RickyFitts hat geschrieben:
Das Gericht hat in diesem Fall seinen Aufgabenbereich überschritten. Die zitierten Äußerungen klingen für mich auch voreingenommen und nach einem "Wir können es ihm nur nicht nachweisen", was für eine öffentliche Person wie Kachelmann und im ganzen Medienrummel dieses Prozesses nachhaltig schädigend sein kann. So wird ihm nun trotz Freispruchs ewig das vom Gericht drangeklepte "vielleicht doch" anhaften. Zu den Folgen so eines Stigmas kann man ja gerne mal Andreas Türck befragen. Das ist ein schlimmer Karrierekiller, der massive finanzielle Einbußen auslösen kann und das auf grund von falschen oder zumindest nicht ausreichend belegbaren Anschuldigungen.
Das ist bei einem Freispruch, der nur aufgrund nicht erwiesener Schuld, nicht aufgrund erwiesener Unschuld ergeht, eine völlig normale Begründung. Natürlich wird er freigesprochen, weil man ihm "nichts nachweisen kann", das ist doch so oder so jedem klar. Das Gericht hat hier überhaupt nichts "überschritten", und das weiß der Anwalt als erfahrener Verteidiger auch. Aber er versucht halt, möglicst öffentlichkeitswirksam aus einem Freispruch "zweiter Klasse" einen lupenreinen Freispruch zu machen und nochmal zu betonen, daß Kachelmann eigentlich doch ein Justizopfer ist.
Ob er ihm damit allerdings einen Gefallen tut, halte ich für mehr als fraglich...
Natürlich wird ihm das ewig anhängen - aber das kann man nicht dem Gericht vorwerfen, sondern bestenfalls den Medien und, falls sie tatsächlich gelogen hat, auch dem "Opfer"...

Wir sind alle am Borsigplatz geboren...