"(1) Mit toten Einfriedigungen ist gegenüber Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt werden, ein Grenzabstand von 0,50 m einzuhalten. Ist die tote Einfriedigung höher als 1,50 m, so vergrößert sich der Abstand entsprechend der Mehrhöhe, außer bei Drahtzäunen und Schranken.
(2) Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedigungen - außer Drahtzäunen und Schranken - ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht." - WTF??
Was für ein besch*** Leben müssen bitte Leute haben, die auf solchen Grundlagen ihre Nachbarschaft terrorisieren?? :roll:
Weil ein Nachbar eines Hauses, das wir verwalten, anscheinend den ganzen Tag nichts zu tun hat, darf ich mich jetzt mit dem "Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg" beschäftigen - ich bin ja begeistert

Erwachsene Leute brauchen allen Ernstes Vorschriften, wie hoch Hecken, Zäune etc sein dürfem - und wehe, die Hecke vom Nachbarn wächst 3 cm zu hoch - dann schaltet man aber sofort einen Anwalt ein, da muss es doch ein Gesetz geben, den Sauhund verklagen wir!


Wir sind alle am Borsigplatz geboren...