- Mi 17. Feb 2010, 19:37
#780904
So nun hat der gute Horst also doch noch seine Unterschrift darunter gesetzt
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 33180.html
"keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten"
Alles klar, da hat wohl jemand sehr gründlich geprüft, ich denke mal Karlsruhe wird die Sache ein bisschen anders sehen.
"Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft."
Was soll der Käse? Jetzt wird ein Gesetz verabschiedet weil man ja verspricht es so nicht zu verwenden? Sind die jetzt völlig neben der Spur?
"Daraufhin hatte das Bundeskanzleramt Köhler mitgeteilt, dass sie die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Websperren nicht weiterverfolgen und stattdessen den Versuch, Kinderpornos auf den Servern direkt zu entfernen, gesetzlich festschreiben wollen."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 33499.html
Ich bin echt mal gespannt wie das Ganze endet. Den Arsch in der Hose zu haben es für ungültig zu erklären wird man denke ich nicht haben.
Im übrigen die Anhörung von Franziska Heine (Initiatorin der Online-Petition "Titel Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten") vor dem Bundestag aufgrund der Petition ist erst am 22.02.10. Da sieht man mal wie ernst diese Online-Petitionen genommen werden :roll:
Es wird endlich Zeit, dass Gesetze bei denen im Vorfeld schon schwere Bedenken bezüglich der Verfassungskonformität bestehen nicht so einfach umgesetzt werden können. Die normalen Entscheidungskremien haben hier ja mal auf der ganzen Linie versagt.
Wenn das Gesetz jetzt erst einmal umgesetzt wird ist es fast schon zu spät, die Infrastuktur ist dann jedenfalls schon da.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 33180.html
"keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten"
Alles klar, da hat wohl jemand sehr gründlich geprüft, ich denke mal Karlsruhe wird die Sache ein bisschen anders sehen.
"Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft."
Was soll der Käse? Jetzt wird ein Gesetz verabschiedet weil man ja verspricht es so nicht zu verwenden? Sind die jetzt völlig neben der Spur?
"Daraufhin hatte das Bundeskanzleramt Köhler mitgeteilt, dass sie die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Websperren nicht weiterverfolgen und stattdessen den Versuch, Kinderpornos auf den Servern direkt zu entfernen, gesetzlich festschreiben wollen."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 33499.html
Ich bin echt mal gespannt wie das Ganze endet. Den Arsch in der Hose zu haben es für ungültig zu erklären wird man denke ich nicht haben.
Im übrigen die Anhörung von Franziska Heine (Initiatorin der Online-Petition "Titel Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten") vor dem Bundestag aufgrund der Petition ist erst am 22.02.10. Da sieht man mal wie ernst diese Online-Petitionen genommen werden :roll:
Es wird endlich Zeit, dass Gesetze bei denen im Vorfeld schon schwere Bedenken bezüglich der Verfassungskonformität bestehen nicht so einfach umgesetzt werden können. Die normalen Entscheidungskremien haben hier ja mal auf der ganzen Linie versagt.
Wenn das Gesetz jetzt erst einmal umgesetzt wird ist es fast schon zu spät, die Infrastuktur ist dann jedenfalls schon da.
Zuletzt geändert von Crenshaw am Do 18. Feb 2010, 19:39, insgesamt 1-mal geändert.