- Mo 12. Feb 2007, 18:50
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Geteilte Reaktionen auf Mohnhaupt-EntscheidungQuelle: ard.de
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Stuttgart, die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt vorzeitig aus der Haft zu entlassen, hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Viele Politiker lobten den Beschluss als folgerichtiges Handeln der Justiz. Kritik kam von Seiten der CSU und der Gewerkschaft der Polizei.
Politiker von SPD, FDP und den Grünen begrüßten die Entscheidung, nach der Mohnhaupt Ende März nach 24 Jahren auf Bewährung freikommen wird. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte, das Stuttgarter Oberlandesgericht habe nach "Recht und Gesetz" entschieden. Der Rechtsstaat sei kein "rächender Staat", sondern sehe für alle Verbrecher unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit vor, dass der Rest einer Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden könne. Auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wertete Mohnhaupts vorzeitige Entlassung als richtige Entscheidung des Gerichts. Dafür gebe es eine eindeutige Rechtsgrundlage. Die RAF sei damals eine hochkriminelle und gefährliche Organisation gewesen. Die Frage, ob heute noch eine Gefahr von Mohnhaupt ausgehe, sei verneint worden. Die Bundesvorsitzende der Grünen, Claudia Roth, sieht in der Entscheidung ein "starkes Signal der Aussöhnung". Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart demonstriere "Stärke und Kraft des Rechtsstaates".
Mögliches Gefahrenpotenzial
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, erklärte dagegen, es bleibe ein Gefühl der Bitterkeit. Die RAF-Terroristen hätten zehn Polizisten ermordet. Obwohl die Haftentlassung den Regeln des Strafgesetzbuches folge und der Richter-Spruch zu akzeptieren sei, werde man diese Morde nicht vergessen. Der frühere Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Hans-Ludwig Zachert, sieht in Mohnhaupts Freilassung eine mögliche Gefahr. "Mohnhaupt ist der Typ der Rädelsführerin, und wenn sie - wann auch immer - mit Klar gemeinsam in Freiheit ist, kann sich daraus ein Gefahrenpotenzial entwickeln", sagte er der Mainzer "Allgemeinen Zeitung". Weder Mohnhaupt noch Christian Klar seien jemals von ihren Taten abgerückt. Auch die CSU-Politiker Edmund Stoiber und Günther Beckstein kritisierten den Beschluss. Mohnhaupt habe weder Zeichen der Reue gezeigt, noch sich bei den Hinterbliebenen der Opfer entschuldigt.
Richter: Rechtliche Voraussetzungen sind erfüllt
Die heute 57-jährige Mohnhaupt darf nach der Entscheidung die bayerische Justizvollzugsanstalt Aichach am 27. März verlassen. Zur Begründung erklärten die OLG-Richter: "Der Senat hat entschieden, dass unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Aussetzung zur Bewährung verantwortet werden kann." Es gebe keine Anhaltspunkte für eine "fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten". Dabei betonten die Richter, dass es sich bei der vorzeitigen Haftentlassung nicht um eine Entscheidung im Gnadenweg, sondern um eine an gesetzliche Voraussetzungen gebundene richterliche Entscheidung handelt. Mohnhaupt wird nach der Entlassung unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt und erhält verschiedene Auflagen. Fünf Jahre lang ist sie dann nur auf Bewährung in Freiheit.
Wegen zahlreicher Morde verurteilt
Mohnhaupt war 1985 unter anderem wegen Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Dresdner-Bank-Vorstandssprecher Jürgen Ponto, Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer und sechs weiteren Menschen zu fünf Mal lebenslänglich verurteilt worden. Sie galt bis zu ihrer Festnahme im November 1982 als Kopf der "zweiten Generation" der Rote Armee Fraktion (RAF).
Aus den Reihen der RAF sitzen auch noch Christian Klar, Eva Haule und Birgit Hogefeld im Gefängnis. Bundespräsident Horst Köhler prüft derzeit, ob Klar begnadigt werden kann, bevor seine auf 26 Jahre festgesetzte Mindestverbüßungsdauer Anfang 2009 zu Ende ist. Er gehörte seit Mitte der 70er Jahre zum inneren Führungszirkel der RAF und war Mohnhaupts Hauptkomplize bei der Schleyer-Entführung. Er sitzt derzeit im Bruchsaler Gefängnis.
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