- Di 23. Mär 2010, 18:25
#797692
das ist doch mal ein Urteil!
Jetzt fällte das Hamburger Landgericht ein Hammerurteil: Der Rapper habe in 13 Titeln sogenannte „urheberrechtlich geschützte Tonfolgen“ aus der Musik von Dark Sanctuary benutzt, hintereinander kopiert und einen neuen Text darüber gelegt.quelle: http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/mu ... etigt.html
Bushido wurde zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, dessen Höhe sich erst ergibt, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf offengelegt sind.
Damit nicht genug: Bushidos Label „ersguterjunge“ und seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland dürfen elf CDs, auf denen die 13 Titel vorkommen, nicht mehr verkaufen. Außerdem müssen sie die betroffenen Tonträger zurückrufen und vernichten. Der Rückruf betrifft aber nicht die Käufer direkt, sondern nur an Händler ausgelieferten Alben und Singles sowie Sampler (u. a. „The Dome“, „Bravo Hits“).
„Er schmückte sich mit fremden Federn“, begründete der Richter das Bushido-Urteil.
das ist doch mal ein Urteil!