- Do 12. Dez 2013, 20:10
#1316956
Insofern einfach nicht zahlen, aber dennoch reagieren und der entsprechenden Kanzlei einfach mitteilen, was man davon hält.
Nerdus hat geschrieben:Naja, davon gehe ich bei solchen Abmahnwellenmeldungen inzwischen schon prinzipiell aus, dass eigentlich nichts dahintersteckt :lol: Nur kann ich mir in dem Fall nicht mal theoretisch erklären, wofür man einen User da abmahnen können wollen würde?Der Grund ist der, dass beim Streamen der Film im temporären Ordner als Kopie gespeichert wird. Generell ist aber auch hier zu hinterfragen inwiefern das wirklich strafbar ist. Durch den Download entsteht dem Rechteinhaber kein Schaden, nur durch den Upload. Weiterhin muss bei einer Abmahnung ja auch begründet werden, worin die Wiederholungsgefahr besteht, denn bei einer Abmahnung wird ja meist auch eine Unterlassungklage angehägt. Nur wieso sollte man eine Datei ein zweites mal downloaden, wenn man sie bereits besitzt? Zudem gibt es auch schon richterliche Urteil, die Pornos generell das Urheberrecht versagen, weil keinerlei Kunst, sondern nur der primitive Akt dargestellt würde.
Insofern einfach nicht zahlen, aber dennoch reagieren und der entsprechenden Kanzlei einfach mitteilen, was man davon hält.