Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 5 (1) MuSchG (Mutterschutzgesetz) haben werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitzuteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Wir fanden auf den Unterlagen eines Steuerpflichtigen Babybrei und gehen von einem Verstoß gegen § 5 (1) MuSchG aus, da niemand hier offen dazu steht schwanger zu sein! Da für Schwangere für heute eine Schwangerschaftssteuer in Kraft tritt, die wir uns eben gründlich ausgedacht haben, klagen wir auch heute wieder jemanden an
Bürgerabstimmung hat geschrieben:
CommanderNOH ---> Columbo
Kell ---> CommanderNOH
Columbo ---> CommanderNOH
Eva ---> Chris_23
AliAs ---> Chris_23
Chris_23 ---> CommanderNOH
Plem ---> Chris_23
Damit wird
wegen Steuerhinterziehung angeklagt und kann seinem Beruf als
nicht weiter nachgehen. Sowas aber auch. Olle Babyschleuder!
Aus Spaß an der Freude klagen wir aber auch noch
an, der nun nicht weiter als
fungiert.
-
Plem I