von AndiK.
#1344658
Die Selbstanzeige erfolgte doch erst dann, als längst die Sache brenzlig war. Viel zu spät. Und 28.5 Mio. € sind unfassbar viel, dagegen sieht Alice Schwarzer alt aus.
Und wenn nicht mal das Gericht zu Beginn des Verfahrens die genaue Summe weiss, dann ist das auch fragwürdig. Hoeneß wollte das wahre Ausmaß verschleiern. Sein Getue jetzt von "Anstand und Ehre" zu reden, ist scheinheilig. Es kamen Steuersünder mit weniger Millionen Euro in den Knast. 3,5 Jahre sind ein Witz !
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von vicaddict
#1344709
2Pac hat geschrieben:
AndiK. hat geschrieben:3,5 Jahre sind ein Witz !
Genau deshalb erwarte ich eine Revision seitens der Staatsanwaltschaft.
Quatsch. Die Staatsanwaltschaft hat doch kein Interesse daran den Fall noch einmal aufzurollen. Zumal der Staatsanwalt selbst schon im Interview zugegeben hat, dass er mit dem Urteil zufrieden ist und es wohlwollend sieht, dass Hoeneß die Strafe antritt.

Davon abgesehen, wegen was sollte die Staatsanwaltschaft Revision einlegen? Der gesamte Prozess bestand nur aus Beweisen und Anhörungen, welche die Staatsanwaltschaft hören wollte. Jetzt in Revision zu gehen würde bedeuten, dass man bei sich selbst gravierende Mängel und formelle Fehler ausgemacht hat. Macht doch keinen Sinn.
von S!lent
#1344725
vicaddict hat geschrieben:
2Pac hat geschrieben:
AndiK. hat geschrieben:3,5 Jahre sind ein Witz !
Genau deshalb erwarte ich eine Revision seitens der Staatsanwaltschaft.
Quatsch. Die Staatsanwaltschaft hat doch kein Interesse daran den Fall noch einmal aufzurollen. Zumal der Staatsanwalt selbst schon im Interview zugegeben hat, dass er mit dem Urteil zufrieden ist und es wohlwollend sieht, dass Hoeneß die Strafe antritt.

Davon abgesehen, wegen was sollte die Staatsanwaltschaft Revision einlegen? Der gesamte Prozess bestand nur aus Beweisen und Anhörungen, welche die Staatsanwaltschaft hören wollte. Jetzt in Revision zu gehen würde bedeuten, dass man bei sich selbst gravierende Mängel und formelle Fehler ausgemacht hat. Macht doch keinen Sinn.
Zumal die Staatsanwaltschaft ja dann riskiert, dass der BGH das Urteil auseinander nimmt und doch nochmal an eine andere Kammer zur Klärung gibt.

Die sind froh, dass sie einen so prominenten Steuersünder in den Knast gebracht haben, insofern gehen die sicher nicht in Revision.
von nolie
#1344737
vicaddict hat geschrieben:Davon abgesehen, wegen was sollte die Staatsanwaltschaft Revision einlegen? Der gesamte Prozess bestand nur aus Beweisen und Anhörungen, welche die Staatsanwaltschaft hören wollte. Jetzt in Revision zu gehen würde bedeuten, dass man bei sich selbst gravierende Mängel und formelle Fehler ausgemacht hat. Macht doch keinen Sinn.
Was ist das für ein Quatsch? Zur Erinnerung die Staatsanwaltschaft hatte 5Jahre und 6Monate gefordert und dafür hat sie sicher auch Beweise.
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von 2Pac
#1344771
vicaddict hat geschrieben:
2Pac hat geschrieben:
AndiK. hat geschrieben:3,5 Jahre sind ein Witz !
Genau deshalb erwarte ich eine Revision seitens der Staatsanwaltschaft.
Quatsch. Die Staatsanwaltschaft hat doch kein Interesse daran den Fall noch einmal aufzurollen. Zumal der Staatsanwalt selbst schon im Interview zugegeben hat, dass er mit dem Urteil zufrieden ist und es wohlwollend sieht, dass Hoeneß die Strafe antritt.

Davon abgesehen, wegen was sollte die Staatsanwaltschaft Revision einlegen? Der gesamte Prozess bestand nur aus Beweisen und Anhörungen, welche die Staatsanwaltschaft hören wollte. Jetzt in Revision zu gehen würde bedeuten, dass man bei sich selbst gravierende Mängel und formelle Fehler ausgemacht hat. Macht doch keinen Sinn.
Keine Sorge in den Bau geht Uli trotzdem, egal was der BGH macht. Die Selbstanzeige wird nicht wie durch ein Wunder auf einmal wirksam.
Übrigens ist eine Revision keine Berufung und eine Berufung keine Revision! Da wird nicht alles neu aufgerollt.

Also wenn man 5,5 Jahre fordere und dann gerade mal 3,5 raus kommen, obwohl vergleichbare Fälle mit viel weniger hineingezogener Summe nur wenige Monate weniger Knast raus springen, dann kann man nicht zufrieden sein. Denn genau DA ist der Promi-Bonus den viele gesucht, aber nicht gefunden haben.
von S!lent
#1344778
In der Revision wird das Urteil aber materiellrechtlich untersucht und bei einem Urteil, das bisher in dieser Form einen einzigartigen Charakter hat, bestünde durchaus die Chance, dass eine andere Kammer den Fall wiedervorgelegt bekommt.

Es wurde bisher noch nie in dieser Form über eine missglückte Selbstanzeige geurteilt und diesbezüglich bestehen durchaus noch Fragen, inwiefern so eine Selbstanzeige teilwirksame sein kann und entsprechend im Urteil dann berücksichtigt werden muss.
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von 2Pac
#1344784
Das ist ganz klar unwirksam. Wenn da nur ein Fünkchen Hoffnung auf eine Teilwirksamkeit bestünde, wäre Uli der Erste der Revision einlegt. Und bis dahin hat man genaue Zahlen, die vielleicht die 30 Mio Marke noch knacken.
Und wenn es dann einer anderen Kammer vorgelegt wird, ist die Selbstanzeige immer noch unwirksam = Knast.
von S!lent
#1344787
2Pac hat geschrieben:Das ist ganz klar unwirksam. Wenn da nur ein Fünkchen Hoffnung auf eine Teilwirksamkeit bestünde, wäre Uli der Erste der Revision einlegt. Und bis dahin hat man genaue Zahlen, die vielleicht die 30 Mio Marke noch knacken.
Und wenn es dann einer anderen Kammer vorgelegt wird, ist die Selbstanzeige immer noch unwirksam = Knast.
Es gibt gar keine Regelung für eine teilwirksame Selbstanzeige, weil es eben einen solchen Fall in diesem Sinne vor einem Strafgericht bzw. einen Kammer für solche Fälle noch gar nicht gab.

Aber du scheinst ja anscheinend Jura und Steuerrecht studiert zu haben, um aus der Ferne beurteilen zu können, dass diese Selbstanzeige komplett unwirksam ist.
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von 2Pac
#1344790
Erstens habe ich Jura und das Steuerrecht erfunden. Und zweitens würde jeder ertappte auf Teilwirksamkeit pochen, da an der Selbstanzeige etwas doch wahr ist. Auch wenn sie zu 99% falsch ist, aber eine Angabe stimmt. Dann will der "Ermäßigung" für dieses eine Prozent. Du musst nicht denken, dass Uli der erste Mensch ist, dessen Selbstanzeige nicht geklappt hat. Es würde dann den Anschein haben, die Gerichte verbiegen sich für Uli um ihm ein paar Monate zu ersparen.
von P-Joker
#1344792
Eine Selbstanzeige ist entweder komplett gültig oder gar nicht!
Teilweise Wirksamkeit gibt es nicht.

Bei einer Selbstanzeige darf maximal eine Fehlerquote von 5 % drin sein,
ansonsten ist sie unwirksam!
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von 2Pac
#1344795
P-Joker hat geschrieben:Eine Selbstanzeige ist entweder komplett gültig oder gar nicht!
Teilweise Wirksamkeit gibt es nicht.

Bei einer Selbstanzeige darf maximal eine Fehlerquote von 5 % drin sein,
ansonsten ist sie unwirksam!
Da haben wir es ja. Was kann da der BGH noch machen? Auf einmal einen neuen Rahmen vereinbaren wäre höchst parteiisch.
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von vicaddict
#1344802
nolie hat geschrieben:Was ist das für ein Quatsch? Zur Erinnerung die Staatsanwaltschaft hatte 5Jahre und 6Monate gefordert und dafür hat sie sicher auch Beweise.
Beweise für was? Für ein Strafmaß? Du redest wirr. Die Staatsanwaltschaft hielt 5 1/2 Jahre für angemessen. Von Beweisen kann in dem Zusammenhang aber gar keine Rede sein, weil du ein Strafmaß nicht beweisen kannst. Ein Strafmass wird anhand des Vergehens bemessen. Da liegt es in der Natur der Sache, dass die Staatsanwaltschaft mehr fordert, als der Richter am Ende bewilligt. Der Richter war anderer Meinung. Punkt.

Darüber hinaus macht es für die Staatsanwaltschaft schlichtweg keinen Sinn. Der BGH kann das Urteil nicht ändern. Er kann weder die Strafe verkürzen, noch sie verlängern. Der BGH kann nur eines, nämlich überprüfen, ob das Verfahren korrekt abgelaufen ist und frei von Formfehlern ist. Findet er welche, wird der Prozess vor eine andere Kammer gebracht und dann wird neu verhandelt und am Ende kommt unter Umständen sogar noch ein milderes Urteil bei raus. Der entscheidende Punkt aber ist der, dass die Verteidigung nicht wirklich etwas zum Verfahren beigetragen hat, sondern nur auf das reagiert hat, was die Staatsanwaltschaft vorgebracht hat. Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt in Revision geht, wäre die Folgerung, dass sie selbst Mist gebaut hat und deshalb ein neues Verfahren fordert. Jetzt verstanden?

Und ansonsten hat Silent Recht. Die Frage, ob eine Selbstanzeige in Teilen wirksam sein kann, wurde bisher nie gestellt. Felsenfest zu behaupten, dass dies nicht möglich sei, ist Quatsch. Über kurz oder lang wird sich Karlsruhe mit der Frage befassen müssen, ebenso wie man die 1 Mio-Grenze hinterfragen wird. Ist ja nicht so, dass Karlsruhe nicht schon andere Gesetze und Regelungen kassiert hätte, die bis dato unantastbar waren.
von S!lent
#1344807
P-Joker hat geschrieben:Eine Selbstanzeige ist entweder komplett gültig oder gar nicht!
Teilweise Wirksamkeit gibt es nicht.

Bei einer Selbstanzeige darf maximal eine Fehlerquote von 5 % drin sein,
ansonsten ist sie unwirksam!
Auch das ist so nicht richtig. Behauptet doch bitte nicht Sachen, die so einfach nicht richtig sind.

Der BGH hat eine 5-Prozent-Abweichung hinsichtlich der Frage, wie viel die hinterzogene Steuer abweichen darf, als Leitlinie festgelegt.
In diesem Fall geht es doch gar nicht darum, dass die hinterzogene Steuer zu hoch war und zu einer möglichen Unwirksamkeit geführt hat.

Es ist bisher nicht geklärt, inwieweit beispielsweise einzelne Jahre der Selbstanzeige wirksam sein können, wenn Fehler vorliegen, oder inwieweit formalrechtliche Fehler Einfluss auf die reinen Zahlenwerke haben können.

Wer hier behauptet, dass eine Revision diesbezüglich Käse wäre, hat keine Ahnung vom Steuerrecht. Die Frage, ob Hoeneß deshalb nicht in den Knast müsste, hat hier niemand gestellt, aber der BGH wird sich irgendwann damit befassen müssen.
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von Theologe
#1344885
vicaddict hat geschrieben:Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt in Revision geht, wäre die Folgerung, dass sie selbst Mist gebaut hat und deshalb ein neues Verfahren fordert. Jetzt verstanden?
Es gibt bei Gericht noch einen 3 Akteur, dessen Arbeit bei einer Revision untersucht wird. Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass der Richter nicht dem Recht folgte, kann natürlich auch dessen Rolle einer Revision unterzogen werden. Bei einem Freispruch wäre das garantiert passiert.
von AndiK.
#1345069
Ich könnte wetten, hätte man einen längeren Prozess gemacht, wäre noch ein paar Millionen aufgetaucht. Was ich gar nicht nachvollziehen kann, sind die Leute, die jetzt noch so Pro Hoeneß sind. Das sind Speichellecker. Sie tun gerade so, als wäre Hoeneß ein nicht zu kritisierender Oberguru. Dabei verdienen alle Fans zusammen soviel wie dieser Fatzke. Jeder Normalbürger zahlt Steuern.
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von Atum4
#1345324
http://www.stern.de/sport/fussball/ster ... 97515.html

"Er hatte zeitweise Werte von 600 Millionen Schweizer Franken auf seinem Konto"


Wenn es stimmt... ach ich verdränge das Thema einfach!
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von vicaddict
#1345450
Der Artikel strotzt doch nur so vor Gift und Peinlichkeiten. Allein schon die Erwähnung, dass Spieler dort Konten gehabt haben sollen. Ja und? Ist ja nicht verboten und schon gar nicht verwunderlich, dass international tätige Personen Konten bei international ageirenden Banken haben. Aber hauptsache man unterstellt unterschwellig wieder Böses. Die sollen den Mann und das Thema doch jetzt einfach mal in Ruhe lassen.
von Extaler
#1345482
Man könnte auch einen Uwe Boll Film raus machen, >>Hoeneß - Gott des Gemetzels<< "...die Gesellschaft hat ihren größten Sohn fallen gelassen, nun schwört er Rache..."
mit Blutbad im Gericht und Westfalenstadion. Bei der Eröffnungsszene im Gefängnis könnte er von Devito gespielt werden, dann gibts eine Montage mit Übungen im Fitnessraum und der Rest des Films wird dann von Jason Statham übernommen.

Oder ein Musical. Schade, dass Dirk Bach nicht mehr lebt.
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von 2Pac
#1345500
Extaler hat geschrieben:Man könnte auch einen Uwe Boll Film raus machen, >>Hoeneß - Gott des Gemetzels<< "...die Gesellschaft hat ihren größten Sohn fallen gelassen, nun schwört er Rache..."
mit Blutbad im Gericht und Westfalenstadion. Bei der Eröffnungsszene im Gefängnis könnte er von Devito gespielt werden, dann gibts eine Montage mit Übungen im Fitnessraum und der Rest des Films wird dann von Jason Statham übernommen.

Oder ein Musical. Schade, dass Dirk Bach nicht mehr lebt.
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