- So 26. Jul 2009, 21:35
#697982
du hast es zu anfang ja selbst gesagt: "zur vorbeugung von straftaten". hab das gefühl, hioer wird garnicht für wahr genommen, dass das heimliche mitfilmen nunmal eine straftat ist.
ich will es ja garnicht gut heißen (das überwachen im kino). ich könnte auch gut und gerne drauf verzichten. nur nachfolziehen kann ich diesen schritt. und man kann ja nicht sagen, weil es "nur" 100 sind, statt die 10.000 bei den z.b. busrandalen, wäre es im kino deshalb nicht angebracht. es kommt doch auf die gesamtsumme an. und die "nur" 100 verursachen einen weitaus größeren schaden als die 10.000, die im bus nen sitz kaputt machen. und wenn es nicht durch die kino-ausbleiber passiert, dann spätestens bei dem kauf der dvd's. man kann doch keine grenze ziehen und sagen, wenn es weniger als z.b. 1.000 leute sind, fangen wir erst garnicht an, zu überprüfen. was wär denn da für ne logik. dann könnte ja auch der staat sagen, wir verfolgen die leute erst ab 1.000 runtergeladenen filmen und alles darunter ist uns egal. so funktionierts auch nit!
ich will es ja garnicht gut heißen (das überwachen im kino). ich könnte auch gut und gerne drauf verzichten. nur nachfolziehen kann ich diesen schritt. und man kann ja nicht sagen, weil es "nur" 100 sind, statt die 10.000 bei den z.b. busrandalen, wäre es im kino deshalb nicht angebracht. es kommt doch auf die gesamtsumme an. und die "nur" 100 verursachen einen weitaus größeren schaden als die 10.000, die im bus nen sitz kaputt machen. und wenn es nicht durch die kino-ausbleiber passiert, dann spätestens bei dem kauf der dvd's. man kann doch keine grenze ziehen und sagen, wenn es weniger als z.b. 1.000 leute sind, fangen wir erst garnicht an, zu überprüfen. was wär denn da für ne logik. dann könnte ja auch der staat sagen, wir verfolgen die leute erst ab 1.000 runtergeladenen filmen und alles darunter ist uns egal. so funktionierts auch nit!