Diskussionen, Lob, Kritik und Verbesserungsvorschläge betreffs der Quotenmeter-Hauptseite und des Forums.
von TIMBO
#475241
ich hätte eine frage wegen dem neuen tollen urheberrecht. ich kenne jetzt die genauen passagen im urhebergesetz nicht (will auch nicht unbedingt die 143 paragraphen durchlesen). mir stellt sich halt nur die frage, was ist nun überhaupt erlaubt, und was nicht. ich würde ja sagen, wikipedia ist eine sichere quelle für bilder, da dort ja auch nur bilder stehen dürfen, die urheberfrei sind.

dass man seine geposteten bilder mal überprüft versteh ich auch voll und ganz. werd mich morgen mal auf die suche begeben. aber wie schaut das mit den zukünftig geposteten aus. z.b. wollte ich grade in den thread "euer desktophintergrund" posten. jetzt hat man aber als hintergrundbild, da dies ja privatgebrauch ist, nicht unbedingt auf urheberrecht geachtet. kann man da jetzt noch bilder posten, die aus dem netz stammen ?
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von |Micha|
#475326
Rein theoretisch dürften da beispielsweise keine Bilder von irgendwelchen Promis zu sehen sein etc. Sofern du die verwendeten Grafiken/ Fotos nicht selbst erstellt hast oder du die ausdrückliche Erlaubnis hast, diese Sachen als Avatar/Signatur zu verwenden, sind diese nicht zulässig.

Wenn wir schon beim Urheberrecht sind, noch eine Sache, auf die ich letztens gestoßen bin: auch das Einbinden und Verlinken von Youtube-Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalt, ist illegal. Dazu gehören Musikvideos und auch aufgenommene Ausschnitte aus Fernsehsendungen. Da sollen einige Blog-Betreiber wegen Verlinkung auf solche Videos schon ein paar nette Abmahnungen erhalten haben. Die entsprechenden Seiten habe ich leider nicht mehr zur Hand, aber per Google-Suche nach "Youtube Einbindung rechliches" dürfte man da einiges zu finden.
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von RickyFitts
#475334
Inzwischen wurde das neue Design ja rech gut angenommen und ich muss sagen ich hab mich auch an die Umstellung gewöhnt. Dafür siehts einfach schick aus. Das einzige, was mir vom alten noch fehlt ist folgendes:

Meist schaue ich über "Neue Beiträge" ins Forum rein und wenn man da mal 1-2 Tage verstreichen ließ, hat man gleich 7 Seiten voller Titel. Früher hattet ihr in der Ansicht links vom Threadtitel noch dessen Oberrubrik angezeigt. Das fand ich sehr hilfreich und würde es mir dringend zurück wünschen. So konnte ich beim schnellen durchsehen der 7 Seiten zB noch schneller filtern, wo was für mich interessantes steht (und alles, was vielleicht Spieleecke vorsteht, schneller überlesen).

Zumindest das Senderlogo links vom Threadtitel wäre für die Übersicht noch toll.
von TIMBO
#475388
ich muss ja sagen. ich habe gelernt, mit gesetzestexten umzugehen, aber komplizierter hätte man ein gesetz nicht schreiben können. ich habe mal ein paar passagen rausgesucht:
§ 2 Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
also hier schonmal ersichtlich nach punkt 2,5 und 6, dass es musik, bilder und videos betrifft.


§ 3 Bearbeitungen

Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.
würde mich erstmal heißen, wenn ich ein bild bearbeite und es verändere, wird es zu meinem eigenen werk.


§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen

1Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. 2Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
dann kommt aber § 23, der das wiederrum einschränkt.


§ 24 Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
bitte was ? also ein werk, was keinen schutz hat, welches man dann bearbeitet darf man ohne den urheber (den es ja garnicht gibt, wenn das bild keinen schutz hat) veröffentlicht werden ? hmm


§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
unsere rettung. wird müssen die bilder einfach immer nur als zitat posten :D


alles in allem ist das, glaube ich, mit das komplizierteste gesetz, was ich je gelesen habe. und ich habe schon so manchen stuss gelesen.

achja, und und wegen der signatur und dem avatar. da müsste sich doch die mehrheit ein weißes blatt machen. weil es sind ja alles irgendwelche bilder aus dem internet. die wenigsten haben ihres wohl selber gemalt oder fotografiert.
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von redlock
#475465
TIMBO hat geschrieben:ich muss ja sagen. ich habe gelernt, mit gesetzestexten umzugehen, aber komplizierter hätte man ein gesetz nicht schreiben können.
ABM für Anwälte :lol:
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von Fernsehfohlen
#475505
TIMBO hat geschrieben:unsere rettung. wird müssen die bilder einfach immer nur als zitat posten :D
Ja herrgott, das meinte ich doch mit "Quelle angeben". :roll:

Muss dann als Zitatautor die Quelle stehen oder reicht es, die Bilder in ein Zitat zu stecken?

Sorry, bei diesem Juristenwirrwarr komm ich nicht mehr mit. :o


Fohlen
von TIMBO
#475514
ich ja auch nicht. ich gehe davon aus, dass die quelle angeben nicht reichen wird. aber das müsste halt mal irgendwo in klaren worten stehen. aber so sind gesetze ja leider nicht aufgebaut.
von TIMBO
#475556
ich meine, das betrifft ja irgendwie alles. was ist z.b. mit den bildern auf der forum-übersicht mit den senderlogos und die anderen. haben die nicht auch copyright ?
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von Frederik
#475561
TIMBO hat geschrieben:ich meine, das betrifft ja irgendwie alles. was ist z.b. mit den bildern auf der forum-übersicht mit den senderlogos und die anderen. haben die nicht auch copyright ?
Wenn ich z.B. mal die Premiere-Website zu deren Logos zitieren darf:
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Auswahl an Bildern und Logos rund um Premiere. Abdruck frei zur journalistischen Nutzung bei Angabe der Quelle Premiere. Die Logos sind nur für redaktionelle Beiträge mit Bezug auf Premiere zu verwenden. Bitte schicken Sie ein Belegexemplar an: Premiere AG, Unternehmenskommunikation, Medienallee 4, 85774 Unterföhring.
Und da diese werden ja eigentlich von den Redakteuren zu den o.g. Gründen verwendet...
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von Atum4
#475566
Also Avatare und Signaturen betrifft das mit Sicherheit auch.

Muss nun der desktop Thread geschlossen werden???????????????
von Columbo
#475600
Wie siehts denn aus, wenn ich mittels bestimmter Software Bilder aus einem DVD-Film ziehe, legal natürlich, und diese dann in einen Beitrag einbinde? Erlaubt oder nicht?
von Kanye
#475655
teddyholidays hat geschrieben:Und das Städtraten???
Hat das nicht schon zugemacht? :o
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von traeubchenwerfer
#475789
Dürfen also auch keine Promobilder der US-Sender mehr benutzt werden?

@SuFu
Danke für die schnelle Antwort. Dann warte ich eben solange, bis ich meine Meinung zu einigen Folgen poste. Zum selbst Suchen bin ich zu faul :mrgreen: Das neue Outfit finde ich übrigens sehr ansprechend. Man will ja nicht nur zum Meckern vorbeikommen ;)
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von Roli
#475843
Dürfen also auch keine Screenshots gelaufener Serienfolgen mehr gepostet werden, um Detailfragen z.B. bei Prison Break verdeutlicht beantworten zu können?
von zvenn
#475871
TIMBO hat geschrieben:ich glaube, um die fragen alle zu beantworten sollte mal eine von uns nen termin bei nem juristen vereinbaren 8)
zusammen mit nem admin^^
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von Vega
#475876
teddyholidays hat geschrieben:Und das Städtraten???
Wurd doch schon geloescht, wie saemtliche Bilderspiele.
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von AlphaOrange
#475882
TIMBO hat geschrieben:
§ 24 Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
bitte was ? also ein werk, was keinen schutz hat, welches man dann bearbeitet darf man ohne den urheber (den es ja garnicht gibt, wenn das bild keinen schutz hat) veröffentlicht werden ? hmm
Das hast du ein wenig falsch verstanden.
Das "verwendete Werk" ist nicht frei, sondern die Bentzung, d. h. du verwendest ein Werk, ohne seine Bestandteile zu übernehmen. Bspw. (meine Beispiele können alle falsch sein, also selber drüber nachdenken!) wenn du ein Bildbearbeitungsprogramm (an dem du ja selbstverständlich kein Urheberrecht sondern höchstens eine Lizenz hältst) verwendest, um ein Bild zu erzeugen. Dann erhältst du das Urheberrecht auf das Bild ohne, dass du das des Werkzeugs (das da Computerprogramm hier ebenfalls ein Werk ist) besitzt. ;)
Roli hat geschrieben:Dürfen also auch keine Screenshots gelaufener Serienfolgen mehr gepostet werden, um Detailfragen z.B. bei Prison Break verdeutlicht beantworten zu können?
Würde ich (im Gegensatz zum "Serienscreenshot-Raten", Signaturen, ...) eindeutig ins Zitatrecht einordnen. Solange du nicht alle 5 Sekunden einen machst und das Ganze zu einer Nacherzählung der Folge zusammenstellst.

Aber ich bin weder Jurist noch der Verantwortliche hier, der es ausbaden darf, wenn es schief geht.
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von teddington
#476500
DarkGiant hat geschrieben:
teddyholidays hat geschrieben:Und das Städtraten???
Wurd doch schon geloescht, wie saemtliche Bilderspiele.
also mal ganz ehrlich! Das finde ich übertrieben. Kann man das neu starten? Dann werden halt nur noch Urlaubsfotos reingestellt. so einfach ist das. ... :!:
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