- Do 9. Jun 2011, 15:51
#992126
Ich habe mir gerade die Augen gerieben, was ich von eueren Juristen lesen musste.
„Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist.Aha. Er sagt also, dass der Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. OK. Wir reden hier aber über Streamingdienste, die aktuelle Kinofilme anbieten und dafür keine Rechte besitzen. Wie, das ist nicht rechtswidrig, das zu sehen? kursiv = verbessert
Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird,“ erklärte der Jurist.Wenn ich etwas streame, wird immer eine Kopie auf dem PC übertragen. Zwar hat man keine Datei am Schluss im Ordner liegen, aber der Film wurde komplett auf die Festplatte gepuffert. Beim Anschauen von Streams wird IMMER eine Kopie des Streams auf den eigenen Rechner hergestellt.
ob schon diese flüchtige Kopie im RAM des Computers oder die kurze temporäre Kopie auf der Platte, die nach Abspielen des Films automatisch gelöscht wird, eine illegale Kopie sein kannHier sagt er es sogar: Es existiert eine Kopie des Films im RAM. Warum soll die nicht illegal sein? Oder heißt das: "Hangover 2" auf der Festplatte ist illegal, im RAM aber legal?
Zuletzt geändert von Blackadder am Do 9. Jun 2011, 16:10, insgesamt 1-mal geändert.