Aus der KSK-Pflicht falle ich rechtlich gesehen schon damit, dass ich denen die Aufgabe meiner Tätigkeit zum Ende des Krankengeldbezugs mitteile. Völlig unabhängig davon, ob das nun endet oder nicht reicht es eigentlich, die entsprechende Tätigkeit aufzugeben und denen das mitzuteilen.
Nutzt aber nichts, wenn der Sachbearbeiter und sogar der Vorgesetzte das mit Inkompetenz verzögern.
Dass die Familienversicherung einen Nachweis will, obwohl ihnen eigentlich ihr Formular reichen müsste kann ich da noch eher verstehen.
Aber Problem ist eben genau die Zuständigkeit, die keiner haben will, solange nicht der andere...
