#1120700
http://www.computerbase.de/news/2012-06 ... alisieren/
Proteste mittels DDoS-Attacken, die Server mit einer größeren Anzahl an Anfragen belasten, als diese verarbeiten können, werden von den Einen als Cyber-Verbrechen und von den Anderen als digitale Demonstrationen gewertet.

Letzteres sieht die niederländische sozial-liberale D66-Partei als Anlass, diese Art von Server-Attacken zu legalisieren. Dies soll nach Meinung der Verantwortlichen in das niederländische Grundgesetz aufgenommen werden. Krees Verhoeven, Leiter der Legalisierungskampagne, verlangt die Anwendung des im Grundgesetz verankerten Recht auf Demonstrationen in der Online-Welt. Nach Verhoeven sollen DDoS-Attacken von den Aktivisten angemeldet werden, damit sich die betroffenen Unternehmen auf die „Proteste“ einstellen können. Er vergleicht die Cyber-Attacken mit herkömmlichen Demonstrationen, ebenso wenn naheliegende Geschäfte und Büros ihre Vorbereitungen treffen.
von The Rock
#1124839
Maddi hat geschrieben:http://www.computerbase.de/news/2012-06 ... alisieren/
Proteste mittels DDoS-Attacken, die Server mit einer größeren Anzahl an Anfragen belasten, als diese verarbeiten können, werden von den Einen als Cyber-Verbrechen und von den Anderen als digitale Demonstrationen gewertet.

Letzteres sieht die niederländische sozial-liberale D66-Partei als Anlass, diese Art von Server-Attacken zu legalisieren. Dies soll nach Meinung der Verantwortlichen in das niederländische Grundgesetz aufgenommen werden. Krees Verhoeven, Leiter der Legalisierungskampagne, verlangt die Anwendung des im Grundgesetz verankerten Recht auf Demonstrationen in der Online-Welt. Nach Verhoeven sollen DDoS-Attacken von den Aktivisten angemeldet werden, damit sich die betroffenen Unternehmen auf die „Proteste“ einstellen können. Er vergleicht die Cyber-Attacken mit herkömmlichen Demonstrationen, ebenso wenn naheliegende Geschäfte und Büros ihre Vorbereitungen treffen.
Irgendwie kann ich mich nicht so ganz mit der schwammigen Idee anfreunden. Im Prinzip sehe ich einen Unterschied zwischen der "Online Öffentlichkeit" und der realen. Ersteres ergibt sich IMHO nur aus der Gesamtheit des WWWs, wobei dessen Einzelteile ja keineswegs als nur öffentlich anzusehen sind. Zudem verhält sich die Sache ja schon anders, wenn eine Website als Existenzgrundlage dient (Webshops etc.) und die Betroffenen einen finanziellen, oder sonstigen Schaden erleiden. Wer garantiert, dass die Website später wieder voll funktionsfähig sein wird bzw. die DDoS Attacke nicht illegal weiter geführt wird, wenn die "offizielle Demo" dann vorbei ist? Also ich weiß nicht...
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/the ... 42700.html
Der Bau soll das neue Wahrzeichen der britischen Hauptstadt werden. Kurz vor dem Start der Olympischen Spiele eröffnet in London "The Shard", der höchste Wolkenkratzer Europas. Viele finden ihn unerträglich.
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/the ... 42700.html
Hier übrigens eine Nachricht die heutzutage ja schon typisch für GB ist. Eine "Leistung" von der die Briten, außer den reichen, nichts haben und zu großen Teilen in ausländischer Hand ist. :)
#1125334
Mir neu das DDos als Demonstration gewertet wird. DDos benutzen die meisten, damit sie Konkurrenten schaden können, indem sie ihre Server (z.B bei online games) oder Websites für eine bestimmte Zeit lahmlegen. DDos illegal PUNKT. Da die Leute Botnetz benutzen mit infizerten normalen Computern oder Server. Was wollen die machen? Hacken und Virenverbreitung auch noch legalisieren, oder wollen se staatliche Rechenzentren haben, die sich auf DDos spezialisieren mit einer eigenen Serverfarm und Leute dort diesen Service "mieten" können?
von The Rock
#1125403
phreeak hat geschrieben:Mir neu das DDos als Demonstration gewertet wird.
Naja...da muss eben unterschieden werden zwischen DDos der auf eine extentielle Grundlage zielt, und einer Attacke, die eine Website lahm legt um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Wenn ich die Seite vom Ortsverband der SPD in Engenhahn :D nicht erreichen kann, erzeugt das mediale Aufmerksamkeit, aber bestimmt kein Schaden für diese hässliche Website. Dennoch stehen meine Kritikpunkte!
#1125407
The Rock hat geschrieben:
phreeak hat geschrieben:Mir neu das DDos als Demonstration gewertet wird.
Naja...da muss eben unterschieden werden zwischen DDos der auf eine extentielle Grundlage zielt, und einer Attacke, die eine Website lahm legt um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Wenn ich die Seite vom Ortsverband der SPD in Engenhahn :D nicht erreichen kann, erzeugt das mediale Aufmerksamkeit, aber bestimmt kein Schaden für diese hässliche Website. Dennoch stehen meine Kritikpunkte!
also wirklich.....hättest du nicht einen deutlicheren warnhinweise, a lá "das ansehen dieser Website kann Augenkrebs verursachen" hinterlassen können? :mrgreen:
von The Rock
#1125431
Hattest du nicht mal die ursprüngliche Fassung der Site gepostet? Früher hat das doch sogar noch geblinkt bis zum Geht nicht mehr....

Hier wieder eine Sache, die ich absolut gar nicht nachvollziehen kann. Wieso wurde so ein Gesetz bitte verabschiedet?
Opposition und Jungliberale rebellieren gegen Meldegesetz
Darf der Staat Handel mit persönlichen Daten seiner Bürger treiben? Die Regierung findet: ja. Und hat in der vergangenen Woche im Bundestag eine entsprechende Novelle des Meldegesetzes verabschiedet. Doch jetzt regt sich Widerstand in der Opposition - und selbst der FDP-Nachwuchs zeigt sich "enttäuscht".
http://www.sueddeutsche.de/digital/verk ... -1.1405366
#1125440
The Rock hat geschrieben:Wieso wurde so ein Gesetz bitte verabschiedet?
Aus Blindheit. Meine Petition dazu, ist schon vor Tagen raus. Mit dem Anliegen das entweder ganz zu streichen, oder in eine vorab zu erteilende ausdrückliche Zustimmung vom Betroffenen umzukehren. Mittlerweile kommt das auch immer mehr in die Medien und wird wahrgenommen. Das wird wohl im Bundesrat hängen bleiben. Wenn nicht, sind Klagen schon so gut wie sicher.
von The Rock
#1125441
Das Wort Blindheit höre ich gerade oft. :D

Die Frage ist eher, welchem Zweck das Gesetz laut BR erfüllt? Ich habe davon natürlich auch schon früher erfahren, aber das hörte sich für mich zu letzt so phantastisch an, dass ich innerlich schon gar nicht mehr daran geglaubt habe, dass es durch kommt...?!
Ich meine, das kann man doch keinem normalen Menschen erklären. Was sagen eigentlich CDU Wähler dazu? Meldet euch mal!!!!
#1125449
The Rock hat geschrieben:Die Frage ist eher, welchem Zweck das Gesetz laut BR erfüllt?
Das musst diejenigen Fragen, die das ganze ausgearbeitet haben, bzw. die Lobbyvertreter, welche bei denen zum Kaffee saßen. Reine Wirtschaftsinteressen.
The Rock hat geschrieben:Ich habe davon natürlich auch schon früher erfahren, aber das hörte sich für mich zu letzt so phantastisch an, dass ich innerlich schon gar nicht mehr daran geglaubt habe, dass es durch kommt...?!
Wundert mich nicht, weil der Verbraucherschutz in dem Punkt sowieso schon ewig gegen null tendiert. Robinsonlisten wurden nie zur Streichung genutzt, sondern als Quelle missbraucht. Aus diesen Datenbanken kommst du nicht heraus. Du kannst dich zwar irgendwo und irgendwie beschweren. Nur dazu musst den Störer konkret benennen können. Das kannst du aber nur in den wenigsten Fällen.
#1125650
Frau Familienministerin Schröder schlägt eine Ausgangssperre für Jugendliche unter 16 vor ...

Mal ganz von der Idee abgesehen ... der Vorschlag hat schon wieder so viele Ausnahmen, wer soll das denn Kontrollieren:

Grundsatz: Jugendliche unter 16 müssen ein Konzert oder eine Veranstaltung verlassen
- Wenn: Dort Alkohol ausgeschenkt wird
-- Jedoch nur: Wenn bereits 20 Uhr überschritten wurde
--- Ausnahme: Die Eltern sind mit anwesend

Als ob Jugendliche ein Konzert bräuchten, um sich zu besaufen. Der Staat sollte wissen, wo er sich nicht einzumischen hat. Finde das schon ein gutes Stück zu weit. Aber das wird eh nicht umgesetzt werden.
#1125653
TIMBO hat geschrieben:Frau Familienministerin Schröder schlägt eine Ausgangssperre für Jugendliche unter 16 vor ...

Mal ganz von der Idee abgesehen ... der Vorschlag hat schon wieder so viele Ausnahmen, wer soll das denn Kontrollieren:

Grundsatz: Jugendliche unter 16 müssen ein Konzert oder eine Veranstaltung verlassen
- Wenn: Dort Alkohol ausgeschenkt wird
-- Jedoch nur: Wenn bereits 20 Uhr überschritten wurde
--- Ausnahme: Die Eltern sind mit anwesend

Als ob Jugendliche ein Konzert bräuchten, um sich zu besaufen. Der Staat sollte wissen, wo er sich nicht einzumischen hat. Finde das schon ein gutes Stück zu weit. Aber das wird eh nicht umgesetzt werden.
Ich dachte eigentlich, dass das schon längst so umgesetzt werden würde. :lol:
Aber wie du schon sagst, ein bestimmtes Gesetz ändert nicht im geringsten das, was diese Regelung zu verhindern versucht.
#1125654
acid_junky hat geschrieben:
TIMBO hat geschrieben:Frau Familienministerin Schröder schlägt eine Ausgangssperre für Jugendliche unter 16 vor ...

Mal ganz von der Idee abgesehen ... der Vorschlag hat schon wieder so viele Ausnahmen, wer soll das denn Kontrollieren:

Grundsatz: Jugendliche unter 16 müssen ein Konzert oder eine Veranstaltung verlassen
- Wenn: Dort Alkohol ausgeschenkt wird
-- Jedoch nur: Wenn bereits 20 Uhr überschritten wurde
--- Ausnahme: Die Eltern sind mit anwesend

Als ob Jugendliche ein Konzert bräuchten, um sich zu besaufen. Der Staat sollte wissen, wo er sich nicht einzumischen hat. Finde das schon ein gutes Stück zu weit. Aber das wird eh nicht umgesetzt werden.
Ich dachte eigentlich, dass das schon längst so umgesetzt werden würde. :lol:
Aber wie du schon sagst, ein bestimmtes Gesetz ändert nicht im geringsten das, was diese Regelung zu verhindern versucht.
Naja, bisher gilt doch unter 18 bis Mitternacht, und das nur in Diskotheken. Total lachhaft :lol:
#1125655
Jugendlichen unter 16 ist ohne Personen- oder Erziehungsberechtigte Begleitung der Zutritt zu Veranstaltungen schon immer Verboten. Ausnahmen sind Veranstaltungen von Trägern der Jugendhilfe etc. und auch sonst sind Ausnahmen möglich.

Da wird also nichts verschärft, sondern eher gelockert, wenn dort kein Alkohol ausgeschenkt wird.
#1125676
TIMBO hat geschrieben:Dann frag ich mich wiederum, was dann der Vorschlag überhaupt soll, wenn er nix ändert.
Es so aussehen lassen, als ob man etwas anpackt oder da läuft wieder irgendetwas anderes, von dem man ablenken möchte.

Ein Beispiel aus der gleichen Kategorie ist doch z.B. der Vorschlag mit Tempo 30 in der geschlossenen Ortschaft. Seit Jahren wird doch bereits alles abseits der Vorfahrtstraßen in 30er oder gleich in verkehrsberuhigte Zonen umgebaut. Das ist lange Realität. Auch 60er und 70er Abschnitte gibt es bereits innerorts auf den passen Abschnitten. Der Vorschlag bewirkt also auch null, außer das man dann tausende 30er Zonen Schilder entsorgen und tausende 50er Schilder für Vorfahrtstraßen neu anschaffen und aufstellen muss. Muss man nicht verstehen, ist aber so.
#1125690
Quotentreter hat geschrieben: Ein Beispiel aus der gleichen Kategorie ist doch z.B. der Vorschlag mit Tempo 30 in der geschlossenen Ortschaft. Seit Jahren wird doch bereits alles abseits der Vorfahrtstraßen in 30er oder gleich in verkehrsberuhigte Zonen umgebaut. Das ist lange Realität.
Ist das so? Zugegeben, ich wohn an ner 30er Zone, aber das ist eher der Enge der Straße und der Einbahnstraßen geschuldet. Dass 30er Zonen aber massenweise gebaut würden, kann ich so nicht bestätigen. Davon abgesehen kannst du doch in der Stadt dank Verkehr ohnehin nicht wirklich rasen. Naja.
#1125695
Das ist hier weit und breit seit einigen Jahren, bis auf wenige winzige Ausnahmen, komplett so. Da wurde links und rechts der Vorfahrtstraßen 30 Zone aufgestellt und das gilt dann für sämtliche Wohngebiete. In abgelegenen Gemeinden steht die 30 Zone gleich direkt hinter dem Ortseingang, da gilt es für die gesamte Ortslage.

Du wohnst in Chemnitz oder? Dort ist zwar Maxspeed noch nicht überall erfasst, aber man sieht das man dort genauso vorgeht (grüne Straßen) http://www.itoworld.com/map/124#lat=50. ... 68&zoom=13
#1125745
Quotentreter hat geschrieben:Das ist hier weit und breit seit einigen Jahren, bis auf wenige winzige Ausnahmen, komplett so. Da wurde links und rechts der Vorfahrtstraßen 30 Zone aufgestellt und das gilt dann für sämtliche Wohngebiete. In abgelegenen Gemeinden steht die 30 Zone gleich direkt hinter dem Ortseingang, da gilt es für die gesamte Ortslage.

Du wohnst in Chemnitz oder? Dort ist zwar Maxspeed noch nicht überall erfasst, aber man sieht das man dort genauso vorgeht (grüne Straßen) http://www.itoworld.com/map/124#lat=50. ... 68&zoom=13

Hm gut. Wenn man es so in der Übersicht sieht, macht es schon den Eindruck.
#1125764
vicaddict hat geschrieben:Hm gut. Wenn man es so in der Übersicht sieht, macht es schon den Eindruck.
Macht nicht nur den Eindruck, ist fast überall wirklich so. Und mir ist das auch nicht durchs fahren selbst aufgefallen, da fährt man ja nie eine ganze Ortschaft ab, sondern weil ich an der Datenerhebung zur Grundlage dieser Karte mitgewirkt habe. Und da merkt man erst einmal, wie weit ausgedehnt diese Zonen mittlerweile sind. Deshalb musste ich bei diesem Vorschlag auch erst einmal lachen, weil es verkehrstechnisch wirklich absolut nichts bringt und nur ein Konjunkturpaket für Hersteller von Schildern und Bauhöfe wäre, dessen Kosten die Kommunen ausbaden müssten.
TIMBO hat geschrieben:Naja, traurig aber war ...
Gewollt und legal. Die Sitzung war am Tag des EM Finales, natürlich rein zufällig. Könnte man drüber lachen, wenn das nicht der BT wäre, der hier für uns wichtige Entscheidungen trifft.
TorianKel77 hat geschrieben:Das bei Lesungen, etc. meist nur ne Handvoll da ist, kann ich noch verstehen. Aber bei den Abstimmungen brauch man doch sicher ne Mindestanzahl, oder übersehe ich etwas ?
Muss dort irgendwo in den Satzungen und Ordnungen stehen, ich weiß jetzt nicht in welcher. Wahrscheinlich hat der BT aber das Recht mit entsprechender Mehrheit so etwas für sich selbst festzusetzen. Ich kenne das nur aus dem Vereinsrecht und das man es da auch selber festlegen kann. Wir machen Abstimmungen auch ohne festgeschriebene Mindestanzahl, weil von 77 am Jahresende auch nur maximal 20 kommen. Wir machen das, weil wir sonst irgendwann handlungsunfähig wären, der BT nutzt das gerne für solche Geschichten.
#1125771
TorianKel77 hat geschrieben:Das bei Lesungen, etc. meist nur ne Handvoll da ist, kann ich noch verstehen. Aber bei den Abstimmungen brauch man doch sicher ne Mindestanzahl, oder übersehe ich etwas ?
Laut der Geschäftsordnung des Bundestagas (GOBT), §45:
(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
Ich weiß aber nicht, wer da klageberechtigt ist, um so einen Beschluss anzufechten.
#1125772
Jetzt war das ganze ja auch die zweite und dritte Lesung (zwei Lesungen in 57 Sekunden :lol: ). Vielleicht gilt die Mindestzahl ja nur bei der ersten. Aber ehrlich gesagt, das hab ich alles anscheinend wieder weit aus meinem Gedächtnis verdrängt.
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