- Do 30. Mai 2013, 13:48
#1251147
fernsehfreak36 hat geschrieben:Warum sollte es das?rosebowl hat geschrieben:Und was ist eher im Sinn des Opferschutzes? Wenn es nur dieses eine Opfer gibt und man den Täter dann richtig "behandelt", oder wenn man ihn einbuchtet und er nach der Entlassung rückfällig wird?Was heißt hier "nur"? Außerdem die Kuscheljustiz garantiert auch nicht das ein Täter wieder straffällig wird. Im Falle des vierzehnjährigen wäre wohl Jugendknast genau das Richtige. Ein paar Monate Jugendknast, wird ihn wohl wieder in die richtige Spur bringen.