keine Schuld. Muss ich dir natürlich recht geben, in dem Fall wäre er natürlich unschuldig.
  • 1
  • 119
  • 120
  • 121
  • 122
  • 123
  • 198