TorianKel77 hat geschrieben:Natürlich darfst du rückwärts nicht wie ein irrer da rumkurven selbst wenn du eventuell Vorfahrt hast :lol: , der Typ müsste sich auf jeden Fall langsam in die Kreuzung reintasten und den Verkehr beachten.
Es steht ja auch nirgends, dass er wie ein Irrer in die Straße reingefahren ist.
Fakt ist: Es gilt rechts vor links, ob er nun vorwärts, rückwärts oder seitwärts in die Kreuz einfährt.
Natürlich hat er eine besondere Sorgfaltspflicht, aber es spricht doch nichts dagegen rückwärts zu wenden, wenn genau an der Kreuzung bsp. seine Ausfahrt ist.
Sollte es zu einem Unfall kommen, dann sind natürlich unter Umständen beide dran, weil beide ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, denn beide sind im Kreuzungsbereich zu defensiver Fahrweise angehalten, so zumindestens wird beide eine Teilschuld treffen sollte es zu einem Unfall kommen.
Aber Rückwärtsfahren oder andere Tatbestände heben nicht die Regelung "rechts vor links" auf, EGAL wie der andere in die Kreuzung einfährt.