Wolpers hat geschrieben:
Sollte das Verbot beschlossen werden, wird es das nächste Gesetz sein, das vom Verfassungsgericht geprüft wird. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass es gekippt wird:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... ueber.html
Die Stimmung in der Szene sei derzeit abwartend, so der Betreiber. „Natürlich redet man.“ Europas größter Paintball-Vertrieb Max-Sport, der 700 Leute beschäftigt, habe schon den Gang vors Verfassungsgericht angekündigt.
Wolpers, theoretisch dürfte dieser Schwachsinn wenig Bestand haben:
Mit der Verschärfung des Waffenrechts wollen die Koalitionsparteien vor der Bundestagswahl noch schnell beim Wähler punkten. Dabei wollen sie auch bestimmte Freizeitbeschäftigungen verbieten lassen. Dummerweise haben Gerichte solche Verbote in der Vergangenheit für rechtswidrig erklärt – die Bundesregierung scheint die Urteile noch nicht zu kennen. Es gibt gute Gründe dafür und sicherlich auch Gründe dagegen. Im umfassenden Katalog der geplanten Änderungen findet sich neben den verdachtsunabhängigen Kontrollen von Waffenbesitzern nun auch das angestrebte Verbot von Spielen wie Paintball oder Laserdrome.
Dabei werde "das Töten simuliert", begründete der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) das geplante Verbot. Seit dem Amoklauf in Winnenden sind Extremsportarten mit Waffen der Politik ein Dorn im Auge. Sowohl bei Paintball, auch "Gotcha" genannt, als auch bei Laserdrome treten zwei gegnerische Teams entweder in Hallen oder auf Outdoor-Feldern gegeneinander an. Das Spiel hat die gleichen Regeln wie "Völkerball" oder "Räuber und Gendarm". Doch anstelle des Völkerballs wird es mit realistischen Laserpistolen oder Farbkügelchen gespielt.
Man kann solche Spiele durchaus gut oder schlecht finden. Aber bevor man gesetzliche Verbote beschließt, muss man zumindest die derzeitige Rechtslage kennen – sonst kann viel Ärger drohen. Das Paintball-Spiel darf nämlich nach derzeitiger Rechtsprechung deutscher Verwaltungsgerichte nicht verboten werden. Mit einem Urteil vom 31. Januar 2007 (Az. 14 K 2097/03) hat die für das Polizeirecht zuständige 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden eine entsprechende Ordnungsverfügung der Stadt Bautzen aufgehoben. Der Sachverhalt: Die Klägerin betreibt gewerblich eine Freizeit- und Sporthalle auf dem Gebiet der beklagten Stadt, in der sie auch die Sportarten "Speedball", "Paintball" und "Sub-Air" anbietet. Mit Ordnungsverfügung vom 26. August 2002 untersagte die Beklagte der Klägerin, dort die Gelegenheit dafür zu bieten, dass mit Waffen oder Schussgeräten Farbmarkierungskugeln auf Menschen geschossen werden.
Den Widerspruch der Klägerin gegen diese polizeirechtliche Verfügung hatte das Landratsamt Bautzen mit Widerspruchsbescheid vom 19. März 2003 zurückgewiesen. Die Behörden waren in ihren Bescheiden – wie jetzt die Koalitionsparteien der Bundesregierung – davon ausgegangen, dass es gegen die Menschenwürde verstoße, mit realitätsnahen Waffen im Rahmen eines Kampfspiels auf Menschen zu schießen.
Dem gewerblichen Unterhaltungsspiel wohne eine Tendenz zur Bagatellisierung von Gewalt bei. Hiergegen war die Klägerin, die bereits einstweiligen Rechtsschutz erhalten hatte (Beschluss vom 28.1.2003, 14 K 2777/02) mit ihrer Klage erfolgreich. Die Richter kamen zur Auffassung, dass die für ein solches Verbot vom Polizeigesetz verlangte "Gefahr für die öffentliche Ordnung" nicht vorliegt. Der bloße Verdacht, dass das angebotene Verhalten später einer entwürdigenden Behandlung von Menschen Vorschub leiste, könne noch nicht die von den Behörden angenommene Verletzung der Menschenwürde darstellen. Ein entsprechender Wirkungszusammenhang zwischen dem Spiel und der Ausübung von Gewalt sei nicht belegt. Das Spiel selbst verletze weder Wertmaßstäbe des Grundgesetzes noch den gesellschaftlichen Wertekonsens. Das ist eines von mehreren gleichlautenden Urteilen, die man im Bundestag nicht zu kennen scheint.
Quelle: Udo Ulfkotte, Kopp Verlag
Ob man die Quelle nun mag oder nicht, aber Tatsachen bleiben ja nun mal Tatsachen.