Supernatural hab ich gestern schon gesehen...
Grad läuft nebenher das KoQ-Special, danach das Finale und TV Total...
Corinna87 hat geschrieben:Ich überlege, ob ich noch in die Badewanne gehen soll...Auf diese Frage lässt sich leicht antworten: ja, ein Bad ist immer drin. Baden ist mein liebstes Hobby
Dr. Poffel hat geschrieben:Wer hat dir diesen Namen gegeben? :roll:Corinna87 hat geschrieben:Ich überlege, ob ich noch in die Badewanne gehen soll...Auf diese Frage lässt sich leicht antworten: ja, ein Bad ist immer drin. Baden ist mein liebstes Hobby
DarkGiant hat geschrieben:Ich weiß noch, wie du vor Monaten sagtest, dass damals sei deine letzte Namensaenderung gewesen..Ich bitte dich diese Diskussion per PN mit mir weiterzuführen. das gehört hier nicht hin udn geht niemanden was an
Langsam wirds doch laecherlich, wieso darf man sich geschaetzte 7984376473 mal umbenennen?
Der Streber hat geschrieben:Welcher Admin war das denn schon wieder :lol: :roll:ich wollte ja Prof. Dr. Poffel
Aber, ehrlich POFFEL, dieser Name ist ...
:lol:
Revo hat geschrieben:Warum nicht "Sexualtherapeut Dr. med. Uwe Poffel"?Ich mag dich trotzdem*
Ich war's übrigens nicht. Ich ändere keine Nicks mehr von Leuten, die ich dämlich finde...
vicaddict hat geschrieben:Um nochmal auf die Frage mit dem Pizza-Service zurückzukommen, ein Kumpel und ich halten da noch einen regionalen Rekord. Seit gefühlten 3 Monaten warten wir auf unsere Lieferung und jeden Tag werden es mehr. Die haben uns einfach vergessen damals *schnüff*Musst da mal anrufen: " Wo bleibt die Pizza ? "
§ 132a StGB "Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen"
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Der Streber hat geschrieben:Ich würd das mal so lassen. Mal gucken wann es jemandem auffällt :lol: