- Do 7. Apr 2016, 13:26
#1466212
Halte ich für Unsinn, ich sehe keinen Grund, warum juristische Laien grundsätzlich nicht über juristische Angelegenheiten reden sollten. Klar, sehr oft werden sie dabei aufgrund ihrer fehlenden Sachkompetenz Fehleinschätzungen äussern - aber da sie im Endeffekt eben eh nichts zu entscheiden haben, sehe ich da normalerweise auch kein Problem.
Mir erscheint das irgendwie eher als Versuch, die Debatte darüber zu unterbinden.
Die Staatsanwaltschaft muss und wird nur dann Ermittlungen einleiten, wenn sie tatsächliche Anhaltspunkte für die angezeigten Straftaten sieht. Erst dann redet man von einem "Anfangsverdacht", der Eingang einer Anzeige gilt noch nicht automatisch als Anfangsverdacht. Würde bspw. eine Anzeige eingehen, dass Böhmermann in Wahrheit eine verschimmelte Semmel vom Planeten Melmac ist und die Menschheit versklaven möchte, so würde die Staatsanwaltschaft trotz Eingang einer entsprechenden Anzeige keine Ermittlungen einleiten.
So gesehen ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durchaus ein gewisses leichtes Indiz, aber erst einmal halt nicht mehr und nicht weniger.
Im konkreten Fall scheint die Beweis-/Indizienlage allerdings noch viel ausgeprägter sein, da sind sich die Juristen (zumindest nach allen Berichten, die ich bisher gelesen habe) wohl ziemlich einig, dass Jan den besagten Straftatbestand ziemlich eindeutig erfüllt hat.
Von den entsprechenden Strafgesetzbuch-Paragraphen halte ich persönlich zwar herzlich wenig, und kann daher sehr gut verstehen, wenn Andere Jans Verhalten jetzt eher für eine Lapalie halten, aber:
Die derzeit geltende Rechtslage sieht das nun mal ziemlich eindeutig anders. Die öffentliche Diskussion über den Fall führt vielleicht dazu, dass man derart unsägliche Paragraphen wie auch den §90 StGB endlich ganz abschafft - das wäre mir persönlich jedenfalls deutlich lieber, als das Thema einfach kleinzureden und bei Jan Gnade vor Recht ergehen zu lassen, während der nächste, weniger prominente Bürger für ein vergleichbares Vergehen verurteilt wird.
baumarktpflanze hat geschrieben:Es bringt herzlich wenig, über Schuld oder Strafbarkeit zu sprechen und über eventuelle Konsequenzen zu spekulieren. Darüber haben wir als Laien eh nicht zu entscheiden.Nach der Logik dürfte im Grunde aber doch Niemand ausser professionellen Juristen über Schuld und Strafbarkeit reden, einschliesslich Journalisten, die über Strafverfahren berichten.
Halte ich für Unsinn, ich sehe keinen Grund, warum juristische Laien grundsätzlich nicht über juristische Angelegenheiten reden sollten. Klar, sehr oft werden sie dabei aufgrund ihrer fehlenden Sachkompetenz Fehleinschätzungen äussern - aber da sie im Endeffekt eben eh nichts zu entscheiden haben, sehe ich da normalerweise auch kein Problem.
Mir erscheint das irgendwie eher als Versuch, die Debatte darüber zu unterbinden.
baumarktpflanze hat geschrieben:Allein die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet hat, ist ebenso noch kein Indiz für irgendeine Schuld oder einer Strafbarkeit, denn die Staatsanwaltschaft muss nunmal, weil es entsprechende Anzeigen von Privatpersonen gab, Ermittlungen einleiten und einem entsprechenden Anfangsverdacht nachgehen.Sorry, aber das stimmt so schlicht nicht, bzw. ist zumindest extrem irreführend:
Die Staatsanwaltschaft muss und wird nur dann Ermittlungen einleiten, wenn sie tatsächliche Anhaltspunkte für die angezeigten Straftaten sieht. Erst dann redet man von einem "Anfangsverdacht", der Eingang einer Anzeige gilt noch nicht automatisch als Anfangsverdacht. Würde bspw. eine Anzeige eingehen, dass Böhmermann in Wahrheit eine verschimmelte Semmel vom Planeten Melmac ist und die Menschheit versklaven möchte, so würde die Staatsanwaltschaft trotz Eingang einer entsprechenden Anzeige keine Ermittlungen einleiten.
So gesehen ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durchaus ein gewisses leichtes Indiz, aber erst einmal halt nicht mehr und nicht weniger.
Im konkreten Fall scheint die Beweis-/Indizienlage allerdings noch viel ausgeprägter sein, da sind sich die Juristen (zumindest nach allen Berichten, die ich bisher gelesen habe) wohl ziemlich einig, dass Jan den besagten Straftatbestand ziemlich eindeutig erfüllt hat.
baumarktpflanze hat geschrieben:Insofern ist es schon bemerkenswert, welche diplomatischen Verwicklungen eine Nischensendung auslöst, die auf die Debatte über einen anderen Beitrag in einer anderen Nischensendung (über-)reagiert hat. Oder um es mit BungaBunga zu sagen: Sehr absurd.Verstehe ich nicht, was genau soll denn daran absurd sein? Böhmermann hat nach aktueller Beweislage ziemlich eindeutig einer Straftat schuldig gemacht, deren Höchststrafmass mehrere Jahre Freiheitsentzug vorsieht. Das ist doch Grund genug, um über das Thema zu reden.
Von den entsprechenden Strafgesetzbuch-Paragraphen halte ich persönlich zwar herzlich wenig, und kann daher sehr gut verstehen, wenn Andere Jans Verhalten jetzt eher für eine Lapalie halten, aber:
Die derzeit geltende Rechtslage sieht das nun mal ziemlich eindeutig anders. Die öffentliche Diskussion über den Fall führt vielleicht dazu, dass man derart unsägliche Paragraphen wie auch den §90 StGB endlich ganz abschafft - das wäre mir persönlich jedenfalls deutlich lieber, als das Thema einfach kleinzureden und bei Jan Gnade vor Recht ergehen zu lassen, während der nächste, weniger prominente Bürger für ein vergleichbares Vergehen verurteilt wird.
If we don't believe in freedom of expression for people we despise, we don't believe in it at all.